01.021 n Steuerpaket 2001A. Bundesgesetz zur Ehepaar- und FamilienbesteuerungB. Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Besteuerung des WohneigentumsC. Bundesgesetz über die Stempelabgabe. ÄnderungenIn der vergangenen Herbstsession hat der Ständerat die finanziellen Auswirkungen des vom Nationalrat im Herbst 2001 behandelten Steuerpaket signifikant gesenkt. Die WAK-N 28.-29. Oktober 2002 hält in der Mehrheit der Differenzen an ihren Vorschlägen fest. Dies namentlich aus familienpolitischen Gründen. Angesichts der bedrohlichen Bundesfinanzen wollte allerdings eine Kommissionsminderheit das Steuerpaket diskussionslos an den Rat überweisen, um möglichst bald zu einer Schlussabstimmung zu gelangen und das gesamte Paket dort abzulehnen.

A. Bundesgesetz zur Ehepaar- und Familienbesteuerung

Hintergrund

Entwurf des Bundesrates (BR): Der BR schlug in seiner Botschaft ein Teilsplitting vor (Divisor 1,9) mit einer Erhöhung des Kinderabzuges von 5600 Fr. auf 9000 Fr., einem Haushaltsabzug von 11'000 Fr. und einer Einführung eines Kinderbetreuungskostenabzuges von 4400 Franken. Die Steuerausfälle wurden mit 1,3 Mia. Franken errechnet.

Der Nationalrat (NR) folgte dem Modell des BR, erhöhte aber in der Herbstsession 2001 die Kinderabzüge auf 11'000 Franken, den Kinderbetreuungsabzug auf 7000 Franken und führte einen Abzug von 3000 Fr. für in Ausbildung Jugendliche und Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren ein. stehende

Die WAK-S gab im Mai 2002 eine Alternative zur nationalrätlichen Lösung zur Familienbesteuerung bei den Kantonen in die Vernehmlassung (Splittingdivisor 1,5), welche aber wegen der Kritik der FDK nicht weiter verfolgt wurde. Die Kommission lehnte gleichzeitig aber das Teilsplitting als auf einen nicht mehr der Realität entsprechenden Familienbild ab und schlug dem Rat eine Rabattlösung sowie den Auftrag zur Erarbeitung des Übergangs auf ein System der Individualbesteuerung vor.

Der Ständerat folgte nicht seiner Kommission, sondern dem Bundesrat und Nationalrat und entschied sich für das Teilsplitting. Allerdings kürzte er die Kinderabzüge und die Kinderbetreuungsabzüge um 150 Mio. Franken und folgte dem Nationalrat auch nicht bei der Reduktion des Unternehmenssteuersatzes von 8,5% auf 8% (Reduktion der Ausfälle um 300 Mio. Franken). Die Gesamtkosten des ständerätlichen Pakets beliefen sich auf 1'180 Mio. Franken.

Entscheide der WAK-NKein Übungsabbruch

Ein Antrag der Grünen für das Überweisen der Vorlage ohne Diskussion an den Rat mit dem Ziel, möglichst rasch zur Schlussabstimmung zu gelangen und dort angesichts der bedrohlichen Situation der Bundesfinanzen die Notbremse zu ziehen und das Steuerpaket abzulehnen wurde verworfen (17:8).

Beibehalten der Abzüge

Im Bereich der Kinderabzüge schlägt die WAK-N (11:9/1) vor, diese bei 11'000 Fr. festzusetzen (Ständerat: 9'300 Fr). Auch will die WAK-N mit 14:9 am Abzug für in Ausbildung stehende Kinder zwischen 16 und 25 von 3'000 Fr. festhalten. Der Ständerat hatte diesen Abzug gestrichen. Beide Abzüge zusammen führen zu Steuerausfällen von 335 Mio. Fr. (Ständerat: 225 Mio. Fr).

