Genetische Untersuchungen tragen zwar zur Diagnostik, zur Prävention und zur Therapie bisher unheilbarer Krankheiten bei und sie ermöglichen die Entdeckung von Krankheitsveranlagungen, bevor klinische Symptome auftreten. Sie sind aber auch Schlüssel zu sensiblen Informationen über den persönlichen Bereich von Menschen. Sie werfen deshalb heikle ethische, psychische und soziale Fragen auf. Es besteht die Gefahr der sozialen Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund ethischer Eigenschaften; vor einer solchen genetischen Diskriminierung soll das GUMG (02.065n) schützen. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen beim Menschen durchgeführt werden dürfen, und zwar insbesondere im Medizinal-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich.
Bereits in der Eintretensdebatte hat die Kommission zahlreiche Fragen aufgeworfen, die zum Teil zu zusätzlichen Aufträgen an die Verwaltung führten. Die Detailberatung ist noch nicht sehr weit fortgeschritten. Gefallen sind vor allem zwei Entscheide: Nach längerer Diskussion beschloss die WBK mit 11 zu 10 Stimmen, den Artikel 6, der das Recht auf Nichtwissen garantieren soll, zu streichen. - Ohne Chance blieb der Antrag, im Rahmen dieses Gesetzes auf die (im Fortpflanzungsmedizingesetz geregelte) Frage der Präimplantationsdiagnostik zurückzukommen und auf dieses seit eh und je umstrittene Verbot zu verzichten. Die Mehrheit hielt fest, dass dieses Thema von Kommission und Rat wiederholt behandelt und die Lockerung oder Aufhebung bisher immer abgelehnt worden ist. Es wird befürchtet, mit diesem Zankapfel" das GUMG zu überladen oder gar zu Fall zu bringen. Die Kommission lehnte den Antrag mit 11 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. - Die Beratung des Gesetzes wird Ende Oktober fortgesetzt werden.
Die Tatsache, dass die audiovisuellen Quellen und damit ein wichtiges Kulturgut unseres Landes gefährdet sind, hat die WBK schon wiederholt beschäftigt. Sie ist der Ansicht, dass hier nun die Tat und nicht nur das Wort gefragt ist: deshalb hat sie einstimmig eine Motion verabschiedet, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhaltung und Vermittlung dieser Quellen zu schaffen.
Die WBK N tagte am 11./12. September 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) und in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Metzler in Luzern, der Heimatstadt ihres Präsidenten. Am Rande der Sitzung bot sich ihr die Gelegenheit zu zahlreichen Begegnungen und wertvollen Kontakten mit Behördevertretern von Stadt und Kanton Luzern.
Bern,
15.09.2003 Parlamentsdienste