Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte haben beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus beiden Kommissionen einzusetzen, die im Nachgang zum Spuck-Vorfall laut gewordene Vorwürfe von Unregelmässigkeiten am Bundesgericht abklären soll.

An einer gemeinsamen Sitzung beschlossen die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte einstimmig, eine Inspektion zur Abklärung von Vorwürfen von Unregelmässigkeiten am Bundesgericht durchzuführen. Sie setzten dafür eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der beiden Subkommissionen "Gerichte" ein. Die Arbeitsgruppe wird von Nationalrat Hubert Lauper präsidiert. Weiter gehören der Arbeitsgruppe Nationalrätin Brigitta M. Gadient, die Nationalräte Kurt Wasserfallen und Jean-Jacques Schwaab, sowie die Ständeräte Hannes Germann, Jean Studer und Franz Wicki an. Die Geschäftsprüfungskommissionen folgten damit dem Antrag der beiden Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte", Ständerat Hans Hess und Nationalrat Hubert Lauper, die im Nachgang zum Spuck-Vorfall vom 11. Februar 2003 den Präsidenten des Bundesgerichts, Heinz Aemisegger, sowie Bundesrichter Martin Schubarth angehört hatten.

Die Geschäftsprüfungskommissionen werden bei ihrer Inspektion gemäss dem Prinzip der Gewaltenteilung die Unabhängigkeit des Bundesgerichts respektieren. Es ist insbesondere in jedem Fall ausgeschlossen, dass die Geschäftsprüfungskommissionen als Folge ihrer Untersuchung ein Urteil des Bundesgerichts abändern oder aufheben würden. Nicht zur Diskussion stehen auch rechtliche Würdigungen oder Feststellungen in Gerichtsurteilen.

Bern, 05.03.2003    Parlamentsdienste