Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates (KöB-N) unterstützt eine Neuregelung im Bauwesen des Bundes: Einstimmig heisst die Kommission die Botschaft zur Verordnung über Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten (03.077) gut. Diese neue Regelung ist eine direkte Folge des revidierten ETH-Gesetzes: Verpflichtungskreditbegehren für Immobilien im ETH-Bereich werden künftig nicht mehr in einer besonderen Botschaft, sondern im Rahmen des Voranschlags des ETH-Bereichs (also im Anhang zur Budget-Botschaft des Bundes) ausgewiesen und liegen somit nicht mehr im alleinigen Verantwortungsbereich der KöB.
Somit kommen die ETH-Bauvorhaben auch nicht mehr als ein eigenständiges Geschäft vor die Eidgenössischen Räte. Um die in der KöB-N vorhandene Expertise aber weiterhin auch für den ETH-Bereich optimal nutzen zu können, wird die KöB-N über Bauvorhaben im ETH-Bereich in Zukunft systematisch Mitberichte zuhanden der nun zuständigen Finanzkommission erstellen sowie mündliche Anträge vorbringen.
Unangetastet bleibt durch die neue Verordnung die jährlich wiederkehrende Zivile Baubotschaft; diese wird weiterhin als eigenständiges Geschäft vor die Räte gebracht werden. Für das Vorgehen im Bereich der militärischen Bauten ändert sich ebenfalls nichts: Diese bleiben im Zuständigkeitsbereich der Sicherheitspolitischen Kommissionen.
Des weiteren informierte sich die KöB-N in dieser ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode über Strukturen, Abläufe und Zukunftsperspektiven in den sie betreffenden Bereichen (zivile Bauten des Bundes, Bauten im ETH-Bereich). Die Kommission besteht neu aus dreizehn Mitgliedern.
Die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates tagte am 29. Januar 2004 in Bern, unter dem Vorsitz ihres Vize-Präsidenten, Nationalrat Robert Keller (SVP, ZH).
Bern,
30.01.2004 Parlamentsdienste