Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat eine Subkommission zur Ausarbeitung eines neuen Elektrizitätsmarktgesetzes eingesetzt. Sie will dem Nationalrat bis zum Frühling 2005 einen Entwurf vorlegen.

Die UREK-N hat sich bei der Parlamentarischen Initiative Speck (03.409 Elektrizitätsmarkt. Sichere Versorgung) mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Einsetzung einer Subkommission entschieden, die sieben Mitglieder umfasst: Hegetschweiler (Präsident), Cathomas, Keller, Maillard, Rechsteiner-Basel, Speck, Theiler. Nachdem ein Antrag für einen detaillierten Auftrag an die Subkommission als zu einschränkend bezeichnet wurde, wurde dieser zurückgezogen. Der Entwurf der Subkommission soll nunmehr die Forderungen des weiter gefassten Initiativtextes enthalten:

"1. Die landesweite Versorgung mit Elektrizität ist unter Stärkung der Marktposition der einheimischen Wasserkraft derart auszugestalten, dass der grundlegend wichtige Service public für alle Stromkunden gewährleistet wird, insbesondere auch für Haushaltkunden in ländlichen Gebieten. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Sicherstellung von Anschluss- und Versorgungspflicht, die Preise für feste Kunden, die Aufgaben der Netzbetreiberinnen sowie die privatrechtlich organisierte schweizerische Netzgesellschaft. 2. Der Markt mit Elektrizität ist derart geordnet auszugestalten, dass insbesondere der Marktzugang für die KMU-Betriebe und die Reziprozität mit der Strommarktöffnung in der EU gewährleistet werden. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Marktöffnung exklusive Haushaltkunden, die Durchleitungspflicht, die grenzüberschreitende Durchleitung, die internationalen Vereinbarungen, die Vergütung für die Durchleitung und die Rechnungsführung. 3. Der Rechtsschutz hat zu gewährleisten, dass die Stromkunden ihre Ansprüche aus der Versorgungspflicht durchsetzen können und dass insbesondere die Haushaltkunden in keiner Weise gegenüber der Wirtschaft benachteiligt werden, der die freie Wahl des Stromanbieters eingeräumt wird. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Schiedskommission, die Preisüberwachung für die Haushaltkunden sowie die Strafbestimmungen."

Die Subkommission wird der UREK-N bis Ende 2004 einen Vorentwurf vorlegen, der auch schon die Ergebnisse der Vernehmlassung enthält. Der Nationalrat soll die Vorlage in der Frühjahrssession 2005 beraten können.

Auch bei der Parlamentarischen Initiative Umbauten in der Landwirtschaftszone. Kantonale Kompetenzen von NR Dupraz (02.453) hat die UREK-N die Einsetzung einer Subkommission beschlossen (Marty Kälin, Präsidentin; Bigger, Chevrier, Christen, Brunner). Sie soll einen Vorentwurf für die Revision des Raumplanungsgesetzes ausarbeiten, welcher die Anliegen der Initiative sinngemäss übernimmt. Dabei hat die Subkommission gegebenenfalls die Koordination zwischen der hängigen Parlamentarischen Initiative Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone von NR Joder (03.441) und der Standesinitiative des Kantons Bern Raumplanungsgesetz. Neukonzeption (03.313) vorzunehmen. Die Initiative Joder verlangt das Raumplanungsrecht so zu revidieren, dass die bestehenden Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzone und in der Landwirtschaftszone besser und umfassender genutzt werden können; die Initiative des Kantons Bern verlangt, dass eine Förderstrategie für den ländlichen Raum neu konzipiert und die einschränkenden Bestimmungen in den Artikeln 24ff des Raumplanungsgesetzes gelockert werden sollen. Der Erlass von Rechtsvorschriften zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum ist in die abschliessende Kompetenz der Kantone zu delegieren. Die UREK-S hat die Standesinitiative am 29. Januar 2004 beraten und ausgesetzt, bis erkennbar ist, wie die UREK-N mit der Initiative Dupraz verfahren will. Der Nationalrat hat die Initiative Joder noch nicht beraten. Die UREK-N beantragt bekanntlich Folge geben.

Die UREK-N beantragt ihrem Rat, der Parlamentarischen Initiative Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Bessere Rahmenbedingungen von NR Dupraz (03.462) mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge zu geben. Beabsichtigt wird die Förderung von erneuerbaren Energien und da vor allem von Geothermie und Biomasse. Die Initiative verlangt eine vertragliche Festlegung kostendeckender Einspeisevergütungen für unabhängige Produzenten, längerfristige Einspeiseverträge und die Modifizierung des Raumplanungsrechts zugunsten einer zonenkonformen, landwirtschaftlichen Bioenergieproduktion. Damit sollen für Bioenergie aus landwirtschaftlichen Betrieben (Hofdünger in Biogasanlagen) bessere und sicherere Voraussetzungen geschaffen werden.

Die UREK-N hat im Weiteren sechs Organisationen zu Anhörungen zu den Bereichen Umwelt, Raumplanung und Energie eingeladen: Die Kontaktstelle für Umwelt KSU, die Vereinigung für Landesplanung VLP, economiesuisse, den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE, den Schweizerischen Bauernverband und die Agentur für erneuerbare Energien und Energieeffizienz AEE.

Bern, 31.03.2004    Parlamentsdienste