Neue Finanzordnung
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer stellen die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes dar. Bisher musste die Finanzordnung periodisch nachgeführt und dem Volk vorgelegt werden. Die NFO verfolgt drei Ziele: Erstens die langfristige Sicherung der beiden Haupteinnahmequellen, zweitens die Nachführung der Bundesverfassung und drittens die Vereinfachung des Steuersystems. Der Bundesrat schlägt keine Erhöhung der Steuersätze vor.
Das Eintreten wird von der WAK-S einstimmig beschlossen. Bezüglich der Befristung der Neuen Finanzvorlage schlug der Bundesrat deren Aufhebung vor. Anders die Kommission: Für sie ist die Steuerpolitik in regelmässigen Abständen zu überdenken, und Volk und Stände sollen in grösseren zeitlichen Abständen über die Grundlagen der Bundesfinanzordnung entscheiden können. Nachdem die z.Z. geltende Finanzordnung auf 12 Jahre befristet ist, soll die Befristung der NFO gemäss Antrag der WAK-S auf 2020 auslaufen.
Die Beibehaltung eines reduzierten Satzes für Beherbergungsleistungen wurde eingehend diskutiert. Die bundesrätliche Vorlage sieht vor, auf den Sondersteuersatz ab 2006 zu verzichten. Nachdem die WAK-S mit einer in der Sondersession vom Nationalrat zu behandelnden parlamentarischen Initiative (02.425) bereits die Verlängerung des Sondersteuersatzes auf 2006 beantragt hatte, will sie auch weiterhin nicht auf die Möglichkeit eines Sondersteuersatzes verzichten: Der Tourismus sei zu sehr der Volatilität des Schweizer Frankens ausgesetzt und die ausländische Konkurrenz profitiere ebenfalls von reduzierten Steuersätzen.
Besteuerung von Alcopops
Zur Bekämpfung des Alkoholkonsums von Jugendlichen beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft (03.019), die Alkoholsteuer auf Alcopops um 300 Prozent zu erhöhen, was bedeutet, dass die Steuerbelastung von 50 Rappen pro Flasche auf 1,8-2 Franken steigt. Die Kommission hat, bei einer Enthaltung, die Vorlage des Bundesrates einstimmig gutgeheissen. Sie wies dabei darauf hin, dass Alcopops bei Jugendlichen (manche von ihnen sind erst 12, ja sogar erst 10 Jahre alt) auf enormen Zuspruch stossen, was ein ernstes Gesundheitsproblem aufwirft. Die Erhöhung des Preises dieser alkoholischen Getränke durch eine höhere Steuerbelastung ist nach Auffassung der WAK-S eine Massnahme, die bei diesem Zielpublikum wirksam sein wird. Das Beispiel Frankreichs, welches ebenfalls eine zusätzliche Steuer auf alkoholhaltigen Süssgetränken eingeführt hat, beweist dies; nachdem die entsprechende Nachfrage in unserem Nachbarland nämlich gesunken war, verzichteten die Hersteller darauf, Alcopops weiterhin auf den Markt zu bringen. Die Kommission unterstützt die zielgerichtete Politik des Bundesrates. Sie ist sich allerdings bewusst, dass die Sondersteuer allein nicht ausreicht, um das Problem zu bewältigen. Die Steuererhöhung ist durch weitere Massnahmen (z.B. eine Informationskampagne oder die verstärkte Kontrolle der Einhaltung des Verbots, Jugendlichen alkoholische Getränke zu verkaufen) zu ergänzen. Es gilt namentlich zu verhindern, dass sich der Alkoholkonsum der Jugendlichen auf andere alkoholische Getränke verlagert.
Standesinitiativen zum Bankgeheimnis
Bezüglich der drei Standesinitiativen 02.311 Aargau, 02.312 Tessin und 02.315 Genf, welche die Aufnahme des Bankkundengeheimnisses in die Bundesverfassung verlangen, fand die Anhörung der Kantonsvertreter statt. Die Beratungen werden im 2. Semester stattfinden.
Die Kommission tagte am 10. und 11. April 2003 in Bern unter der Leitung von Ständerat Eugen David (SG) und z.T. im Beisein von Bundesrat Villiger. Angehört wurde bezüglich der NFO eine Delegation der FDK (Frau Regierungsrätin Widmer Schlumpf (GR), Präsidentin der FDK und Herr Regierungsrat Schwaller (FR), Vizepräsident der FDK).
Bern, 11.04.2003 Parlamentsdienste