Bei den Kinderbetreuungsabzügen schlägt die WAK-N mit 22:0 Stimmen die Beibehaltung der vom Nationalrat auf 7000 Fr. pro Jahr und Kind festgelegten Abzüge für die während der Erwerbstätigkeit der Eltern erfolgte Drittbetreuung von Kindern unter 16 vor. Der Ständerat hatte hier einen Abzug von 4400 Fr. vorgesehen. Die von der WAK-N favorisierte Lösung wird Steuerausfälle von 110 Mio. Fr. verursachen, verglichen mit 70 Mio. Fr. beim Ständerat.

Der Ständerat hatte die Reduktion der Abzüge u.a. im Hinblick auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion der Krankenkassenprämien für Familien mit Kindern vorgenommen, welche gemäss Bundesrat 150 Mio. Fr. kosten würde. Die WAK-N verweist auf den noch nicht spruchreifen Stand der Vorlage und bevorzugt jetzt Entscheide zu fällen. Ausserdem sind Kinder- und Kinderkostenabzüge zentrale Elemente einer steuerlichen Entlastung der Familien, was notwendig ist und gerade im Bereich der Kinderbetreuungskostenabzüge die Erwerbstätigkeit der Frauen fördern wird.

Harmonisierung auf das Teilsplitting auch bei den Kantonen

Der Ständerat lehnte zwar die Individualbesteuerung ab, doch wollte er den Kantonen nicht vorschreiben, welchem Steuersystem sie folgen sollten. Damit sollte verhindert werden, dass alle Kantone zur Übernahme des Teilsplittings gezwungen werden, was einen Systemwechsel zur Individualbesteuerung für eine lange Frist verunmöglicht. Für die Mehrheit der WAK-N (17:8) ist aber das Teilsplitting kein kurzfristiges Übergangsmodell und soll deshalb von allen Kantonen angewendet werden. Die FDK habe sich während langer Zeit dezidiert gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen und auch die letzten Stellungnahmen zeugten von keinem klaren und einstimmigen Richtungswechsel. Ausserdem bedürfe der Systemwechsel einer langen Vorlaufzeit und vertiefter Untersuchungen, die zu unternehmen der Ständerat in einem Postulat (02.3549 Po. Hauri: Individualbesteuerung. Bericht) bereits beauftragen wolle.

Reduktion des Unternehmenssteuersatzes auf 8%

Auch diese vom Ständerat abgelehnte Steuerreduktion von 8,5% auf 8% will die Mehrheit der WAK-N (16:9) beibehalten. Damit kann ein wichtiger Schritt für die Verbesserung des steuerlichen Umfelds der Schweiz unternommen werden, was die Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Die positiven Effekte der Unternehmenssteuerreform I, welche zur Ansiedelung neuer Unternehmen geführt haben, sollen so verstärkt und international ein entsprechendes Zeichen gesetzt werden. Diese Steuerreduktion führt zu Steuerausfällen von 300 Mio. Fr. Für die Kommissionsminderheit fehlt der finanzielle Spielraum für ein solches Steuergeschenk nach dem Giesskannenprinzip, das die Manövriermasse für die geplante Unternehmenssteuerreform II weiter verringere.

Diese Unternehmenssteuerreform II will die Kommissionsmehrheit mit 15:9 Stimmen mit einer Motion beschleunigen. Die Reform soll Massnahmen zur Verbesserung der Situation von Personalunternehmen bei der Geschäftsaufgabe und der Nachfolgeregelung sowie Massnahmen zur substanziellen Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Aktionär vor- und von der Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer absehen.

Die Gesamtkosten der Vorschläge der WAK-N belaufen sich im Teil A auf 1'630 Mio. Fr.

B. Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums

Stand des Geschäftes

" Entwurf des Bundesrates

- Systemwechsel

" Abschaffung des Eigenmietwertes und des Schuldzinsenabzugs für selbstbewohntes Wohneigentum;

" Beibehaltung des Unterhaltskostenabzugs, wenn > 5'000, max. 5'000 pro Jahr (bzw. 45'000 alle 5 Jahre);

" Schuldzinsenabzug für Ersterwerber: Max. 5'000 während 10 Jahren (jährlich um 10% abnehmend);

" Bausparabzug: Im Rahmen der Säule 3a

- Steuerausfall für die direkte Bundessteuer: 190 Millionen Franken (Bund und Kantone)

" Beschlüsse des Nationalrates vom September 2001

- Systemwechsel (beschlossen mit Stichentscheid der Vize-Präsidentin)

" Abschaffung des Eigenmietwertes und des Schuldzinsenabzugs für selbstbewohntes Wohneigentum;

" Unbeschränkter Unterhaltskostenabzug, wenn > 4'000 Franken

" Schuldzinsenabzug für Ersterwerber: max. 7'500 pro Jahr während 10 Jahren (in ersten 5 Jahren voll, dann jährlich um 20% abnehmend)

" Bausparabzug nach dem Modell Basel-Land

- Steuerausfall für die direkten Bundessteuern: 480 Millionen Franken

" Beschlüsse des Ständerates vom Oktober 2002

Der SR hat mit 23 zu 13 Stimmen beschlossen, auf einen Systemwechsel zu verzichten und nur das aktuelle System zu verbessern (Beibehalten der Besteuerung des Eigenmietwertes und des Schuldzinsenabzuges)

Hauptargumente, die gegen einen Systemwechsel sprechen.

- Systemwechsel ist auf Grund der öffentlichen Finanzlage und der Schuldenbremse finanziell nicht tragbar

- Besteuerung von Zweitwohnungen : in den touristischen Kantone könnte ein Systemwechsel beträchtliche Steuerausfälle mit sich bringen

" Hauptanträge des SR für eine Verbesserung des geltenden Systems

- Festsetzung des Eigenmietwertes auf 60% des Marktmietwertes. Ziele: Förderung des Erwerbs von Wohneigentum wie auch die Harmonisierung zwischen den Kantonen.

- Herabsetzung des Eigenmietwertes (max. 50 %) für Härtefälle (beispielsweise für pensionierte Eigentümer mit bescheidenem Einkommen, für die die Besteuerung des Eigenmietwertes finanziell schwierig zu tragen sein könnte.)

- Bausparen: der SR stimmt dem Vorschlag des Bundesrates (Säule 3a) zu.

" Steuerausfall für die direkten Bundessteuern: 170 Millionen Franken

Anträge WAK-N

Die Kommission sprach sich mit 15 zu 8 Stimmen für einen Systemwechsel aus und hält somit an den Differenzen zum Ständerat fest. Eine Minderheit wird dem Ratsplenum beantragen, dem Ständerat zu folgen.

Argumente der Kommission :

" Das heutige System weist erhebliche Mängel auf, die mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und des Schuldzinsenabzugs behoben werden könnten. Dazu gehören insbesondere der Verschuldungsanreiz für die Haushalte und die Möglichkeit für finanziell gut gestellte Steuerpflichtige das System für die Optimierung ihrer Steuerbelastung zu nutzen. Ausserdem ermöglicht eine Abschaffung des für den Steuerpflichtigen schwer verständlichen Instruments des Eigenmietwerts eine Vereinfachung des Steuersystems.

Die Kommission hat die im letzten Jahr vom Nationalrat angenommenen Einzelanträge zum Systemwechsel nicht diskutiert. Sie will den Ständerat dazu bewegen, auf den Systemwechsel einzutreten. Sollte der Ständerat sich letztlich für einen Systemwechsel entscheiden, kann dieser im Einzelnen beraten werden; dabei könnten die Steuerausfälle wahrscheinlich auf ein geringeres Mass als bei der Vorlage des NR vom September 2001 reduziert werden.

C. Bundesgesetz über die Stempelabgabe. Änderungen

Stand des Geschäftes

" Entwurf des Bundesrates

- Übernahme ins ordentliche Recht der dringlichen (bis 31.12.2002 befristet) Massnahmen zu den 1999 und 2000 beschlossenen Stempelabgaben:

1999: Entlastung der Umsatzabgabe für die Euro-bonds (Bundesbeschluss von 1999)

2000: Entlastung der Umsatzabgabe für in- und ausländische Anlagefonds, die ausländischen Staaten und Zentralbanken, die ausländischen Einrichtungen der Sozialversicherung und der beruflichen Vorsorge, die ausländischen Lebensversicherer

- Ziel dieser Massnahmen: die drohende Abwanderung von Börsengeschäften zu ausländischen Börsenplätzen durch Entlastung von der Stempelsteuer zu verhindern, zugleich aber die finanziellen Auswirkungen für die Bundeskasse im Auge zu behalten.

