Die UREK-N hat mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Ratifizierung des Protokolls von Kyoto (02.059) zugestimmt. Das Protokoll verpflichtet die Industrieländer, ihre Emissionen der sechs Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) zu reduzieren. Die Schweiz muss ihren Treibhausgasausstoss im Vergleich zu 1990 in der Zeit von 2008-2012 um 8% senken.
Diese Treibhausgase werden bei der Gewinnung und Nutzung fossiler Energien im Verkehr, in der Industrie, in den Haushalten, in der Landwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft freigesetzt. Nehmen die Emissionen ungebremst zu, so ist mit Klimaveränderungen zu rechnen, mit der Zunahme extremer Witterungsereignisse wie Hitze, Trockenheit, Überschwemmungen und heftigen Stürmen. Für Siedlungsgebiete in den Alpen dürfte die Gefahr von Steinschlag, Murgängen und Rutschungen zunehmen. Auch der Wintertourismus bekäme diese Auswirkungen unvermittelt zu spüren. Auf Grund des Schneemangels müssen unter 1200 bis 1600 Metern Höhe gelegene Wintersportorte langfristig mit grossen Schwierigkeiten rechnen.
Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls in der Schweiz erfolgt namentlich im Rahmen des CO2-Gesetzes, des Energiegesetzes und des dazu gehörigen Programms EnergieSchweiz sowie durch weitere Massnahmen.
Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, können die Industriestaaten die CO2-Menge, die von Flächen absorbiert werden, welche seit 1990 gezielt aufgeforstet wurden, von den Emissionen abziehen, während die durch Rodungen entstandenen Emissionen hinzuzurechnen sind (Art. 3.3).
Die Kommission hat denn auch einem Antrag mit 13 zu 11 Stimmen stattgegeben, in einer Kommissionsmotion den Bundesrat zu beauftragen, bei den Mitteln zur Erreichung des Reduktionsziels im CO2-Bereich, die Senken gemäss Kyoto-Protokoll zu berücksichtigen.
Die UREK-N hat sich im Weiteren über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu ihrer Initiative Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren (02.401) orientieren lassen und diese an ihre Subkommission überwiesen mit dem Auftrag, eine Überarbeitung zu prüfen.
Die Kommission tagte am 24. und 25. Februar 2003 unter dem Vorsitz von Christian Speck (V/AG) in Bern und Wangen an der Aare.
Bern, 26.02.2003 Parlamentsdienste