1. Überschüssige Goldreserven der SNB und Volksinitiative « Nationalbankgewinne für die AHV » (03.049)
Infolge der Aufhebung der Goldbindung des Frankens hält die SNB höhere Währungsreserven, als sie für die Geld- und Währungspolitik benötigt. Es stehen 1300 Tonnen Gold zur Verfügung, was bei einem angenommenen Preis von 15'000 Franken pro Kilogramm 20 Milliarden Franken entspricht. Nachdem im September 2002 mit der « Goldinitiative » der SVP und dem Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zwei Vorschläge zur Verwendung abgelehnt worden sind, hat sich der Bundesrat erneut an die Arbeit gemacht und dem Parlament einen Entwurf für eine Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Erlös aus dem Goldverkauf einem Fonds übertragen wird, aus dem lediglich die Erträge ausgeschüttet werden. Davon würden zwei Drittel den Kantonen und ein Drittel dem Bund zukommen. Das Fondsvermögen soll in seinem realen Wert erhalten bleiben, damit auch künftige Generationen davon profitieren können. Bei einem Zinssatz von 2,5% stünden jährlich rund 450-500 Millionen Franken für die Ausschüttung zur Verfügung. Nach dreissig Jahren würde der Fonds aufgelöst, sofern Volk und Stände nichts anderes beschliessen. Das Fondsvermögen würde zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fallen.
Die Volksinitiative « Nationalbankgewinne für die AHV » hat nicht die überschüssigen Goldreserven, sondern die künftigen und periodisch anfallenden Erträge der SNB zum Gegenstand. Die Initiative schlägt vor, den in Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung festgehaltenen Verteilschlüssel (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) zu ändern und den Reingewinn der Nationalbank künftig an den AHV-Fonds auszuschütten. Vorbehalten wäre ein Anteil der Kantone von jährlich 1 Milliarde Franken. Der Bundesrat schlägt vor, die Initiative abzulehnen, da er befürchtet, dass die Initiative die Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet ohne in der Lage zu sein, die Finanzierung der AHV zu garantieren.
Anträge der Kommission
In der vorangehenden Sitzung hatte die Kommission eine Reihe von Anhörungen zu diesen beiden Geschäften durchgeführt und Eintreten auf den Gegenentwurf beschlossen (Eintreten auf die Volksinitiative ist sowieso obligatorisch). In der heutigen Sitzung hat die Kommission die verschiedenen Vorschläge zur Verwendung der 1300 Tonnen Gold geprüft. Neben dem Entwurf des Bundesrates lagen nicht weniger als acht Anträge vor. Die Mehrzahl der Vorschläge nehmen den Grundsatz des Bundesrates auf, das Kapital durch die Schaffung eines Fonds in seiner Substanz zu erhalten und nur die Erträge daraus zu verteilen ; unterschiedlich wird die Frage nach der Verteilung dieser Erträge beantwortet (AHV, Bildung, Forschung, Familienzulagen, Kantone, Bund). Ein Antrag, wonach das Kapital an Bund und Kantone verteilt werden solle und die öffentlichen Gemeinwesen verpflichtet werden sollen, diese Mittel zur Tilgung ihrer Schulden zu verwenden, wurde auch diskutiert (für die Einzelheiten der zur Diskussion stehenden Anträge siehe die Übersicht im Anhang).
Nach einer Reihe von Abstimmungen hat die Kommission schliesslich beschlossen, dass einerseits der Erlös aus dem Verkauf des Goldes einem Fonds zu übertragen sei, dessen Realwert erhalten bleiben soll, dass andererseits zwei Drittel der Kapitalerträge der AHV sowie ein Drittel den Kantonen zukommen soll. Die WAK hat diese Lösung den anderen Anträgen mit grossen Mehrheiten vorgezogen; sie bevorzugte sie namentlich mit 14 zu 10 Stimmen und bei einer Enthaltung gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates; (Einzelheiten zu den Abstimmungen siehe Anhang). Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass angesichts der gegenwärtigen Situation der AHV die Ausschüttung eines grossen Anteils der Erträge an den Ausgleichsfonds auf jeden Fall sinnvoll sei, auch wenn dies sicher für sich allein die finanzielle Sicherheit der ersten Säule nicht gewährleisten könne. Die Mehrheit war auch der Ansicht, dass das Ergebnis der Volksabstimmung im September 2002 über die Volksinitiative der SVP und den Gegenentwurf des Parlaments gezeigt hat, dass die Bevölkerung die Verwendung eines Teils der Erträge zu Gunsten der AHV befürwortet.
Was das Drittel der Erträge betrifft, das den Kantonen zukommen soll, war die Mehrheit der Meinung, dass sie auf diesen Anteil aus historischen Gründen Anspruch hätten. In Bezug auf die Forderung der Kantone auf zwei Drittel der Erträge oder gar des Kapitals erinnerte die Kommission namentlich daran, dass die Kantone 2002 ihr Einverständnis gegeben hätten, mit einem Drittel an den Erträgen beteiligt zu werden. Schliesslich war eine grosse Mehrheit der Kommission in Bezug auf die Werterhaltung des Kapitals der Meinung, dass die künftige Generation ein legitimes Recht darauf habe, über die Verwendung der über die Jahrzehnte angewachsenen Mittel zu entscheiden.
