Die Schuldenbremse schreibt zwingend vor, dass die im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben sich nach den geschätzten Einnahmen zu richten haben. Bei der Festsetzung des Höchstbetrags wird der Wirtschaftslage mit einem Konjunkturfaktor Rechnung getragen. Das derzeit und wohl auch mittelfristig schwächere Wirtschaftswachstum führt zu tieferen Einnahmenschätzungen. Diese erfordern nach den Regeln der Schuldenbremse auch zusätzliche Abstriche beim Finanzplan 2004-2006 und beim Voranschlag 2003. Die Kommission begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das am 30. September 2002 vorgelegte Budget um 320 Millionen Franken zu kürzen. In Übereinstimmung mit der nationalrätlichen Finanzkommission beantragt sie, vom Finanzplan in ablehnendem Sinn Kenntnis zu nehmen.

Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank

Vor der Beratung der Haushaltgeschäfte liess sich die Kommission durch Jean-Pierre Roth, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, über die Wirtschaftslage sowie die Geld- und Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank orientieren. In der Diskussion angesprochen wurde der Einfluss der internationalen Konjunkturentwicklung auf die Exportwirtschaft, die Möglichkeiten der Nationalbank, die Konjunktur zu beeinflussen und die Revision des Nationalbankgesetzes.

Finanzplan 2004-2006 (02.057 ns)

Die Kommission stellt fest, dass der am 30. September 2002 vom Bundesrat verabschiedete Finanzplan nicht konform mit der Schuldenbremse ist. Nach den neusten Schätzungen müssen die Einnahmen im Finanzplan 2004 - 2006 nochmals nach unten korrigiert werden. Es wird unabdingbar sein, rigorose Korrekturmassnahmen zu ergreifen, wie es 6 Motionen verlangen, die am Ende der Herbstsession eingereicht wurden. Sie verlangen die Respektierung der Schuldenbremse und eine Anpassung der Ausgaben.

Die Finanzkommission hat vom Finanzplan 2004-2006 vom 30. September einstimmig in ablehnendem Sinne Kenntnis genommen. Sie wartet die Antworten des Bundesrates auf die eingereichten Vorstösse ab, bevor sie selbst weitere Schritte unternimmt.

Voranschlag 2003 (02.055 ns)

Die Finanzkommission des Ständerates stellt fest, dass der vom Bundesrat am 30. September verabschiedete Voranschlag 2003 die Regeln der Haushaltführung gemäss Schuldenbremse verletzt. Deshalb hat der Bundesrat angekündigt, das Budget 2003 bis Ende Oktober nochmals zu überarbeiten und 320 Millionen Franken einzusparen. Die Kommission hat die Eidgenössische Finanzverwaltung beauftragt zu prüfen, welcher Höchstbetrag der Ausgaben gemäss Schuldenbremse im Bundesbeschluss festzuhalten ist.

Botschaft über Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes (02.067 ns)

Mit einer Botschaft verlangt der Bundesrat die Änderung zweier Gesetze und eines Bundesbeschlusses in den Bereichen Raumplanung und Zeitungstransporte. Die zwei Änderungen im Bereich der Raumplanung sollen es dem Bund erlauben, ab dem Jahre 2005 insgesamt 1,7 Mio. Fr. zu sparen. Ab dem Jahre 2004 sollen im Bereich der Vergünstigung der Beförderung von Zeitungen und abonnierten Zeitschriften 20 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Die Finanzkommission hat die Entlastungsmassnahmen einstimmig gutgeheissen.

Nachtrag II des Budgets 2002 (02.056 ns)

Der zweite Nachtrag des Budgets 2002 (Nachtrag II) sieht Zahlungskredite in der Höhe von 650 Millionen Franken vor. Die Hälfte dieser Summe wurde bereits im dringlichen Verfahren durch die Finanzdelegation bewilligt.

Mitbericht zum Postorganisationsgesetz (02.041 s)

Im Mitbericht an die zuständige Legislativkommission werden vor allem die Personalsorgeverpflichtungen der Post und deren Überwälzung auf den Bund thematisiert. Wenn die Post zu neuen Standards übergeht, kann das die Bundeskasse mit 2,7 bis 3,2 Milliarden Franken belasten. Die Kommission will die Möglichkeit zu anerkannten Rechnugslegungsstandards für die Post nicht ausschliessen, doch sollte vertieft geprüft werden, ob auch für die Pensionskasse der Post die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden sind. Angesichts der finanziellen Konsequenzen auf die Bundesschulden müssen hier zusätzliche Abklärungen getroffen werden.

Die Kommission tagte am 17./18. Oktober 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und in Anwesenheit von Bundespräsident Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, in Bern.

Bern, 22.10.2002    Parlamentsdienste