Die Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion verlangt die Aufnahme des Bankkundengeheimnisses in einen neuen Absatz 3 zu Artikel 13 der Bundesverfassung, der den Schutz der Privatsphäre regelt. Die Initiative befindet sich in der Vorprüfung, in welcher nur darüber entschieden wird, ob sich die Kommission in einer späteren, zweiten Phase eingehend mit einem Problem auseinander setzen will.
Die Kommission stimmte der Initiative mit 14:8 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Die Kommissionsmehrheit erachtet das Bankgeheimnis als wichtig für den Schweizer Finanzplatz, der mit bis zu 20% der Steuereinnahmen, 12% des BSP und 6% der Beschäftigten einen bedeutenden Teil des Wohlstands der Schweiz erarbeitet. Stärken des Standortes Schweiz dürften hier nicht aufgegeben werden. Ausserdem gelte das Bankgeheimnis nicht uneingeschränkt: Bei der Betrugsbekämpfung, der Bekämpfung von Terrorismusgeldern und von Geldwäscherei seien die Schweizer Vorschriften international vorbildlich und anerkannt. Mit ihrem Entscheid will die Kommissionsmehrheit die Position des Bundesrates bei den bilateralen und multilateralen Verhandlungen stärken. Die bundesrätliche Haltung, dass das Bankgeheimnis nicht zur Disposition stehe, werde unterstützt. Das Schweizer Verhandlungsangebot sei grosszügig und gleichwertig wie die von der EU vorgeschlagene Regelung für die Zinsbesteuerung von Privatpersonen.
Für die Kommissionsminderheit würde auch ein Verfassungsartikel einen Informationsaustausch gegen Steuerhinterziehung nicht verunmöglichen. Steuerhinterziehung sei aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen zu bekämpfen. Sie führe zu Ungleichbehandlungen, indem Arbeitnehmer, bei deren Lohnausweisen Transparenz bestehe, gegenüber selbständig Erwerbstätigen benachteiligt würden. Überdies sei ein sauberer Finanzplatz notwendig.
Die WAK-N hat am 18. November 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Kaspar Villiger getagt.
Bern, 18.11.2002 Parlamentsdienste