Die Bürgerrechtsregelung (01.076n), die in der Herbstsession 2002 vom Nationalrat als Erstrat verabschiedet worden war, besteht aus zwei Verfassungs- und drei Gesetzesvorlagen, die von der Kommission im Grossen und Ganzen als zeitgemässe und sachlich richtige Anpassung an die veränderten Realitäten beurteilt wird.
Als Reformpunkte stehen die erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Generation, das Bürgerrecht durch Geburt für Personen der dritten Generation sowie die Einführung eines Beschwerderechts gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide im Zentrum. Gleichzeitig sollen die Einbürgerungsgebühren der Kantone harmonisiert und Verfahrensvereinfachungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden realisiert werden.
Im Falle der Einbürgerungserleichterungen und des Bürgerrechts durch Geburt sorgen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür, dass ausschliesslich sozial gut integrierte junge Ausländerinnen und Ausländern das Bürgerrecht erleichtert erwerben können und nur Kinder aus langjährig ansässigen, mit der Schweiz eng verbundenen Familien das Bürgerrecht bei ihrer Geburt erhalten.
Hinsichtlich des Beschwerderechts sowie des vorgeschlagenen Automatismus zur Einbürgerung der dritten Generation wurden in der Kommission Vorbehalte angemeldet. In der Detailberatung, die an der nächsten Sitzung begonnen wird, werden daher insbesondere diese zwei Punkte näher zu erörtern sein.
Die Kommission hat mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung dem Entwurf einer gesetzlichen Regelung der Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare in bundesnahen Unternehmungen (02.424) zugestimmt. Der Bundesrat wird durch das Gesetz verpflichtet, Grundsätze über den Lohn der Angehörigen des obersten Kaders und über die Honorare der Mitglieder der Verwaltungsräte von Post, SBB und weiteren Unternehmen des Bundes zu erlassen. Die Kommission beantragt mit 8:2 Stimmen, dass diese Grundsätze entgegen dem Beschluss des Nationalrates für die mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmungen (insb. die Swisscom), welche börsenkotiert sind, nicht gelten sollen. Die Stellung der Swisscom an der Börse würde geschwächt, wenn potenzielle Anleger staatliche Interventionen in die Geschäftsführung der Swisscom befürchten müssten.
Die Kommission geht mit dem Nationalrat einig, dass über die Löhne und Verwaltungsratshonorare in bundesnahen Unternehmungen (inkl. Swisscom) mehr Transparenz hergestellt werden soll. Der Nationalrat möchte eine Offenlegung der an die einzelnen Angehörigen der geschäftsleitenden Kader und der Verwaltungsräte ausbezahlten Beträge. Die Kommission will diese personenbezogene Offenlegungspflicht auf die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte beschränken. Für die übrigen Mitglieder dieser Gremien soll nur die Gesamtsumme der Löhne bzw. Honorare ausgewiesen werden. Eine individuelle Offenlegung würde in einem leistungsbezogenen Lohnsystem bedeuten, dass auch die individuellen Qualifikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dadurch würden legitime Anliegen des Persönlichkeitsschutzes verletzt. Die Attraktivität der betroffenen Unternehmungen auf dem Arbeitsmarkt würde zweifellos erheblich beeinträchtigt.
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9:0 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative von Ständerätin Vreni Spoerry (FDP/ZH) Folge zu geben (02.456). Die Initiative möchte die vorläufige Anwendbarkeit von Staatsverträgen neu im Gesetz regeln. Der Bundesrat hat bisher selbst die Kompetenz beansprucht, Staatsverträge vor ihrer Genehmigung durch das Parlament provisorisch in Kraft setzen zu können. Ein aktuelles Beispiel dieser Praxis liefert das Flugverkehrsabkommen mit Deutschland. Dieses Beispiel zeigt, dass die verfassungsmässige Zuständigkeit des Parlamentes für die Genehmigung von Staatsverträgen durch diese Praxis de facto ausgehöhlt werden kann. Das Parlament kann zwar die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages durch seine Nichtgenehmigung beenden; in der Zwischenzeit können aber "faits accomplis" geschaffen werden und es können unter Umständen erhebliche Nachteile für bestimmte Bevölkerungsgruppen entstehen. Im Rahmen der Beratung der neuen Bundesverfassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass ihm die Kompetenz zur vorläufigen Anwendung von Staatsverträgen ausdrücklich zugewiesen werden sollte. Das Parlament hat aber diesen Vorschlag deutlich abgelehnt. Die Kommission schliesst aus diesem Umstand, dass die Weiterführung der früheren Praxis einer - noch fehlenden - gesetzlichen Grundlage bedürfen würde. Im Gesetz sollten Voraussetzungen für die vorläufige Anwendbarkeit definiert werden. Eine vorläufige Anwendung sollte nicht möglich sein, wenn dadurch für die Schweizer Bevölkerung oder Teile davon nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile entstehen.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates tagte am 20./21. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Ständerat Franz Wicki (CVP/LU).
Bern, 21.01.2003 Parlamentsdienste