Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat ohne Änderungen der Revision der Tabakbesteuerung gemäss Bundesrat zugestimmt. Dieses Bundesgesetz erlaubt dem Bundesrat eine Erhöhung der Tabaksteuer um 50%. Die Kommissionsmehrheit bezweifelt die Wirksamkeit der verschiedenen Vorschläge, welche eine massive Preiserhöhung der Zigaretten im Kampf gegen Tabakkonsum vorsehen.Die Kommission hat ausserdem Bundespräsident Villiger angehört, der den Beschluss des Bundesrates von letzter Woche, den Mindestzinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge von 4% auf 3% zu senken, kommentierte.

Die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung schlägt vor, die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer auf höchstens 50% (was einer Anpassung von maximal Fr. 1.-- pro Zigarettenpaket entspräche) wiederherzustellen, da die geltende Steuerkompetenz demnächst ausgeschöpft ist.

Die Kommission ist auf diese Vorlage mit 18:5 Stimmen eingetreten; ein Antrag auf Nichteintreten wurde abgelehnt. Für die Kommissionsmehrheit würde dies dem Bundesrat erlauben, auch zukünftig schrittweise Steuererhöhungen vorzunehmen.

In der Detailberatung wurden verschiedene gesundheitspolitisch motivierte Anträge abgelehnt. So lehnte es die Kommissionsmehrheit mit 12:11 Stimmen ab, dass der Bundesrat den Steuersatz auf höchstens 80% erhöhen kann. Ebenfalls abgelehnt (16:9) wurde eine Anpassung der Tabaksteuer an das EU-Mindestniveau ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, was eine Erhöhung von 70 Rappen pro Packet bedeuten würde.

Für die Mehrheit der Kommission bergen massive Steuererhöhungen die Gefahr des Zigarettenschmuggels und die Wirksamkeit solcher Massnahmen sei nicht erwiesen. Die Minderheit betonte andererseits, dass der Zigarettenpreis einen direkten Einfluss auf das Konsumverhalten vor allem der Jugendlichen habe. Auch müssten die Gesundheitskosten in Betracht gezogen werden.

Weiter wurde auch die Schaffung eines Tabakpräventionsfonds mit 15:10 Stimmen abgelehnt, der durch die Hersteller und Importeure finanziert würde. Gemäss der Kommissionsmehrheit wäre ein solcher Fonds nicht verfassungsmässig. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage ohne Änderungen mit 14:0 Stimmen und 11 Enthaltungen dem Nationalrat zur Annahme empfohlen.

Um den gesundheitspolitischen Überlegungen zu entsprechen, wurde schliesslich mit 15:3 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein Postulat zum Schutz vor dem Passivrauchen eingereicht.

Die Kommission hat ausserdem Bundespräsident Villiger angehört, der im Namen der Regierung den Beschluss des Bundesrates von letzter Woche, den Mindestzinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge von 4% auf 3% zu senken, kommentierte. Der Bundesrat, der seinen formellen Beschluss nach der Sommerpause fassen wird, hat diese Massnahme auf Grund der schlechten Börsensituation, welche die Schwankungsreserven namentlich der privaten Lebensversicherer stark reduziert hat, getroffen. Die Kommission äusserte vor allem ihre Bedenken gegenüber der Art und Weise, wie der Bundesrat diesen Entscheid gefällt hat. In Anbetracht der grossen Bedeutung des Mindestzinssatzes auf die Höhe der ausbezahlten Renten, bedauerte es die Kommission sehr, dass der Bundesrat eine vorgängige Vernehmlassung unterlassen hatte. Als ungenügend erachtete die Kommission auch die Fakten über das Ausmass der finanziellen Schwierigkeiten der Vorsorgeeinrichtungen, auf die sich der Bundesrat bei seinem Entscheid abgestützt hatte.

Die Kommission hat deshalb einstimmig ein Postulat (siehe Anhang) eingereicht, das vom Bundesrat vor dem definitiven Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes eine Vernehmlassung der interessierten Kreise sowie einen Bericht über die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen verlangt.

Die WAK-N hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und im Beisein von Bundespräsident Kaspar Villiger am 9. Juli 2002 in Bern getagt.

Bern, 09.07.2002    Parlamentsdienste