Zu Beginn der Sitzung hat die APK-S mit Bestürzung und tiefer Trauer vom tragischen Tod der schwedischen Aussenministerin Anna Lindh erfahren. Die Kommission ist schockiert über diesen unsinnigen Angriff auf die offene Demokratie eines Landes, in dem, ähnlich wie in der Schweiz, die Nähe der politischen Behörden zur Bevölkerung, eine grosse Bedeutung hat.
Die APK-S begrüsst die Schwerpunkte, die der Bundesrat im Hinblick auf die am 16. September 2003 in New York beginnende 58. Generalversammlung der Vereinten Nationen definiert hat. Dabei legt sie einen besonderen Wert darauf, dass bei Massnahmen, die aus der aktiven Beteiligung der Schweiz an den Arbeiten der UNO-Generalversammlung erfolgen, der Grundsatz der Kostenneutralität zum Tragen kommt. Die Aktivitäten der Schweiz zur Stärkung der Rolle und der Effizienz der UNO sollen finanzpolitisch abgestützt werden und sich im allgemeinen Budgetprozess des Bundes eingliedern. Ferner wünscht sich die Kommission, dass die Initiativen, die das EDA in Bezug auf die Entwicklungsfinanzierung beabsichtigt, mit jenen des EVD bzw. des EFD im Rahmen der WTO und der Bretton Woods Institutionen abgestimmt werden. Zu diesen beiden Aspekten hat sie die von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey abgegebenen Zusicherungen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Im weiteren erachtet die Kommission die Terrorismusbekämpfung als eine prioritäre Aufgabe der UNO. Sie begrüsst die Tatsache, dass sich die UNO dieser Problematik annimmt, weil damit einen ganzheitlichen, auf die Ursachen gerichteten Ansatz verfolgt wird.
Die Kommission hat sich vertieft mit dem Bericht der GPK-N über die Personalpolitik in den Karrierediensten und die Organisation des Aussendienstes im EDA auseinandergesetzt. Sie beabsichtigt, sich künftig regelmässig über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen der GPK durch das EDA im Sinne einer Art Monitoring zu informieren.
Ein Teil der Sitzung war der Aktualität gewidmet. Die Kommission hat sich insbesondere über die Haltung des Bundesrates bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit Indien erkundigt. Kritisiert wurde die Tatsache, dass die indische Regierung massiv öffentliche Mittel für die militärische Ausrüstung und namentlich für die Entwicklung von Atomwaffen verwendet, wobei die dadurch fehlenden Mittel für die Bekämpfung der Armut grösser Teile der Bevölkerung durch die ausländische und darunter die schweizerische Entwicklungshilfe aufgebracht werden. Die Kommission hält diese Situation für bedenklich und bittet den Bundesrat, die Entwicklungszusammenarbeit mit Indien zu überprüfen. Die APK-S wird die Diskussion zu diesem Thema im Rahmen der Beratung des Rahmenkredits für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Enwicklungsländern weiter vertiefen.
Ferner hat sich die Kommission über die Situation im Nahen Osten und den jüngsten Besuch des israelischen Aussenministers in Bern sowie über die verschiedenen Krisenherden in Afrika und die Reise der Vorsteherin des EDA im Westbalkan orientieren lassen.
Schliesslich hat die APK-S die Frage der Aufhebung des Vorbehaltes der Schweiz zum Artikel 5 der Kinderrechtskonvention summarisch diskutiert. Dieser Vorbehalt wurde vom Ständerat anlässlich des Ratifikationsverfahrens im Jahr 1996 angeregt. Die Kommission ist der Ansicht, dass die zuständige Rechtskommission eingehend prüfen sollte, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Vorbehaltes gegeben sind.
Die Kommission hat am 11. September 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey getagt.
Bern,
12.09.2003 Parlamentsdienste