Bei der Volksinitiative konnte die Kommission die Detailberatung des Bundesbeschlusses noch nicht zu Ende führen ; sie wünscht eine genauere Analyse der Möglichkeit eines Gegenentwurfs. Ein solcher sollte vorsehen, dass der Nettogewinn der Nationalbank je zur Hälfte an die AHV und an die Kantone ausgeschüttet würde, dies mittels eines Glättungsfonds, um den Empfängern einen gleichmässigen Ertrag zu garantieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf die nächste Sitzung am 16. Februar einen Bericht zu erstellen.
2. Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit
Der Entwurf des Bundesrates für das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (02.010) sieht eine Anzahl Massnahmen vor, welche eine wirksamere Kontrolle sowie einen konsequenteren Vollzug des geltenden Rechts gewährleisten sollen. Dazu sollen vor allem auf kantonaler Ebene Kontrollstellen geschaffen werden, welche Überwachungs- und Koordinationsaufgaben haben. Den Kantonen steht es frei, eine staatliche Stelle oder eine Kommission zu schaffen, in der auch die Sozialpartner Einsitz haben. Der Entwurf sieht auch vor, dass die betroffenen Behörden (Sozialversicherungen, Steuerbehörden, Fremdenpolizei, Asylstellen) besser zusammenarbeiten und sich gegenseitig über die Ergebnisse ihrer Kontrollen informieren müssen. Die Sanktionen sollen verschärft werden, namentlich sollen die Arbeitgeber, die schwere Verstösse in diesem Bereich begangen haben, vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können. Der Entwurf schlägt auch Anreize vor, indem bei geringfügigen Erwerbstätigkeiten (beispielweise Reinigungsarbeiten in Privathaushalten) im Bereich der Sozialversicherungen administrative Erleichterungen eingeführt werden.
Die Kommission stimmt den grossen Linien der bundesrätlichen Vorschläge zu; sie hatte bereits im Frühling 2003 einen grossen Teil des Gesetzesentwurfs beraten, jedoch einer Subkommission unter dem Vorsitz von NR Pelli die Aufgabe übertragen, gewisse besonders komplexe Aspekte des Entwurfs noch genauer zu prüfen (namentlich administrative Vereinfachungen, Datenschutz, Regularisierung von Schwarzarbeitsverhältnissen). Die Kommission hat an der heutigen Sitzung die Anträge der Subkommission beraten. Abgesehen von einigen Aspekten der administrativen Vereinfachungen, wo die Anträge noch präzisiert werden müssen, hat die Kommission die Beratung des Entwurfs abgeschlossen. Sie wird im Rahmen der nächsten Sitzung jedoch nur noch die Gesamtabstimmung vornehmen.
Die wichtigsten Abänderungen der Kommission am Entwurf des Bundesrates sind die folgenden :
- Datenschutz und Datentransfer: Eine Minderheit (9 : 14) beantragt, für die Sozialversicherungsbehörden jede Möglichkeit der Datentransfer an die Steuerbehörden, die Asylstellen und die Fremdenpolizei auszuschliessen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass dies das Gesetz eines grossen Teils seiner Wirksamkeit berauben würde und möchte die Datenweitergabe auf jene Fälle beschränken, wo konkrete Anhaltspunkte für einen irregulären Aufenthalt einer Person bestehen.
- Klagerecht von Gewerkschaften: Die Mehrheit (12 : 9 : 1), beantragt, dass die Gewerkschaften Anspruch auf Feststellung haben sollen in Bezug auf Ansprüche die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber hat, vor allem wenn er oder sie ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt worden ist.
- Sanktionen: Die Kommissionsmehrheit (12 : 9 :2) beantragt, dass im Falle eines schweren Verstosses die Arbeitgeber nicht nur, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können, sondern auch teilweise oder ganz den Anspruch auf staatliche Hilfen verlieren (beispielsweise Direktzahlungen in der Landwirtschaft)
- Regularisierung von Schwarzarbeit : Die Kommission möchte die Ergebnisse der Beratung des neuen Ausländergesetzes durch den Nationalrat abwarten, um entscheiden zu können, ob sie das neue Gesetz mit der Möglichkeit einer zeitlich beschränkten Legalisierung von Schwarzarbeitsverhältnissen verknüpfen soll. Der Entwurf der Subkommission sieht die Möglichkeit vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens 6 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Verhältnisse regularisieren können, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Die Kommission tagte in Bern unter der Leitung von Fulvio Pelli (FDP/TI) und z.T. im Beisein der Bundesräte Deiss und Merz.
Bern,
27.01.2004 Parlamentsdienste