02.075 ns Kreditsperrungsgesetz (KSG)

Um nach 1997 und 1999 zum dritten Mal auf das Instrument der Kreditsperre zurückgreifen zu können, muss der Ende Jahr auslaufende Bundesbeschluss durch ein neues Bundesgesetz über die Sperrung und die Freigabe von Krediten im Voranschlag (Kreditsperrungsgesetz, KSG) abgelöst werden. Das KSG sieht vor, dass die Sperre unter anderem bei einer "schweren Rezession" ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Die Aufhebung der Kreditsperre bedarf in diesem Fall der Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimme, dem KSG zuzustimmen. Es wird im Dringlichkeitsverfahren behandelt.

02.055 ns Voranschlag 2003Überarbeitung des Voranschlags durch den Bundesrat

Die Finanzkommissionen beider Räte hatten den Bundesrat beauftragt, einen Voranschlag 2003 vorzulegen, der den Vorgaben der Schuldenbremse entspricht. Dabei ist den Wirkungen auf Konjunktur und Beschäftigung Rechnung zu tragen. Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2002 einen überarbeiten Voranschlag unterbreitet.

Nötig wurden die Korrekturen, weil infolge des schwächeren Wirtschaftswachstums die Einnahmenschätzungen um 1 Milliarde nach unten angepasst werden mussten. Auf der Ausgabenseite wurden gegenüber der Budgetbotschaft vom 30. September insgesamt Reduktionen von rund 680 Millionen vorgenommen. 320 Millionen entfallen auf tiefere Passivzinsen sowie auf den Rückgang von Steuereinnahmen, die den Kantonen sowie der AHV zustehen. Um rund 220 Millionen wird der Bundeshaushalt durch eine allgemeine Kreditsperre von einem Prozent entlastet (vgl. dazu Ziffer 1). Gut 140 Millionen sollen durch gezielte Ausgabenkürzungen, von denen alle Departemente betroffen sind, eingespart werden.

Schon früher hatte der Bundesrat beschlossen, mit dem Voranschlag 2003 auch eine Botschaft über Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes zu unterbreiten. Die Entlastungen betreffen den Bereich der Raumplanung und der Zeitungstransporte durch die Post.

Wichtigste Gesamtzahlen Voranschlag 2003
FinanzrechnungIn Mio. FrankenVeränderung zu VA 2002
Ausgaben gemäss Antrag des Bundesrates vom 30.10.200251‘106-0,3%
Einnahmen50’850-0,2%
Ausgabenplafonds gemäss Schuldenbremse (Einnahmen + 300 Mio. Fr.)51’150
Ausgabenüberschuss Antrag Bundesrat (inkl. Swissair)256464 Mio. Fr.
Staatsquote (in % BIP) 11,611,8
Ausgabenüberschuss nach Beratung Finanzkommission NRca. 156294* Mio. Fr.
Ausgabenüberschuss nach Beratung Finanzkommission SR 249

*nach Beratung durch die eidg. Räte

Detailberatung

Im Einzelnen nahm die Kommission gegenüber den Bundesratsanträgen die folgenden Änderungen vor (vgl. auch Fahnen)

Behörden und Gerichte (B + G)

101 Eidgenössische Räte

Anpassung der Ausgaben um 9,5 Mio. wegen beschlossener Änderung des Entschädigungsgesetzes. Das Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit wird von 12'000 auf 24'000 Fr. erhöhnt. Das Entgelt für allgemeine Unkosten und Inkonvenienz von bisher 18'000 Fr. beträgt neu als Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben 30'000 Fr. Hinzu kommt eine Erhöhung um 35'424 Fr. aufgrund einer Anpassung der Vorsorgeentschädigungen an Ratsmitglieder.

Auf Antrag der Verwaltungsdelegation werden die Personalausgaben der Parlamentsdienste sowie die Ausgaben für Sicherheit und Mitgliederbeiträge um rund 1,2 Mio. Fr. erhöht.

Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Die vom Bundesrat am 30. Oktober beantragten Kürzungen wurden übernommen. Die Kommission nahm weitere Kürzungen in den Bereichen Zivile Einsätze und Entwicklungszusammenarbeit vor und schuf eine Differenz zur Finanzkommission des Nationalrates, welche die Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten um 4 Mio. Franken aufstocken wollte.

Departement des Innern (EDI)

Die Kulturabgeltung an die Stadt Bern wurde um rund 300'000 Franken reduziert.

Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Die Kommission hat die Ausgaben für den Ausbau der Effizienzvorlage in Übereinstimmung mit der Finanzkommission des Nationalrates um 10 Mio. Fr. gekürzt. Hingegen folgte sie dem Antrag des Bundesrates und stimmte einer Erhöhung der außerordentlichen Schutzaufgaben der Kantone und Städte gegenüber dem Vorjahr um 10 Mio. Fr. zu und verzichtete auf eine massive Gebührenerhöhung beim Schweiz. Institut für Rechtsvergleichung.

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

500 Generalsekretariat

Die Kommission reduzierten die Beschaffung von Zivilschutzmaterial um 1,5 Mio. Fr. im gleichen Umfang wie die Finanzkommission des Nationalrates, lehnte es hingegen ab, eine zusätzliche Kürzungen von 10 Mio. Fr. bei den Rubriken Dienstleistungen Dritter vorzunehmen.

Finanzdepartement (EFD)

Die Kommission lehnte es ab, den Zuwachs bei den Personalausgaben auf 1% zu beschränken, wie es die Finanzkommission des Nationalrates beantragt.

Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

Die Kommission übernimmt die vom Bundesrat nachträglich vorgenommene Kürzungen.

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Die Kommission erhöhte in verschiedenen Rubriken die Kredite sowohl für den öffentlichen Verkehr als auch für den Strassenbau in erheblichem Umfang.

Im Bundesamt für Wasser und Geologie verzichtete die Kommission auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung beim Hochwasserschutz.

Im Bundesamt für Energie erfolgte eine Kürzungen von 650'000 Fr. bei der NAGRA (Finanzkommission des Nationalrates: Kürzung von rund 1 Mio. Fr.).

Im BUWAL nahm die Kommission wie die Finanzkommission des Nationalrates Kürzungen von insgesamt 24 Mio. Fr. vor, namentlich im Bereich der Forstwirtschaft.

Gesamtabstimmungen

- Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2003:

Zustimmung mit 8 ja bei 3 Enthaltungen.

Bundesbeschluss II über die Entnahme aus dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2003:

Einstimmige Zustimmung.

- Bundesbeschluss III über den Voranschlag 2003 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich):

Einstimmige Zustimmung.

02.056 ns Nachtrag II zum Voranschlag 2002

Der zweite Nachtrag des Budgets 2002 (Nachtrag II) sieht Zahlungskredite in der Höhe von 650 Millionen Franken vor. Die Hälfte dieser Summe wurde bereits im dringlichen Verfahren durch die Finanzdelegation bewilligt. Die Nachtragskredite waren mit einer Ausnahme nicht umstritten. Zudem hat die Kommission einen Antrag der Finanzkommission des Nationalrates aufgenommen und einen Nachtragskredit von 1 Mio. Fr. für lokale und regionale Rundfunkveranstalter bewilligt.

Gesamtabstimmung: Einstimmige Zustimmung.

Wahl eines neuen Mitglieds der Finanzdelegation

Auf Antrag der CVP-Fraktion wählte die Finanzkommission Herrn Ständerat Simon Epiney (C/VS) als Nachfolger von Herrn Ständerat Pierre Paupe (C/JU) in die Finanzdelegation.

Die Kommission tagte am 14./15. November 2002 unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und im Beisein von Herrn Bundespräsident Kaspar Villiger. Jede Departementsvorsteherin und jeder Departementsvorsteher hat das Budget ihres bzw. seines Departementes vertreten.

Bern, 15.11.2002    Parlamentsdienste