Die Kommission nahm vom Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 02 betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens (02.041) Kenntnis sowie von der Absicht, den Postmarkt ab dem Jahr 2004 schrittweise zu öffnen. Im Jahr 2006 ist die Senkung der Monopolgrenze auf 100 g vorgesehen. Der entsprechende Bundesbeschluss wurde mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.
Einstimmig sprach sich die KVF für eine Änderung des Postorganisationsgesetzes aus. Damit soll die gesetzliche Grundlage für die Rekapitalisierung der Post und die Loslösung der Post aus der Bundestresorerie geschaffen werden. Der Bund wird durch diese Deckung der Verpflichtungen bei der posteigenen Personalvorsorge mit 7 bis 7,5 Milliarden Franken belastet werden.
Die Kommission stimmte ferner der Parlamentarischen Initiative. Flächendeckendes Poststellennetz. Änderung des Postgesetzes (02.408) des Nationalrates zu. Die Post wird damit verpflichtet, landesweit ein flächendeckendes Postellennetz zu betreiben, das namentlich auch die Anliegen der Randregionen berücksichtigt. Dennoch soll Hausservice weiterhin möglich sein. Wie bereits der Nationalrat sieht die KVF-S keine Abgeltung für die ungedeckten Kosten des Poststellennetzes vor. Der Ständerat wird voraussichtlich am 9. Dezember 2002 über die verschiedenen Postgeschäfte entscheiden.
Bern, 21.11.2002 Parlamentsdienste