- Steuerausfall: 240 Millionen (jedoch keine zusätzlichen Verluste in Bezug auf 1999 und 2000)

" Beschlüsse des Nationalrates vom September 2001

- Zusätzliche Befreiung der Umsatzabgabe der inländischen Pensionskassen, der inländischen Lebensversicherer wie auch der "Firmenkunden mit Domizil im Ausland". Nach NR besteht das Risiko, dass diese bei Aufrechterhaltung der Stempelabgabepflicht abwandern und damit neben Steuerausfällen auch die Betreuung der Börsengeschäfte aus der Schweiz und damit Arbeitsplätze verloren gehen.

- Emissionsabgabe: Erhöhung der Freigrenze für die Beschaffung von Eigenkapital von 250'000 bis 1 Million Franken.

- Gesamter Steuerausfall: 685 Millionen Franken (Umsatzabgabe: 655 Mio Franken / Emissionabgabe: 30 Mio Fr.)

" Beschlüsse des Ständerates vom Oktober 2002

- Befreiung der inländischen Pensionskassen und Lebensversicherer : der Ständerat ist dem - hauptsächlich aus finanziellen Gründen - Nationalrat nicht gefolgt.

- Befreiung der ausländischen Firmenkunden: der Ständerat schränkte den Geltungsbereich der nationalrätlichen Bestimmung ein. Von der Umsatzgabe befreit werden können nur ausländische Gesellschaften ((+ deren konsolidierten ausländischen Zweiggesellschaften) deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind. Die Steuerausfälle sinken somit von 157 auf 30 Millionen Franken.

- Emissionsabgabe: hier folgte der Ständerat dem Nationalrat

- Gesamter Steuerausfall: 300 Millionen Franken (Umsatzabgabe: 270 Mio Franken / Emissionsabgabe: 30 Mio Fr.)

Anträge der WAK-N

- Befreiung der Pensionskassen und Lebensversicherer

Die Kommission beantragt mit 15 zu 5 Stimmen (3 Enth.), dem Ständerat zu folgen. Eine Minderheit beantragt allerdings, an der Differenz zum Ständerat festzuhalten.

- Steuerbefreiung der " ausländischen corporates "

Die Kommission schlägt mit 17 : 6 Stimmen (1 Enthaltung) vor, dem Ständerat zu folgen. Diese Bestimmung wurde vom Ständerat umformuliert und die Steuerausfälle begrenzt. Um gewisse offene Fragen noch klären zu können, wurde die Bestimmung neu formuliert, womit eine Differenz zum Ständerat bestehen bleibt (Steuerausfälle: 30 Mio. Fr.).

- Die Kommission schlägt ausserdem vor, Händler von nicht bei der virt-x kotierten Schweizer Titeln von der Stempelabgabe zu befreien, womit sie mit den an der virt-x tätigen Händlern gleichgestellt werden. Aus Verfahrensgründen bedarf dieser Antrag der Zustimmung der WAK-S bevor sie dem Nationalrat vorgelegt werden kann. Die Massnahme wird zu Steuerausfällen von ca. 10 Mio. Fr. führen.

- Gesamter Steuerausfall: 300 Millionen (evt. 310) Franken (Umsatzabgabe: 270 Mio (evt. 280) Franken / Emissionsabgabe: 30 Mio Fr.).

Die Kommission tagte am 28. und 29. Oktober 2002 in Bern unter dem Vorsitz von NR Maitre (CVP, GE) und im Beisein von Bundespräsident Villiger und Bundesrat Couchepin.

Bern, 29.10.2002    Parlamentsdienste