Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zielt darauf ab, die Gemeindeautonomie in Europa zu schützen und zu fördern. Bei der Beratung haben Bedenken betreffend die Auswirkungen der Charta auf die kantonalen Zuständigkeiten auf diesem Gebiet zu einem Nichteintretensantrag geführt, der mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt worden ist. Weiter hat sich die Diskussion darauf konzentriert, ob Bestimmungen der Charta zur Selbstfinanzierung der Gemeinden sowie zur Qualifizierung und Entlohnung von Gemeindemitearbeitenden für die Schweiz bindend sein sollen oder nicht. Zwei diesbezügliche Anträge wurden ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Mit 15 zu 8 Stimmen hat die Kommission indes, entgegen dem Antrag des Bundesrates, entschieden, den Bundesbeschluss zur Genehmigung der Charta unter das fakultative Staatsvertragsreferendum zu stellen.
Bei der Beratung der Petition zum Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes hat sich die Kommission mit einem Antrag auf eine Kommissionsmotion befasst, welche bestimmte Anliegen der Petitionäre übernahm. Zentral war für die Kommission die Frage, wie der sensible Begriff der Selbstbestimmung zu deuten ist. Die APK-N möchte die Ein-China-Politik des Bundesrates nicht durch unklare parlamentarische Signale gefährden, weil diese Politik die Grundlage für den Menschenrechtsdialog der Schweiz mit China darstellt. Mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie den besagten Antrag abgelehnt und beschlossen, von der Petition ohne weitere Folge zur Kenntnis zu nehmen. Dabei bekräftigt die Kommission ihre Unterstützung für die Politik des Bundesrates und ermutigt diesen, sich im Dialog mit China weiterhin systematisch für den Schutz der kulturellen und spirituellen Identität sowie für die religiöse Freiheit des tibetischen Volkes einzusetzen.
Ferner hat sich die APK-N in einem Seminar betreffend die laufenden bilateralen Verhandlungen mit der EU über den Inhalt der Verhandlungsdossier durch die zuständigen Schweizer Unterhändler informieren lassen. Im Mittelpunkt standen die noch offenen Dossiers Betrugsbekämpfung und Schengen/Dublin. Anschliessend hat die Kommission mit den zuständigen Bundesratsmitglieder Deiss, Calmy-Rey, Blocher und Merz eine Standortbestimmung zum Fortschritt der bilateralen Verhandlungen II und zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedländer vorgenommen. Dabei hat sie insbesondere für die Chancen und Risiken erörtert, die mit einem Abschluss beziehungsweise mit einem allfälligen Scheitern der Verhandlungen verbunden wären.
Des Weiteren hat die Kommission den Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen im 2. Halbjahr 2003 genehmigt. In diesem Zusammenhang hat sie darüber beraten, ob die Behandlung der zolltarifarischen Massnahmen im Parlament sachlich und politisch zweckmässig ist oder ob der Bundesrat sie in alleiniger Kompetenz beschliessen soll. Die Kommission ist zum Schluss gelangt, dass diese Massnahmen doch sensible Bereiche namentlich im Zusammenhang mit dem Agrarschutz tangieren. Sie wird jedoch mit einer Motion die nötigen Gesetzesänderungen anfordern, damit künftig die Berichterstattung jährlich und im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichts - und nicht halbjährlich mit separatem Bericht wie bis anhin - erfolgt.
Schliesslich hat die Kommission einen Bericht diskutiert, der in Beantwortung eines Postulats aus dem Nationalrat die möglichen raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Abkommen auf die Grenzregionen analysiert.
Die Kommission hat am 19./20. April 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) und im Beisein von Bundespräsident Deiss sowie von Bundesrätin Calmy-Rey und den Bundesräten Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.
Bern, 20.04.2004 Parlamentsdienste