Die SGK-S hat die Detailberatung des Transplantationsgesetzes beendet und die Vorlage einstimmig angenommen. Sie hat fünf Motionen des Nationalrats behandelt und die Einreichung von zwei Kommissionsmotionen beschlossen.

Die SGK des Ständerats hat die Detailberatung des Transplantationsgesetzes (01.057n ) beendet und dem Entwurf mit 9 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zugestimmt. Basierend auf Artikel 119a der Bundesverfassung wird das neue Gesetz die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen sowie von Geweben und Zellen regeln. Nachdem die Kommission am 19. Februar 2004 in den wesentlichen Punkten Einwilligung zur Entnahme (erweiterte Zustimmungslösung) und Todeskriterium der Fassung von Bundesrat und Nationalrat zugestimmt hatte, diskutierte sie heute insbesondere über den Rechtsweg gegen Entscheide über die Aufnahme auf die Warteliste und die Zuteilung eines Organs. Mit 7 zu 4 Stimmen lehnt es die Kommission ab, die Beschwerdemöglichkeit ausdrücklich zu regeln. Zu 90 Prozent sei ein Zuteilungsentscheid medizinisch motiviert und solle daher nicht justiziabel sein. Die Minderheit dagegen will eine spezielle Rekursmöglichkeit schaffen und den Rechtsweg ans Bundesgericht (gemäss Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG)) ausschliessen. Gegen die Zuteilung von Organen solle lediglich eine Feststellungsklage an die Rekurskommission für Heilmittel zulässig sein, welche endgültig entscheidet. Anlass zu einer längeren Diskussion war auch die Beschränkung der Anzahl von Transplantationszentren. Mit 5 zu 3 Stimmen lehnt die Kommission eine solche Beschränkung durch den Gesetzgeber ab; sie wäre ein Eingriff ins föderalistische System. Ein Antrag, den Umgang mit Spendertieren ausdrücklich zu regeln, wurde zurückgezogen, da dem Schutz von Spendertieren im Tierschutzgesetz genügend Rechnung getragen werde. Mit Stichentscheid der Präsidentin fügt die Kommission einen Absatz ein, wonach der Bundesrat den Eintrag einer Organspendevermerks auf dem Führerausweis vorsehen kann. Die Kommission ist überzeugt, dass nur mittels vermehrter und gezielter Information der Bevölkerung die Spendefreudigkeit verbessert werden kann, so dass genügend Organe zur Verfügung stehen. Die Vorlage wird in der Junisession dem Rat unterbreitet.

Die Parlamentarische Initiative Sommaruga. KVG. Klare Bedingungen für die Grundversicherung (03.469 s) verlangt eine klare Trennung zwischen den Anbietern der sozialen Grundversicherung und den Anbietern der privatrechtlichen Zusatzversicherungen. Zudem soll der Risikoausgleich zwischen diesen Versicherern verbessert werden, z. B. mit einem Hochkostenpool. Nach Ansicht der Kommission sind die Anliegen zum Teil berechtigt und sollen in die Teilrevision des KVG, die im 3. Quartal 2004 vorliegen wird, eingebracht werden. Der Entscheid über das Folge geben soll nach der Beratung dieser Vorlage im 4. Quartal gefällt werden.

Mittels Parlamentarischer Initiative. Zurück auf Feld 1. Rasche Revision des KVG (03.468 s) verlangt Ständerat Frick, dass das Parlament sofort eine neue Vorlage zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes erarbeitet. Auch diese Initiative soll ausgesetzt werden, bis die Revisionsvorlagen dem Parlament unterbreitet sind. Damit wäre das Ziel des Vorstosses erreicht.

Die teilweise dramatischen Prämienerhöhungen für die Risikoversicherung in der zweiten Säule hat zahlreiche Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)in eine schwierige Lage gebracht. Es gibt auch Firmen, die Mühe haben, überhaupt den Anschluss in eine Versicherung zu finden und die sich der Auffangeinrichtung BVG anschliessen müssen. Die Kommission wird zwei Motionen einreichen, die vom Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für KMU's und zur Invaliditätsvorbeugung fordern.

DieMotion SGK-NR, Unabhängige Stelle für Lebensmittelsicherheit (02.3378 n) wurde vom Nationalrat mit 134 zu 23 Stimmen überwiesen. In Anbetracht zahlreicher Krisen im Lebensmittelsektor und der damit verbundenen Verunsicherung der Bevölkerung verlangt sie die Schaffung einer Stelle für Lebensmittelsicherheit. Die Kommission beantragt die Überweisung als Postulat. Sie geht davon aus, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sehr gut ist, dass aber noch Doppelspurigkeiten in der Gesetzgebung bestehen. Beim Vollzug soll eine Vereinheitlichung und eine Verbesserung der Koordination zwischen den Kantonen angestrebt werden.

Auch die Motion SGK-NR Information im Rahmen des ELG (03.3008 n), die der Nationalrat mit 135 zu 39 Stimmen überwiesen hatte, will die Kommission als Postulat überweisen. Die Ergänzungsleistungsberechtigten sollen auf einheitliche Weise über ihre Rechte informiert werden. Das Departement des Innern ist daran, diese Frage zu prüfen und wird auf Ende 2005 einen Bericht vorlegen.

Mit 6 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion SGK-NR. Allein stehende Personen in Artikel 104 KVV (02.3641 n), die der Nationalrat mit 137 zu 5 Stimmen überwiesen hatte, als Postulat zu überweisen; die Minderheit verlangt eine Überweisung als Empfehlung. Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass der Versicherte einen nach der finanziellen Belastung abgestuften Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthalts zu leisten hat. Die Verordnung legt diesen Beitrag auf 10 Franken pro Tag fest für Personen, die alleine wohnen und somit während des Spitalaufenthaltes keine Auslagen für Mahlzeiten haben.

Über die Motion Elektronische Gesundheitskarte (02.3081 n), die der Nationalrat mit 103 zu 63 Stimmen überwiesen hatte, will die Kommission erst nach der Beratung der neuen Vorlage zur KVG-Revision entscheiden. Jede versicherte Person würde über eine persönliche elektronische Gesundheitskarte verfügen, die wichtige medizinische Angaben und Untersuchungen enthalten würde. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass Vorarbeiten für eine solche Gesundheitskarte im Gange sind.

Im Weiteren beantragt die Kommission, die Motion Nationalrat. Neuordnung der Pflegfinanzierung (03.3597 n), die der Nationalrat einstimmig überwiesen hatte, als Motion zu überweisen. Der Bundesrat soll dem Parlament noch in diesem Jahr einen Vorschlag zur Neuordnung der Finanzierung der Krankenpflege unterbreiten. Abgelehnt hatte der Nationalrat eine ähnlich lautende Motion des Ständerats (03.3571 s), die überdies festhielt, dass von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung getragene Finanzierungsvolumen aufrechterhalten bleiben müsse. An dieser Forderung will die Kommission festhalten, auch wenn sie nicht im Motionstext enthalten ist.

Schliesslich beantragt die Kommission, die Petition Für Integration und Autonomie von Menschen mit Behinderungen (04.2002) dem Bundesrat zur Kenntnis zu bringen.

Die Kommission tagte am 22. und 23. März 2004 unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Bern, 24.03.2004    Parlamentsdienste