Gemäss der Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» schlägt vor, den geltenden Verteilschlüssel von Art. 99 Abs. 4 der Bundesverfassung (1/3 an den Bund, 2/3 an die Kantone) so zu ändern, dass künftig die Reingewinne der Nationalbank an den AHV-Fonds ausgeschüttet werden. Vorbehalten wäre ein Anteil der Kantone von jährlich 1 Milliarde Franken. Der Bundesrat empfiehlt, diese Volksinitiative zu verwerfen, weil sie die Unabhängigkeit der SNB gefährde und in Wirklichkeit keinerlei Garantie für die Finanzierung der AHV biete.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 6 Stimmen, die Volksinitiative abzulehnen, unterbreitet dem Nationalrat (mit 13 zu 9 Stimmen) allerdings einen direkten Gegenvorschlag, wonach der Reingewinn der Nationalbank je zur Hälfte der AHV und den Kantonen zufliessen soll. Mit der Errichtung eines Fonds werden konstante Überweisungen an die beiden Begünstigten sichergestellt. Die SNB wird den effektiv realisierten Gewinn an den Fonds überweisen, der als Reserve zur Deckung der Fluktuationsrisiken dient sowie dazu, die Gewinnverteilung soweit als möglich konstant zu halten.

Der direkte Gegenvorschlag lautet wie folgt:

Art. 99 Abs. 4

4 Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht jährlich an einen rechtlich selbstständigen, vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg zu errichtenden Fonds. Der Fonds überträgt den Reingewinn je zur Hälfte dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung und den Kantonen. Er sorgt für eine über mehrere Jahre hinweg verstetigte Ausschüttung. An der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission mit 12:11 Stimmen für den Beschlussentwurf aus.

Gemäss Minderheitsanträgen soll sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag abgelehnt werden; eine weitere Minderheit plädiert für die Annahme der Initiative.

Finanzielle Auswirkungen für die AHV, den Bund und die Kantone

Gegenwärtig legen die SNB und das EFD für eine bestimmte Periode eine konstante Gewinnausschüttung fest. Nach der geltenden Vereinbarung werden bis spätestens zum Frühjahr 2013 jährlich 2,5 Milliarden Franken an den Bund und an die Kantone ausgeschüttet, darin eingeschlossen ist die Verteilung eines Überschusses von 13 Milliarden Franken. Ab Frühling 2014 wird dann die Ausschüttung der SNB nur noch dem tatsächlichen Ertragspotential der SNB entsprechen und aus heutiger Sicht nur 1 Milliarde Fr. betragen. Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der KOSA-Initiative und des Gegenentwurfs der WAK.

Unter Berücksichtigung des Vorschlags der WAK-N betreffend die überschüssigen Goldreserven (nämlich : 2/3 AHV; 1/3 Kantone; bzw. 333 Mio für die AHV und 167 Mio für die Kantone) wirken sich die Vorschläge der WAK-N finanziell insgesamt wie folgt aus (im Vergleich zu den Vorschlägen des Bundesrats):

Bis 2013

AHV : + 1583 Millionen Franken pro Jahr Bund : - 1000 Millionen Franken pro Jahr Kantone : - 584 Millionen Franken

Nach 2013

AHV : + 833 Millionen Franken pro Jahr Bund : - 500 Millionen Franken pro Jahr Kantone : - 334 Millionen Franken

Bern, 05.04.2004    Parlamentsdienste