Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates bereits an einer ihrer früheren Sitzungen auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (02.010) eingetreten war, konnte sie zur Detailberatung eines grossen Teils dieses Geschäftes übergehen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Reihe von Massnahmen zur wirksameren Kontrolle sowie zum konsequenteren Vollzug des geltenden Rechts vor. Dieser Zielsetzung soll vor allem die Schaffung kantonaler Stellen dienen, die mit Kontroll- und Koordinationsaufgaben betraut sind. Die Kantone sollen dabei frei sein, ob sie eine staatliche Dienststelle oder eine Kontrollkommission, in der auch die Sozialpartner vertreten sind, erstellen wollen. Der Entwurf verpflichtet ferner die betroffenen Behörden (Sozialversicherungsbehörden, Steuerbehörden, Fremdenpolizei, Asylbehörden) zur besseren Zusammenarbeit und zum gegenseitigen Informationsaustausch über die Ergebnisse ihrer Kontrollen.
Bei den Sanktionen sieht der Gesetzesentwurf sowohl eine Verstärkung der bestehenden Sanktionen als auch andererseits den Ausschluss von Arbeitgebern von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens vor, wenn sich diese in Bezug auf die Schwarzarbeit eines schwerwiegenden Verstosses schuldig gemacht haben. Im Sinne eines Anreizes schlägt der Entwurf administrative Erleichterungen im Sozialversicherungsbereich für geringfügige Erwerbstätigkeiten vor (z. B. Reinigungsarbeiten in Privathaushalten).
Die Kommission befürwortet die grossen Linien des bundesrätlichen Entwurfs. Angesichts der Tatsache, dass das Problem der Schwarzarbeit zu einem grossen Teil auf eine unzureichend Anwendung des bestehenden Rechts zurückzuführen ist, befürwortet die Kommission insbesondere die Pflicht der Kantone, Kontrollorgane zu bezeichnen, damit diese Lücken - so die Kommission - geschlossen werden können.
Im Bereich Sanktionen hat die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Antrag Folge geleistet, der verlangt, dass Arbeitgeber bei schwerwiegenden Verstössen nebst dem im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen auch vollständig oder teilweise von den öffentlichen Unterstützungsleistungen ausgeschlossen werden können. Schliesslich verlangt die Kommission von der Verwaltung, dass sie die auf Verordnungsebene vorgesehenen Anreize und administrativen Erleichterungen im Gesetzesentwurf einfügt. Damit würde betreffend Meldung bei den Sozialversicherungen ein einfaches Verfahren (einzige Meldung für alle Sozialversicherungen) für geringfügige Erwerbstätigkeiten im Gesetz vorgesehen .
Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP/LU) verlangte mit einer Parlamentarischen Initiative die Regelung der Arbeit auf Abruf. Zumindest die Leitplanken (z.B. Abrufverpflichtung, Ankündigungsfrist und Mindestpensum) sollen in einer gesetzlichen Form geregelt werden. Die Kommission schlägt mit 15:9 vor, der Initiative Folge zu geben. Die Mehrheit der WAK-N befürwortet die Initiative, weil mittels einer gesetzliche Grundlage den Betroffenen ein minimaler Schutz garantiert werden kann. Eine Minderheit vertritt dagegen die Meinung, dass keine Regelung notwendig ist, da die Arbeitnehmenden durch die bestehenden Gesamtarbeitsverträge schon ausreichend geschützt seien.
Die WAK-N hat am 18-19. November 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Pascal Couchepin getagt.
Bern, 20.11.2002 Parlamentsdienste