Die Kommission für öffentliche Bauten des Ständerates (KöB-S) befürwortet eine Neuregelung im Bauwesen des Bundes: Einstimmig heisst sie die Botschaft zur Verordnung über Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten (03.077) gut. Diese neue Regelung ist eine direkte Folge des revidierten ETH-Gesetzes: Verpflichtungskreditbegehren für Immobilien im ETH-Bereich werden künftig nicht mehr in einer eigenständigen Botschaft, sondern im Rahmen des Voranschlags des ETH-Bereichs (also im Anhang zur Budget-Botschaft des Bundes) ausgewiesen und liegen folglich nicht mehr im alleinigen Verantwortungsbereich der KöB.
Somit kommen die ETH-Bauvorhaben auch nicht mehr als ein eigenständiges Geschäft vor die Eidgenössischen Räte. Um die in der KöB vorhandene Expertise aber weiterhin auch für den ETH-Bereich optimal nutzen zu können, möchte die KöB-S über Bauvorhaben im ETH-Bereich in Zukunft systematisch Mitberichte zuhanden der dann zuständigen Finanzkommissionen erstellen, dort mündliche Anträge einbringen sowie für Bauprojekte des ETH-Bereiches die Berichterstattung im Ratsplenum vornehmen.
Unangetastet bleibt durch die neue Verordnung die jährlich wiederkehrende Zivile Baubotschaft des Bundes; diese wird weiterhin als eigenständiges Geschäft vor die Räte gebracht werden. Für das Vorgehen im Bereich der militärischen Bauten ändert sich ebenfalls nichts: Diese bleiben im Zuständigkeitsbereich der Sicherheitspolitischen Kommissionen.
Des weiteren informierte sich die KöB-S an ihrer ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode über Strukturen, Abläufe und Zukunftsperspektiven in den sie betreffenden Bereichen (zivile Bauten des Bundes, Bauten im ETH-Bereich).
Die Kommission für öffentliche Bauten des Ständerates tagte am 21. April 2004 in Bern, unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CVP, TI).
Bern,
22.04.2004 Parlamentsdienste