Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) unterstützt die vom Vorsteher des VBS und vom Chef der Armee im vergangenen Februar angekündigte Umstrukturierung der Logistik in der Armee. In ihren Augen gehören diese Massnahmen zur Umsetzung der Armee XXI. Die SiK hatten übrigens bei den Beratungen die Einführung einer Logistikbasis der Armee angeregt. Diese Umstrukturierung ist eine Folge aus dem Abbau der Armeebestände und der Entwicklung der geostrategischen Lage. Die Kommission sieht keine andere Möglichkeit als die erheblichen Überkapazitäten in diesem Bereich abzubauen, auch wenn sie sich bewusst ist, dass sich diese Massnahmen auf gewisse Regionen auswirken werden. Auch nimmt sie zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang Entlassung unvermeidbar sein werden.
In den Augen der SiK-N geht es in erster Linie darum, ein optimales Logistikkonzept auszuarbeiten, das den heutigen Bedürfnissen der Armee gerecht wird. Ziel dabei ist es, den Erfolg sämtlicher Armeeaufträge möglichst kostengünstig zu gewährleisten. Die Kommission stellt im Übrigen mit Genugtuung fest, dass nicht nur die Logistik, sondern auch die Einsatz- und die Ausbildungsinfrastruktur von dieser Reorganisation betroffen ist. Im Übrigen verlangt die SiK-N vom Vorsteher des VBS, dass bei diesen Massnahmen dort, wo es möglich und sinnvoll ist, den regionalpolitischen Aspekten Rechnung getragen wird. Sie erhofft vom Vorsteher des VBS die notwendige Transparenz gegenüber den betroffenen Kreisen (Kantone, Gemeinden und Regionen, aus denen Armeeeinrichtungen abgezogen werden, Wirtschaftsförderungsstellen dieser Regionen, Sozialpartner usw.) sowie die Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit.
Im Anschluss an die Attentate von Madrid hat sich die Kommission vom Nachrichtenkoordinator über die mittelfristigen Risiken einer Zunahme der radikalen islamistischen Bewegungen in der Schweiz informieren lassen. In diesem Zusammenhang hat sie zur Kenntnis genommen, dass die geltende Gesetzgebung keine genügende Handhabe bietet. Die Kommission wird sich in diesem Zusammenhang über den Stand der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) erkundigen.
Die SiK-N unterstützt die Initiative des EDA, eine Expertengruppe einzusetzen, welche zu untersuchen hat, welche sich mit Artikel 51 der UNO-Charta befasst. Nach diesem Artikel bildet das Selbstverteidigungsrecht die einzige Ausnahme zum allgemeinen Verbot, ohne Genehmigung des UNO-Sicherheitsrates zu den Waffen zu greifen. Die Schlussfolgerungen dieser Expertengruppe sollen der vom UNO-Generalsekretär zur Verstärkung der multilateralen Aktionen eingesetzten Arbeitsgruppe als Arbeitsunterlage dienen. Die Kommission hofft, dass dieser Prozess dazu beiträgt, die UNO und die Kollektivaktion auf diesem Gebiet zu stärken.
Ferner nimmt die SiK-N Kenntnis vom Bericht 2003 über den Einsatz der Schweizer Kompanie (Swisscoy) in der multinationalen Kosovo Force (KFOR). Die Mehrheit der Kommission beurteilt diesen Einsatz positiv und dankt den ehemaligen und gegenwärtigen Angehörigen der Swisscoy. Die Kommission ist der Meinung, dass dieser Einsatz mehr denn je nötig ist und dass dabei die Interessen unseres Landes bestens gewahrt werden. Die SiK-N erkundigte sich in diesem Zusammenhang über die Sicherheit der Schweizer Truppen, über deren Ausrüstung, über die Rekrutierung sowie darüber, wie die Armee Lehren aus diesen Einsätzen zieht.
Schliesslich begrüsst die Kommission den Pilotbericht über die Transformation der Armee 95 in die Armee XXI. Dieser erste Bericht des VBS erfolgte im Rahmen des politischen Controlling, wie es der neue Artikel 149b des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vorsieht.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Edi Engelberger (FDP, NW) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, sowie (im Zusammenhang mit der Reform von Art. 51 UNO-Charta) von Bundesrätin Micheline Calmy Rey, Vorsteherin des EDA, am 29. und 30. März 2004 in Bern getagt.
Bern, 30.03.2004 Parlamentsdienste