Nicht sehr nachgiebig, aber doch zu vermittelnden Lösungen bereit, zeigte sich die Kommission bei der Bereinigung der Differenzen im Berufsbildungsgesetz (BBG 00.072 n). Den Kernpunkt der Meinungsunterschiede bildet die Frage der Finanzierung: In der Herbstsession hat der Nationalrat sich erneut mit deutlicher Mehrheit für eine Aufstockung des Bundesbeitrages auf 27,5 Prozent (d.h. zusätzlich 60 Millionen) entschieden, während sich der Ständerat für 25 Prozent ausgesprochen hatte (Artikel 60 Abs.2). Die WBK S erinnert daran, dass sich die finanzielle Lage des Bundes seit dem vergangenen Sommer noch einmal verdüstert hat und hält eine Erhöhung über die vorgesehenen 25 Prozent hinaus nicht für angebracht und auch nicht für notwendig. Die Kommission anerkannte auch die Tatsache, dass der Bund heute nur mehr 16 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben für die Berufsbildung finanziert, während in der Botschaft noch von einem Anteil von 18 Prozent ausgegangen wurde. Es wurde auch daran erinnert, dass der Rahmenkredit der BFT-Vorlage nicht in seiner Gesamtheit vergrössert werden könne und eine Erhöhung des Anteils an der Berufsbildung eine Kürzung bei den übrigen Bildungs- und Forschungsausgaben mit sich bringe. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt sie, an ihrem ursprünglichen Beschluss festzuhalten.
Im Gegensatz zum Ständerat hat der Nationalrat entschieden, dass im Rahmen der beruflichen Grundbildung eine zweite Sprache unterrichtet wird (Artikel 12). Die WBK befürchtet, dass damit das schulische Pensum überladen und dass viele der Jugendlichen überfordert würden. Sie schlägt jedoch einstimmig einen Kompromiss vor und will auf Verordnungsstufe regeln lassen, für welche Berufszweige der Unterricht in einer zweiten Sprache obligatorisch sein soll. Festhalten soll der Ständerat u.a. auch an seinem Beschluss zu Artikel 71 und 71bis (Eidgenössische Berufsbildungskommission).
Bei der Stellung des Schweizerischen Institutes für Berufbildungspädagogik (SIBP) suchte die WBK-S eine Lösung, die den Bund zwar verpflichtet, ein solches Institut sicherzustellen, die es jedoch ermöglicht, dessen Führung einem bestehenden kantonalen oder regionale Hochschulsystem anzugliedern.
Noch nicht abgeschlossenen hat die Kommission die Beratung der Differenzen zum Gentechnikgesetz (GTG 00.008 s). Die Diskussion wird am 18. November fortgesetzt werden.
Keine Unterstützung fand die vom Nationalrat knapp überwiesene Motion "Weiterbildungsmodule und Know-how-Zertifizierung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)" (02.3210 NR (WBK NR)): Die Forderung nach der Verwirklichung eines solchen Systems ist inzwischen von der Praxis überholt worden und die Marktlage hat sich bereits wieder verändert. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung sind eher längerfristige, auf Kontinuität ausgerichtete Massnahmen notwendig als solche, die auf eine momentane Situation eingehen. Die Kommission beantragt einstimmig, diese Motion abzulehnen.
Die Kommission tagte am 28./29. Oktober 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.
Bern, 29.10.2002 Parlamentsdienste