Die WBK-N hat die Beratungen zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) abgeschlossen. Die Vorlage soll bereits in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt werden. Entgegen ihres früheren Entscheids hält die Kommission nun am Recht auf Nichtwissen fest. Im Versicherungsbereich spricht sie sich für ein striktes Nachforschungsverbot aus. Abgelehnt wurde der Antrag, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik zu lockern.

Im Mai des vergangenen Jahres hatte die WBK die Beratungen zum GUMG (02.065) aufgenommen; sechsmal erschien die Vorlage auf ihrer Traktandenliste. Nun ist es der Kommission gelungen, in verschiedenen strittigen Punkten zu einer einheitlichen Linie zu finden und das Geschäft abzuschliessen. Sie stellt deshalb den Antrag an das Büro des Nationalrats, das GUMG nach Möglichkeit bereits in der Frühjahrssession im Nationalrat zu behandeln.

Im Rahmen ihrer Beratungen ist die Kommission nochmals auf ihren vieldiskutierten Beschluss vom September 2003 zurückgekommen, das „Recht auf Nichtwissen" aus der Vorlage zu streichen. Sie hat nun einstimmig entschieden, Artikel 6, der jeder Person das Recht gibt, die Kenntnisnahme von Informationen über ihr Erbgut zu verweigern, in der Vorlage zu belassen. Nach Meinung der Kommission sollte dieses Recht im Abschnitt zu den allgemeinen Grundsätzen aus Gründen der Transparenz explizit genannt werden.

Festgehalten hat die WBK an ihrem Anliegen, dass den werdenden Eltern neben der allgemeinen Information auch eine unabhängige Beratung angeboten wird, die sich der psychosozialen Begleitumstände pränataler Untersuchungen annimmt. Diese Beratung kann im Rahmen der bestehenden Beratungsstrukturen für Schwangere eingerichtet werden und sollte daher nur geringe Mehrkosten für die Kantone verursachen (Artikel 17)

Im Versicherungsbereich entschied sich die Kommission mit 14 gegen 10 Stimmen für ein striktes Nachforschungsverbot (Artikel 27). Die Kommission befürchtet, dass mit der Lockerung dieses Verbots die informationelle Selbstbestimmung von Personen, die eine Lebensversicherung oder eine freiwillige Invaliditätsversicherung abschliessen wollen, gefährdet wird. Sie gibt zu bedenken, dass genetischen Untersuchungen zu einem mächtigen Instrument der Versicherer werden und zum ,gläsernen Menschen' führen könnten. Die Minderheit hält umgekehrt daran fest, dass die Nachforschung von Ergebnissen aus früheren genetischen Untersuchungen oder Untersuchungen zur Familienplanung für Lebensversicherungen und für freiwillige Invaliditätsversicherungen ab einer hohen Versicherungssumme erlaubt sein soll. Es liegen zwei Minderheitsanträge vor: Ein Antrag folgt dem Entwurf des Bundesrates. Eine zweite Minderheit will die Grenze tiefer ansetzen und Nachforschungen bereits ab 250'000 Franken bei Lebensversicherungen und ab 25'000 bei freiwilligen Invaliditätsversicherungen zulassen. Generell sieht die Minderheit die Gefahr einer Anti-Selektion, wenn bekannte Risiken aus genetischen Untersuchungen den Versicherern nicht mitgeteilt werden. In der Folge könnten die Prämien für alle steigen, so dass allenfalls dieser Versicherungszweig für die Beteiligten unrentabel und nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher angeboten wird. Das Untersuchungsverbot (Artikel 26) ist und bleibt jedoch unbestritten.

Bereits im September 2003 hatte sich die Kommission mit einem Antrag auseinandergesetzt, der die Präimplantationsdiagnostik (PDI) in Zukunft erlauben sollte. Die WBK hat es damals klar abgelehnt, dieses bereits öfters heftig debattierte, im Fortpflanzungsmedizingesetz festgehaltene Verbot im Rahmen des GUMG wieder zur Diskussion zu stellen. Nun lag ihr neu der Antrag vor, die PDI dann zuzulassen, wenn die Gefahr der Übertragung einer schweren, unheilbaren Erbkrankheit anders nicht vermieden werden kann. Nach leidenschaftlicher Debatte unterlag dieser Antrag mit 4 gegen 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Als Argumente gegen den Antrag wurden sowohl generelle Bedenken laut, dieses Verbot wieder anzutasten, als auch die Befürchtung, damit könnte der ganze Gesetzesentwurf überladen und gefährdet werden. - Im Plenum wird dazu kein Minderheitsantrag eingereicht werden.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission dem Gesetzesentwurf mit 22 zu 0 Stimmen zu.

Die Kommission tagte am 19./20. Februar 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Blocher in Bern.

Bern, 23.02.2004    Parlamentsdienste