Schwergewichtig befasste sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit der Revision der beruflichen Vorsorge. Sie bereinigte die beiden letzen Differenzen in der1. BVG-Revision (00.027 n), indem sie sich dem Nationalrat anschloss. Zudem griff sie Art. 20a des Entwurfs wieder auf und nahm zugunsten unverheirateter Versicherter eine Verbesserung vor. Unter Vorbehalt, dass die SGK des Nationalrats auf das Rückkommen eintritt, kann über diese Änderung in der Einigungskonferenz entschieden werden.
Eine längere Aussprache führte die Kommission über das Winterthur" Modell: Die Kommission ist der Ansicht, das das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) und das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gehandelt haben, als sie das neue Vertragsmodell für das Überobligatorium der Winterthur" (und seither auch für die Genfer Versicherung und die Zürich"-Versicherung) genehmigt haben. Die Winterthur" ihrerseits hatte mit unternehmerischen Massnahmen auf die Tatsache reagiert, dass heute der Mindestzins und der Umwandlungssatz nicht den realen Verhältnissen entsprechen. Gestört hat sich die Kommission vor allem daran, dass derart einschneidende Änderungen mit massiven Rentenkürzungen im überobligatorischen Bereich ohne Übergangsfristen kurzfristig eingeführt werden. Aus diesem Grund beschloss sie mit 6 zu 4 Stimmen, den Bundesrat zu beauftragen, umgehend eine Revision der beruflichen Vorsorge in drei Punkten vorzuschlagen (siehe Beilage). Sie will damit die Berechenbarkeit und das Vertrauen hinsichtlich der beruflichen Vorsorge wieder stärken und die gesetzlichen Vorgaben besser den realen Verhältnissen anpassen. Nachdem die nationalrätliche Kommission diese Punkte wegen ihrer Komplexität nicht mehr kurz vor Abschluss in die laufende BVG-Revision einbauen wollte, verlangt die ständerätliche Kommission eine rasche Korrektur des Gesetzes, welches in der Herbstsession verabschiedet wird.
Ausserdem befasste sich die Kommission mit der Kt. Iv. JU KVG. Lücken und Unstimmigkeiten bei den Taggeldern (03.301),die verlangt, dass die Krankenversicherung nach KVG so auszugestalten ist, dass der Verdienstausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gedeckt ist. Die Kommission will nicht in den gut funktionierenden Markt der Taggeldversicherungen eingreifen und beantragt einstimmig mit einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Bezüglich der beiden St.Iv. GE. Krankenversicherungsgesetz. Revision (99.305 s) und
St. Iv. VD. Krankenversicherungsgesetz. Revision (00. 318 s) hatte der Nationalrat in der Sondersession im Mai 2003 entgegen dem Antrag seiner Kommission eine Differenz geschaffen und die Initiative angenommen. Die Kommission hält am Beschluss des Ständerats fest, ihr keine Folge zu geben. Die Forderungen der Initiative nach klaren Statistiken machen keine Gesetzesänderung erforderlich.
Ebenfalls um eine Differenzbereinigung ging es bei der St. Iv. JU. Risikoausgleich unter den Krankenkassen (01.305 s). Der Nationalrat hatte entgegen dem Antrag seiner Kommission die Initiative abgelehnt. Auch hier hält die Kommission am Beschluss ihres Rates fest und beantragt, Folge zu geben. Der Ständerat hat in die laufende KVG-Revision eine Bestimmung eingefügt, wonach der Bundesrat innert 5 Jahren einen Vorschlag zur Verbesserung der Kriterien betreffend den Risikoausgleich unter den Krankenkassen vorzulegen habe. Die Standesinitiative zielt in dieselbe Richtung.
Im Übrigen nahm die Kommission Stellung zum Leistungsauftrag des
FLAG-Amtes Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe 2004-2007 und liess sich informieren über dasTA Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung. Das TA ist beim Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat angegliedert, der den Bundesrat in wissenschafts- und technologiepolitischen Belangen berät.
Die Kommission tagte am 8. September 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/SZ) in teilweiser Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundesrat Kaspar Villiger.
Bern, 09.09.2003 Parlamentsdienste