Die Einigungskonferenz hat mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Festhalten an der Strafbestimmung im Energiegesetz beschlossen. Gemäss Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe aa wird mit Haft oder Busse bestraft, wer die neue Bestimmung über die Kennzeichnung der Elektrizität vorsätzlich verletzt. Diese Strafbestimmung ist "in der Hitze des Gefechts" im Nationalrat am Mittwoch, 12. März, übersprungen worden. Sie gehört bei Annahme des neuen Artikels 5bis des Energiegesetzes dazu.
Mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Einigungskonferenz beiden Räten die Lenkungsabgabe auf Elektrizität aus Kernenergie im Artikel 28bis des Energiegesetzes wieder zu streichen. Hauptargument der knappen Diskussion war die zweifelhafte Verfassungsgrundlage für diese Abgabe. Es sei keine Lenkungsabgabe, aber eine Zwecksteuer, für die ein separater Verfassungsartikel nötig sei.
Die Anträge der Einigungskonferenz kommen am Dienstag, 18. März, zuerst in den Ständerat.
Die Einigungskonferenz tagte am 13. März 2003 unter dem Vorsitz von Christoffel Brändli (V/GR) in Bern.
Bern, 13.03.2003 Parlamentsdienste