Die Kommission stimmt dem mit Frankreich abgeschlossenen Vertrag über das vereinfachte Auslieferungsverfahren einhellig zu.  Zur Wählbarkeit in Verwaltungsräte ist sie der Meinung, dass die revidierte Bestimmung des Strafgesetzbuches über das Berufsverbot ausreicht, um zu verhindern, dass Personen, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, Einsitz in Verwaltungsräte nehmen.

Die Kommission hat dem vom Bundesrat unterzeichneten Vertrag zwischen Frankreich und der Schweiz einhellig zugestimmt. Mit diesem Vertrag werden die Auslieferungsverfahren zwischen den beiden Ländern vereinfacht und beschleunigt, sofern die Person, nach der zum Zwecke der Auslieferung gefahndet wird, der Übergabe zustimmt und der ersuchte Staat seine Genehmigung erteilt. 03.062 Auslieferungsverfahren. Vertrag mit der Französischen Republik). Der Vertrag ergänzt das Europäische Auslieferungsübereinkommen und trägt dazu bei, das Instrumentarium der Strafrechtszusammenarbeit innerhalb Europas auszubauen.

Die Kommission hat sich mit 14 zu 9 Stimmen dafür ausgesprochen, eine parlamentarische Initiative abzuschreiben, welche verlangt, im Obligationenrecht vorzusehen, dass Personen, die wegen Konkurs- oder Betreibungsverbrechen oder -vergehen strafrechtlich verurteilt worden sind, nicht in den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft gewählt werden können. (01.412 Pa.Iv. Wählbarkeit in Verwaltungsräte). Sie ist der Meinung, dass das Initiativanliegen mit dem neuen Artikel 67 StGB über das Berufsverbot erfüllt ist (er wird voraussichtlich am 1.1.2006 in Kraft treten). Nach dieser Bestimmung kann das Gericht einer Person, die in Ausübung eines Berufes ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat und dafür zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten verurteilt worden ist, die betreffende oder vergleichbare Tätigkeit für sechs Monate bis zu fünf Jahren verbieten. Diese allgemein formulierte Bestimmung geht über die Initiative hinaus und erfasst noch weitere Tatbestände. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die Umsetzung dieser Initiative nicht nur unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt, sondern auch im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten zur „Corporate Governance" überprüft werden sollte.

Mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, der von Nationalrat Abate eingereichten parlamentarischen Initiative zur Schaffung einer neuen Strafbestimmung für Katastrophen bei Verkehrsunfällen (03.433) keine Folge zu geben. Ihrer Meinung nach bietet das geltende Strafrecht genügend Sanktionsmöglichkeiten für strafbare Verhaltensweisen, die zu schweren Verkehrsunfällen führen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (SVP, AG) und teils im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher am 1. und 2. April 2004 in Bern getagt.

Bern, 02.04.2004    Parlamentsdienste