Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat der Parlamentarischen Initiative der UREK des Ständerats zugestimmt und eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes angenommen. Damit steht einem Bundesbeitrag von rund 50 Millionen Franken für die verspätete Tessiner Kehrichtverbrennungsanlage nichts mehr im Weg. Sie hat ferner einer Parlamentarischen Initiative zur Förderung erneuerbarer Energien zugestimmt, und eine weitere Initiative zur Regelung des Handels mit Trinkwasser abgelehnt.

Die UREK-N beantragt einstimmig eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes, damit der Kanton Tessin in den Genuss von rund 50 Millionen Franken Bundesgelder kommt. Der Bund beteiligt sich mit 25 Prozent an den so genannten beitragsberechtigten Kosten für die seit langem geplante Tessiner Kehrichtverbrennungsanlage. Diese Kosten betragen schätzungsweise 200 Millionen Franken bei Investitionskosten von insgesamt 250 Millionen Franken 03.421 Pa Iv Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) des Kantons Tessin (UREK-S)). Das Gewässerschutzgesetz sieht heute vor, dass Subventionen nur für Anlagen möglich sind, für welche vor dem 1. November 1999 eine Baubewilligung vorlag. Der Bau der Thermoselect-Anlage wurde im September 1999 zwar bewilligt, das Projekt jedoch im Jahr 2000 wieder gestoppt. Ein neues Projekt kann nach geltendem Recht nicht mehr subventioniert werden. Ein neuer Satz in Absatz 2 von Artikel 62 sieht nun vor, dass ein Bundesbeitrag gesprochen werden kann, wenn bis zum 1. November 2005 eine neue Anlage bewilligt wird, weil die alte Bewilligung aus „technischen Gründen, die nicht dem Kanton angelastet werden können" hinfällig wurde. Mit dem Bau muss vor dem 1. November 2006 begonnen werden.

Die UREK-N hat mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Parlamentarischen Initiative (03.439) Haushaltneutrale Förderung erneuerbarer Energien (Kunz) Folge gegeben. Sie verlangt, dass die Bestimmungen über die Verwendung der Mehrwertsteuererträge dahin gehend zu ändern sind, dass 2 Prozent aller Mehrwertsteuereinnahmen aus dem gesamten Energiebereich für die Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere des Holzes, eingesetzt werden.

Die Mehrheit war der Ansicht, dass es an der Zeit sei, den erneuerbaren Energien - insbesondere dem Holz - einen bedeutenderen Platz bei der Energiegewinnung einzuräumen. Der gegenwärtige Anstieg der Ölpreise deute auf ernsthafte Verknappung der Reserven. Es sei sinnvoll, Alternativen zu fördern. In den Schweizer Wäldern liegt sehr viel ungenutztes Holz, das sich zur Energiegewinnung eignet. Sie begrüsste die Zweck bestimmte Verwendung von Steuereinnahmen. Die Minderheit verwies auf den Systembruch bei der Mehrwertsteuer und warnte vor weiteren Begehrlichkeiten für Spezialfinanzierungen. Der Begriff „haushaltneutral" im Titel sei irreführend, es werde im Gegenteil eine neue Subvention verlangt.

Der Parlamentarischen Initiative 03.472 Trinkwasser ist keine Handelsware (Teuscher) wurde mit 14 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben. Die Initiative verlangt eine Bundesregelung zur Sicherung des Trinkwassers als öffentliches Gut. Damit soll verhindert werden, dass es wie in Frankreich von Privaten aufgekauft wird. Es wird befürchtet, dass die Versorgung darunter leiden könnte und hohe Preise verlangt würden. In England sind Wasserversorgungsnetze nach der Privatisierung statt unterhalten, vernachlässigt worden und die Qualität des Wassers hat bedenklich gelitten. Die Mehrheit war der Ansicht, dass heute keine Notwendigkeit besteht, Vorsorge zu treffen. Die Gemeinden würden darüber wachen, dass ihnen weiterhin genügend sauberes Wasser zur Verfügung steht und wüssten einen Verkauf sicher zu verhindern.

Die Umweltkommission hat ferner zu einer weiteren Anhörung zum Thema Ozon und „Runder Tisch" (UREK 03-10) drei Gäste angehört: Frau Prof. Dr. U. Ackermann-Liebrich, Präsidentin der Eidg. Kommission für Lufthygiene, Herrn Dr. Gerrit Nejedly, stv. Leiter Geschäftsbereich Immissionsschutz, beco, Bern, Herrn Dr. George Ganz, Delegierter und Geschäftsführer der BPUK, Zürich. Der „Runde Tisch" wurde nach den hohen Ozonwerten des letzten Sommers einberufen und hat die Lage analysiert. Die Verwaltung sieht lediglich die Möglichkeit, die Kompetenz der Kantone zur Temporeduktion auf Autobahnen von heute 8 Tagen auf zukünftig 60-90 Tage zu erhöhen. Alle weiteren Massnahmen sind zu kurzfristig, um dann eine Wirkung zu zeigen, wenn die Ozonwerte am höchsten sind.

Die UREK-N hat ein Postulat verabschiedet, welches den Bundesrat bittet, bei akuter Grenzwertüberschreitung der Ozonbelastung diese Kantonskompetenzen auszudehnen.

Bern, 28.04.2004    Parlamentsdienste