Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hatte mit 22:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen den Grundsatzbeschluss gefasst, eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auszuarbeiten, welche die Abstimmungserläuterungen einem parlamentarischen Organ überträgt (siehe die Begründung in der Medienmitteilung vom 25. März 2004). Gemäss dem neuen Verfahren bei parlamentarischen Initiativen ist eine Zustimmung der Kommission des anderen Rates erforderlich, bevor die Einzelheiten der neuen Regelung ausgearbeitet werden können. Die SPK des Ständerates hat nun mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung ihre Zustimmung verweigert.
Die Kommission befürchtet, dass ein parlamentarisches Organ durch diese neue Aufgabe zu stark belastet würde. Gerade die drei Mitglieder des Präsidiums des Ständerates, welche zusammen mit ihren nationalrätlichen Kolleginnen und Kollegen den genauen Wortlaut des Abstimmungsbüchleins" verantworten müssten, verfügen angesichts ihrer übrigen Verpflichtungen kaum mehr über Kapazitäten für die Übernahme einer derart arbeitsintensiven zusätzlichen Aufgabe.
Im Übrigen ist die Kommission der Auffassung, dass die Ausarbeitung der Abstimmungserläuterungen durch Bundeskanzlei und Bundesrat bisher gesamthaft betrachtet zu befriedigenden Resultaten geführt hat. Es besteht also kein Anlass, eine bewährte Regelung zu ändern zugunsten einer Reform, die noch einige Fragen offen lässt.
Die Funktion der Bundesbehörden in Abstimmungskämpfen müsste gesamthaft überdacht werden. Mit einer Neuregelung der Abstimmungserläuterungen würde ein Teilaspekt dieser Problematik aus dem grösseren Zusammenhang gerissen.
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Im Weiteren hat die Kommission die Eintretensdebatte zur Teilrevision des Asylgesetzes (02.060) begonnen. Den formellen Eintretensbeschluss will sie jedoch erst im Herbst dieses Jahres fällen, wenn die im Nationalrat angekündigten zusätzlichen Änderungsanträge des Bundesrates vorliegen und somit eine Gesamtschau der Gesetzesrevision möglich ist. Zudem beabsichtigt die Kommission vor ihrem Eintretensbeschluss die Kantonsregierungen anzuhören. Damit die in der Bundesversammlung hängigen Vorlagen im Migrationsbereich trotzdem zügig weiter behandelt werden, sieht die SPK vor, an ihrer Sitzung vom 16./17. August 2004 die Eintretensdebatte zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (02.024) zu führen.
Schliesslich hat die SPK als vorberatende Kommission des Zweitrates dem Abkommen mit der Bundesrepublik Nigeria über Zuwanderungsangelegenheiten (03.056) einstimmig zugestimmt.
Bern, 25.05.2004 Parlamentsdienste