Einstimmig beschloss die Kommission auf die Vorlage des Bundesrats über einen Zusatzkredit und zur teilweisen Freigabe der gesperrten Mittel der 2. Phase der NEAT 1 (03.058) inzutreten.Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates liess sich von Vertretern des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über den Stand und die technischen und finanziellen Aussichten der vier FinöV-Projekte (NEAT, Bahn 2000, Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Lärmsanierung) umfassend informieren, um die aktuelle Diskussion über die NEAT (Botschaft 03.058) in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. Die vorliegende Botschaft umfasst namentlich den Bau des Ceneri-Basistunnels, die Vorinvestitionen von ca. 100 Mio. Fr. im Kanton Uri und die verbleibende Ausbauten der Strecke zwischen St. Gallen und Arth-Goldau. Der Bau des Zimmerberg-Tunnels wird dagegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und der Hirzel ebenfalls vorläufig zurückgestellt. Die Finanzierung erfolgt einerseits über die Freigabe bereits beschlossener, aber noch gesperrter Kredite der 2. Phase der NEAT 1 und gleichzeitig über einen Zusatzkredit von 900 Mio. Fr., um die bereits fast vollständig verplanten Reserven der NEAT wieder aufzustocken. Die Kommission machte deutlich, dass sie damit auch alle zukünftigen geologischen Risiken als gedeckt ansieht. Intensiv diskutiert wurde der Ausbaustandard des Ceneri-Basistunnels (Bau von zwei richtungsgetrennten Tunnelröhren statt einer Doppelspur-Röhre mit Gegenverkehr). Die Kommission entschied mit 15 zu 5 Stimmen, aus Gründen der Verkehrs- und der Betriebssicherheit am Projekt des Bundesrates mit 2 Röhren festzuhalten. In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission einstimmig (mit 23 zu 0 Stimmen) für die Vorlage aus. Die KVF-N schloss sich damit dem Ständerat als Erstrat an, der das Geschäft am 17. Dezember 2003 gutgeheissen hat.
Die Kommission hat ferner von der Petition Porta Alpina Surselva (03.2026), welche verlangt, dass unter Sedrun im NEAT-Tunnel ein Bahnhof gebaut wird, der die Region Surselva mit dem internationalen Hochgeschwindigkeitsnetz verbindet, Kenntnis genommen ohne ihr Folge zu geben.
Auf den 1. April 03 hatte der Bundesrat die Fernmeldedienstverordnung (FDV) geändert. Dies sollte eine unverzügliche Öffnung der letzten Meile für alle Teilnehmer des Telekommunikationsmarktes ermöglichen. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Fernmeldegesetzes (03.073) soll diese Marktöffnung auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Der Gesetzesentwurf will weiter den Konsumentenschutz und den Schutz persönlicher Daten verbessern. Namentlich ist die Schaffung einer Schlichtungsstelle vorgesehen. Weiter schlägt der Bundesrat vor, die Fernmeldedienstkonzessionen abzuschaffen und die Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auszuweiten. Konzessionen werden jedoch weiterhin für die Grundversorgung und für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums nötig sein. Zum umstrittensten Punkt der Vorlage, der Öffnung der letzen Meile, hörte die Kommission die marktbeherrschende Anbieterin Swisscom sowie Vertreter von Sunrise, Tele2 und Orange neben der ComCom und den Verbänden SICTA und Swisscable an. Bundesrat Moritz Leuenberger legte die Argumente des Bundesrates für die Revision dar und die Kommission führte eine erste Aussprache. Die Kommission erteilte der Verwaltung verschiedene Aufträge und wird anlässlich der nächsten Sitzung vom 9./10. Februar 04 weitere Anhörungen durchführen und die Beratung der Vorlage aufnehmen.
Weiter sprach sich die Kommission einstimmig für eine Änderung im Bundesgesetz über die Luftfahrt (03.057) aus. Damit wird die Wettbewerbskommission in der Schweiz die Einhaltung der im Luftverkehrsabkommen vom 21. Juni 1999 statuierten Regeln betreffend staatlicher Beihilfen überwachen. Dieser Prüfung unterliegen Entwürfe zu Beschlüssen des Bundesrates über Leistungen und Beteiligungen des Bundes an die schweizerische Luftfahrt, ebenso gleichartige Massnahmen der Kantone und Gemeinden sowie solche der EG und ihrer Mitgliedstaaten. Der Ständerat hatte der Änderung bereits in der Wintersession 03 zugestimmt.
Bern, 09.01.2004 Parlamentsdienste