Die Subkommission EDI/UVEK der GPK-S begleitet die Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsorganisation in der Zivilluftfahrt. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Sicherstellung der für die Umsetzung benötigten zusätzlichen Ressourcen, insbesondere im BAZL. Ohne die entsprechenden Ressourcen kann das Ziel der Verbesserung der Luftverkehrssicherheit nicht erreicht werden.

Nach einer Serie von schweren Flugunfällen, an denen schweizerische Unternehmungen beteiligt waren (Nassenwil, Bassersdorf, Überlingen), erteilte der Vorsteher des UVEK dem niederländischen Luft- und Raumfahrtinstitut NLR im September 2002 den Auftrag, die für die Sicherheit der schweizerischen Zivilluftfahrt relevanten Vorschriften, Institutionen, Organisationen und Management-Systeme auf ihre Zweckmässigkeit hin zu untersuchen. Der Schlussbericht der Firma NLR vom 30. Juni 2003 enthält u.a. Empfehlungen zur Verbesserung der für die Sicherheit relevanten Verhältnisse im UVEK, im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), beim Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU), bei der Eidg. Flugunfallkommission (EFUK) sowie bei der vom Bund beherrschten Firma skyguide AG.

Der Bericht des niederländischen Instituts zeigte, dass das Sicherheitsmanagement in der Schweiz sowohl bei den staatlichen Organen wie auch bei den privaten Akteuren den neuen Entwicklungen nicht genügt. Anstatt einer punktuellen Aufsicht ist ein umfassendes Sicherheitsmanagement und eine Sicherheitskultur aufzubauen. Der Bericht schliesst deshalb mit der Empfehlung, einen nationalen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt aufzustellen und umzusetzen.

Im August 2003 hat das UVEK neben verschiedenen anderen Massnahmen einen Aktionsplan erlassen und den Delegierten für die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Sicherheitsdelegierter) mit dessen Umsetzung beauftragt. Die Subkommission EDI/UVEK der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) begleitet diese Umsetzung im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht. Zu diesem Zweck führt sie regelmässig Gespräche, u.a. mit dem Sicherheitsdelegierten, und lässt sich über den Stand der Umsetzung der einzelnen Massnahmen und allenfalls neu auftauchende Probleme orientieren.

Anlässlich einer Aussprache vom 12. Februar 2004 mit dem Sicherheitsdelegierten sowie dem Beauftragten für die Sicherheit der Zivilluftfahrt des Generalsekretariats des UVEK konnte die Subkommission feststellen, dass einige Massnahmen zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit umgesetzt sind. Die skyguide AG hat bereits im vergangenen Herbst die detaillierten Aufträge aus dem Aktionsplan in Angriff genommen. Ein grosses Problem sind die ungenügenden qualitativen und quantitativen Kapazitäten der skyguide AG. Angelaufen sind auch die komplexe Umorganisation des BAZL und die Intensivierung seiner Aufsichtstätigkeiten. Eine raschere Veröffentlichung der Untersuchungsberichte des BFU ist infolge einer Verordnungsänderung seit anfangs Dezember 2003 möglich. Die Swiss hat ihre Safety Poliycy im Sinne der Zielsetzung des Aktionsplanes erweitert und verdeutlicht. Begrüsst hat die Subkommission insbesondere die neu geschaffene Stelle des Beauftragten für die Sicherheit der Zivilluftfahrt. Sie verschafft dem UVEK eine erhöhte Fachkompetenz im Bereich der departementalen Aufsicht über die Zivilluftfahrt.

Die bisherigen Umsetzungsmassnahmen sind jedoch nur ein erster Schritt und betreffen primär formelle und projektorganisatorische Punkte. Die konkreten Verbesserungen der Sicherheit „im Feld draussen" stehen noch bevor. Der ganze Bereich der Luftverkehrssicherheit gleicht heute noch einer Grossbaustelle und das Management des Sicherheits-Systems der schweizerischen Luftfahrt muss nach wie vor als nicht hinreichend stabil betrachtet werden. Einerseits geschieht der Aufbau einer eigentlichen Sicherheitskultur auf allen Ebenen nicht von heute auf morgen. Anderseits ruft die Verbesserung der Luftverkehrssicherheit nach erheblichen Änderungen im Luftfahrtrecht. Es braucht noch grosse Anstrengungen aller Beteiligten, um die im Aktionsplan gesteckten Ziele zu erreichen.

Die grösste Herausforderung besteht nach Ansicht der Subkommission EDI/UVEK der GPK-S im heutigen Zeitpunkt darin, die für die Umsetzung des Aktionsplans erforderlichen Mittel, insbesondere die zusätzlich benötigten Ressourcen im BAZL, sicherzustellen. Bundesrat und Parlament sind deshalb gefordert, die entsprechenden Mittel zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit zur Verfügung zu stellen, wenn das Ziel eines international vorbildlichen Sicherheitsstandards für die schweizerische Zivilluftfahrt wieder erreicht werden soll.

Die Subkommission EDI/UVEK der GPK-S tagte am 12. Februar 2004 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Hansruedi Stadler (C, Uri) und in teilweiser Anwesenheit von Herrn Markus Mohler, Delegierter für die Sicherheit der Zivilluftfahrt sowie von Herrn Andrea Norbert Muggli, Beauftragter für die Sicherheit der Zivilluftfahrt im Generalsekretariat des UVEK.

Bern, 13.02.2004    Parlamentsdienste