Die angespannten Beziehungen der Schweiz zur EU und zu Deutschland standen im Zentrum der Beratungen der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates. Weiter hat die Kommission den Bericht des Bundesrates über die von ihm im Jahr 2002 abgeschlossenen internationalen Verträge zur Kenntnis genommen. Dabei hat sie eine Motion des Nationalrates abgelehnt, welche eine nachträgliche parlamentarische Genehmigung eines umstrittenen Abkommens verlangte.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat mit Bundespräsident Deiss und Bundesrätin Calmy-Rey eine Auslegeordnung über die angespannten Beziehungen der Schweiz zur EU und zu Deutschland vorgenommen, nachdem beide Räte letzte Woche darüber debattiert hatten. Die Kommission hat einen besonderen Handlungsbedarf bei der Information der Öffentlichkeit in Bezug auf die konkreten Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zu Schengen ausgemacht. Was die Beziehungen zu Deutschland betrifft, begrüsst die Kommissionen die Kontakte zwischen den zuständigen Ministern beider Länder und die Absicht des Bundesrates, solche Kontakte künftig zu intensivieren, um die Entwicklungen in den verschiedenen Problembereichen regelmässig zu verfolgen und an entsprechenden Lösungen zu arbeiten. In diesem Zusammenhang wünscht sich die Kommission, dass der Bundesrat nach kreativen Formen der Diplomatie sucht, um auch mit Behörden und Wirtschaftsgremien Baden-Würtembergs ins Gespräch zu kommen.

Weitere aktuelle Themen wurden mit der Vorsteherin des EDA ausführlich diskutiert. Erörtert wurden unter anderem die Situation im Nahen Osten infolge der Tötung des Scheichs Yassin, die Lage in Kosovo nach den ethnischen Unruhen sowie die Gespräche über die Wiedervereinigung Zyperns auf dem Bürgenstock.

Grundsätzlich ist das Parlament für die Genehmigung der völkerrechtlichen Verträge zuständig. Der Bundesrat kann aber bestimmte Staatsverträge selbstständig abschliessen, namentlich wenn diese sich auf bereits geltende Abkommen stützen oder von beschränkter Tragweite sind. Darüber erstattet er der Bundesversammlung jährlich Bericht, damit das Parlament prüfen kann, ob bestimmte Verträge ihm nachträglich zur Genehmigung zu unterbreiten sind. Bei der Beratung des Berichtes über die im Jahr 2002 abgeschlossenen internationalen Verträge (03.037) hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates einen solchen Schritt für unnötig erachtet. Sie ist der Auffassung, dass die Qualifizierung der betroffenen Verträge als Abkommen von beschränkter Tragweite zutrifft und dass der Bundesrat somit zu recht von seiner Kompetenz gebraucht gemacht hat.

Insbesondere hat die Kommission einstimmig eine Motion des Nationalrates (03.3577) abgelehnt, welche verlangt, dass das "Operative Working Arrangement" ("OWA") zwischen den Verfolgungsbehörden der Schweiz und der Vereinigten Staaten dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Zwar sind durch dieses Abkommen sensible Bereiche im Zusammenhang mit Bürgerrechten tangiert, doch diese sind durch einen Vertrag zwischen beiden Staaten über die gegenseitige Rechtshilfe, auf dem sich das "OWA" stützt, genügend geschützt. Darüber hinaus stellt das "OWA" nach Ansicht der Mehrheit der Kommission ein operatives Dokument im Bereich der Terrorismusbekämpfung dar, in welchem die Verfolgungsbehörden - unter gesetzmässiger Wahrung der Grundrechte - rasch und effizient handeln können müssen.

Schliesslich hat die Kommission den Bericht über die im zweiten Quartal 2003 ergriffenen zolltarifarischen Massnahmen (04.013) zur Kenntnis genommen und die verordneten Massnahmen genehmigt.

Die Kommission hat am 25. März 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Briner (FDP/SH) und im Besein von Bundespräsident Joseph Deiss und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

Bern, 25.03.2004    Parlamentsdienste