Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat wichtige Entscheide zu Kernproblemen des Fachhochschulgesetzes (03.076) gefällt: Die Akkreditierung soll nicht aus der Hand des Volkswirtschaftsdepartements gegeben werden, und der Zugang zu den Fachhochschulen nach dem Gymnasium soll über ein vorausgehendes Praktikum erfolgen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK N) hat anlässlich ihrer Sitzung am 22. und 23. April die Detailberatung zur Revision des Fachhochschulgesetzes (03.076) fortgesetzt. Bei zwei Kernproblemen - hinsichtlich der Zulassungsbedingungen zum Studium an den Fachhochschulen sowie bei der Regelung der Akkreditierung der Fachhochschulen und deren Studiengängen - hat die nationalrätliche Kommission gegenüber dem Ständerat abweichend entschieden.

Betreffend der Zulassung zu den Fachhochschulen gilt es in Artikel 5 zu klären, inwieweit die gymnasiale Maturität wie auch die Berufsmaturität einen prüfungsfreien Zugang zu den verschiedenen Typen der Fachhochschulen garantieren sollen, ohne deren Andersartigkeit zu gefährden. Unbestritten war und ist, dass neben der gymnasialen Maturität ein Praktikum von einem Jahr verlangt wird. Umstritten ist aber nach wie vor der Zeitpunkt des Praktikums, d.h. ob dieses vor oder während des Studiums an der Fachhochschule geleistet werden muss. Der Ständerat wollte im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates die Möglichkeit eröffnen, diese Anforderung irgendwann während des Studiums zu erfüllen. Dieses Anliegen fand aber in der WBK N keine Mehrheit: Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen an der Fassung des Bundesrates festgehalten, die den Abschluss des Praktikums vor dem Studium verlangt. Die Kommission befürchtet, dass sonst die Fachhochschulen zum ,Überlaufbecken für Unis' werden könnten. Es sei wichtig, die im Vergleich zu den Universitäten andersartige Zusammensetzung an den Fachhochschulen zu bewahren und die Stärken der schweizerischen Berufsbildung und des dualen Bildungssystems zu sichern.

Einstimmig verweigerte die Kommission dem Vorschlag des Ständerates, der in Artikel 16 Absatz 2 die Autonomie der Fachhochschulen bei der Zulassung zur Masterstufe nach Artikel 5 Absatz 4 einschränken wollte, die Zustimmung. Diese autonomen Entscheidungen der Fachhochschulen will die Kommission klar von den Vorkehrungen für die politische Steuerung in Artikel 16 trennen. - Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass in Artikel 6 Absatz 1 die Möglichkeit des Teilzeitstudiums explizit genannt wird, um so die Vereinbarkeit von Fachhochschulstudium sowohl mit Beruf als auch mit Familie zu unterstreichen.

Für die Akkreditierung hatte der Ständerat die offene Regelung des Bundesrates übernommen, die dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement die Möglichkeit gibt, die Prüfung von Akkreditierungsgesuchen aber auch die Akkreditierung selbst an Dritte zu übertragen (Artikel 17a). In der nationalrätlichen Kommission wird zwar anerkannt, dass der Wettbewerb und die internationale Vergleichbarkeit der Akkreditierung dafür sprechen, diese namentlich anerkannten ausländischen Stellen zu überlassen. Trotzdem wird zu bedenken gegeben, dass der Bund die Steuerung der Entwicklung der Fachhochschulen nicht aus der Hand geben sollte. Die Kommission spricht sich einstimmig für ein Modell aus, bei dem allein das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die Akkreditierung vornehmen kann. Hingegen kann die Prüfung der Akkreditierungsgesuche von Dritten übernommen werden. Auf diese Weise soll die Steuerung gesichert bleiben, die hinsichtlich der Besonderheiten des dualen Bildungssystems in der Schweiz nicht aus der Hand des Bundes gegeben werden sollte. Die Akkreditierung durch eine staatliche Stelle dient zudem dem internationalen Renommée der Abschlüsse, während die Möglichkeit, internationale Prüfungsverfahren anzuwenden, die internationale Mobilität sicherstellt. Ergänzend soll die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Akkreditierungen im Gesetz explizit festgehalten werden. (Die Detailberatung wird Ende Juni fortgesetzt.)

Die Kommission hat im Weiteren die Parlamentarische Initiative Wirz-von Planta (vertreten durch Nationalrätin Brunschwig Graf) Bundesbeiträge nach IUV-Ansätzen für ausländische Studierende an die kantonalen Hochschulen (03.437 n) vorgeprüft. Die Initiative verlangt die Erhöhung der Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen für ausländische Studierende nach IUV-Ansätzen. Die Kommission teilt zwar die Auffassung der Initiantin, dass ausländische Studierende ein wertvolles Element des Schweizer Bildungssystems darstellen und dass deren Finanzierung einheitlich und gerecht geregelt werden soll. Allerdings erachtet sie es als unrealistisch, eine Anpassung des Hochschulförderungsgesetzes im Sinn der Parlamentarischen Initiative vorzunehmen. Sie beauftragt den Bundesrat aber mit einer Motion, im Rahmen der für die Finanzierungsperiode 2008 - 2011 geplanten Revision des Hochschulförderungsgesetzes die Grundlagen für eine bundesseitige Finanzierung ausländischer Studierender an kantonalen Universitäten und Fachhochschulen zu schaffen. Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben und verabschiedet die Kommissionsmotion mit 13 zu 5 Stimmen.

Schliesslich hat sich die Kommission in einem Gespräch mit Vertretern des ETH Rates und der Schulleitung der ETH Zürich darüber informieren lassen, mit welchen Massnahmen deren interne Meinungsvielfalt bewahrt wird, die insbesondere im Zusammenhang mit den Freisetzungsversuchen von gentechnisch verändertem Weizen in Lindau zu Tage getreten und zum Thema geworden ist.

Die Kommission tagte am 22./23. April 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theo Pfister (SVP/SG) und teilweise unter Anwesenheit von Bundesrat Joseph Deiss in Bern.

Bern, 26.04.2004    Parlamentsdienste