In der Herbstsession 2003 hat der Ständerat die Vorlage Krankenversicherungsgesetz. Teilrevision (Spitalfinanzierung) (00.079 s)an die Kommission zurückgewiesen, um die Frage der Pflegefinanzierung und die Übergangsregelung für die Spitalfinanzierung (Antrag Spoerry) zu überarbeiten. In der Folge lud die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) die betroffenen Kreise (Kantone, santésuisse, Spitex, Verband der Heime und Institutionen der Schweiz ((Curaviva)), Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger ((SBK)), H+ Die Spitäler der Schweiz und Schweiz. Vereinigung der Privatkliniken) zu einem umfangreichen Hearing ein. Diese äusserten sich zu den Fragen, ob aus ihrer Sicht in der laufenden KVG-Revision eine Änderung der Pflegefinanzierung sinnvoll ist und ob die Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Institutionen in einer Übergangsregelung festgehalten werden soll. Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission einstimmig, die Regelung der Pflegefinanzierung nicht mehr in der laufenden Revision zu ändern. Dagegen beauftragt sie den Bundesrat mit einer Motion, dem Parlament bereits im Jahre 2004 eine Botschaft zur Neuordnung der Finanzierung der Krankenpflege zu unterbreiten. Ausserdem hält sie als Übergangsregelung fest, dass die vom Bundesrat per 1.1. 2003 festgesetzten Tarife pro Sunde und pro Tag belassen werden müssen, bis die neue Regelung in Kraft tritt. Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt die SGK in einer weiteren Übergangsbestimmung, dass das Leistungsangebot der öffentlichen und privaten Institutionen, das dem Stand der Spitalplanung vom 1. Januar 2003 entspricht, angemessen zu berücksichtigen sei. Die Art der Trägerschaft dürfe kein hinreichender Grund für eine Ungleichbehandlung von öffentlichen und privaten Institutionen sein. Die Differenzbereinigung zur KVG-Revision findet voraussichtlich in der Wintersession 2003 statt.
In der Botschaft über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge (03.060 sn) schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, die es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen sollen, die Lage wieder in den Griff zu bekommen. Dabei soll die Sanierungslast gerecht auf sämtliche Parteien verteilt und vermieden werden, dass eine bestimmte Kategorie oder Gruppe stärker als andere belastet wird. Während der Dauer der Unterdeckung sollen die Vorsorgeeinrichtungen sowohl zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge als auch einen Beitrag der Rentnerinnen und Rentner erheben dürfen. Auch eine Unterschreitung der Mindestverzinsung für BVG-Altersguthaben soll unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Anlass zur Diskussion in der Kommission gab einzig die Bestimmung, wonach auch Rentner einen Beitrag zur Sanierung der Kassen zu entrichten haben. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmass die Rentner beigezogen werden dürfen, wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung vom 17. November 2003 entscheiden.
Nicht Folge geben ( mit 5 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen) will die Kommission der Standesinitiative des Kantons Tessin. KVG. Krankenkassen auf Bundesebene (03.303 s). Die Kommission sieht keine Vorteile in der von der Standesinitiative geforderten Einführung einer Krankenkasse auf Bundesebene und beurteilt die ebenfalls geforderte Transparenz der Rechnungslegung der Krankenversicherer als erfüllt. Den Einbezug der Kosten für die obligatorische Krankenversicherung im Warenkorb der Lebenshaltungskosten hält sie für nicht angezeigt, weil die Kosten für das Gesundheitswesen über die Preise der Leistungserbringer erhoben und in den Lebenskostenindex eingerechnet werden.
Im Anschluss an ein Hearing mit dem Verwaltungsratspräsidenten des AHV-Fonds an ihrer Sitzung vom 8. September hatte die Kommission beschlossen, einen Vorstoss betreffend Erhaltung des AHV- Fonds und zur Einführung eines separaten IV-Fonds einzureichen. Der Entwurf zur Motion langfristige Sicherung des AHV/IV-Fonds wurde bereinigt und genehmigt (siehe Anhang). Damit wird die IV-Rechnung transparent gemacht und eine Grundlage gelegt, die heutige Verschuldung der Invalidenversicherung zulasten des Ausgleichsfonds AHV zu beseitigen.
Im weiteren hat die Kommission die Motion Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidierungsquote (03.3011)abgelehnt. Die Motion der SGK des Nationalrates fordert den Bundesrat auf, vier Jahre nach Inkrafttreten der 4. IV-Revision einen Evaluationsbericht mit Vorschlägen für allfällig nötige Massnahmen zur Begrenzung des Anstiegs der Invalidisierungsquote vorzulegen. Nach Zusage des Bundespräsidenten wird der Bundesrat eine solche Vorlage bereits in der ersten Jahreshälfte 2004 unterbreiten. Die Ablehnung der SGK des Ständerats bezieht sich einzig auf die viel zu lange Frist.
Die Kommission tagte am 20. und 21. Oktober 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/ SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin. An den Hearings nahmen teil: Für die SDK und SODK: Regierungsrat Markus Dürr, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements Luzern, und Michael Jordi, Leiter Bereich Gesundheitsökonomie und - information SDK. Für santésuisse: Marc-André Giger, Direktor, und Hans-Ueli Regius, Generaldirektor Swica. Für den Spitex-Verband Schweiz: Stéphanie Mörikofer-Zwez, Präsidentin, und Mireille Dubois, Bereich Interessenvertretung. Für Curaviva, Verband Heime und Institutionen der Schweiz: Hansueli Mösle, Direktor, und Lore Valkanover, Projektleiterin Fachbereich Alter. Für den SBK: Urs Weyermann, Geschäftsleiter, und Elisabeth Wandeler, Leiterin der Abteilung Berufspolitik. Für H + Die Spitäler der Schweiz: Peter Saladin, Präsident, Hubert Schaller, directeur Hôpital cantonal de Fribourg und Vorstandsmitglied H +, und Bernhard Wegmüller, stv. Geschäftsführer H +. Für die Schweiz. Vereinigung der Privatkliniken: Peter Kappert, Präsident, und Urs Brogli, Informationsbeauftragter Hirslandergruppe und Mitglied der Kommission für Gesundheitspolitik.
Bern, 22.10.2003 Parlamentsdienste