Die Einigungskonferenz unterbreitet dem Parlament Anträge zu den drei Differenzen, die zwischen National- und Ständerat verblieben sind.

Die Kommissionen für Rechtsfragen sind als Einigungskonferenz zusammengetreten, um die drei Differenzen, die zwischen National- und Ständerat betreffend den Entwurf der Teilrevision des Mietrechts im Obligationenrecht (99.076) noch verblieben waren, zu bereinigen.

Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die Einigungskonferenz, dass die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen für die Miete von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 2'500'000 Franken gemäss letztem Jahresabschluss oder mindestens 20 Beschäftigten im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses nicht gelten sollen, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

Mit 15 zu 9 Stimmen hält die Einigungskonferenz daran fest, dass bei Handänderung der Mietzins im Rahmen der Vergleichsmiete heraufgesetzt werden kann; jedoch darf die Erhöhung pro Jahr höchstens 10 % des bisherigen Mietzinses betragen.

Schliesslich beantragt die Einigungskonferenz mit 14 zu 12 Stimmen, sich bei den Artikeln 1-4 der Übergangsbestimmungen der Fassung des Nationalrates anzuschliessen.

Die Vorlage wird am 9. und 10. Dezember zuerst dem Nationalrat und anschliessend dem Ständerat unterbreitet.

Die Einigungskonferenz hat am 3. Dezember 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP/ZH) und im Beisein von Bundesrat Couchepin in Bern getagt.

Bern, 03.12.2002    Parlamentsdienste