Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat die Beratungen zur Revision des Fachhochschulgesetzes (FHSG, 03.076s) abgeschlossen. Die Kommission vertritt in zwei Artikeln eine gegenüber dem Ständerat deutlich abweichende Position. Der Nationalrat wird das Gesetz in der Herbstsession beraten.

Die WBK-N hat sich in zwei Regelungsbereichen gegen den Ständerat entschieden. Sie empfiehlt dem Nationalrat bei der Zulassung der Studierenden und bei der Akkreditierung von Fachhochschulen und Studiengängen Regelungen, die vom ständerätlichen Beschluss abweichen.

In der Aprilsitzung hatte sie beschlossen, bezüglich des Zeitpunkts des einjährigen Praktikums in Artikel 5 Abs. 1 dem Bundesrat zu folgen. Wer mit einer gymnasialen Matura ein Studium an einer Fachhochschule beginnen will, muss eine mindestens einjährige „Arbeitswelterfahrung" vorweisen können. Dagegen hatte der Ständerat entschieden, dass diese praktische Erfahrung auch noch während des Studiums erworben werden kann. Es liegen zwei Minderheitsanträge vor, die Kompromisslösungen zwischen der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat formulieren. Auch bei der Regelung der Zulassung für die neuen Fachhochschulbereiche Gestaltung, soziale Arbeit und Kunst in Abs. 2 folgt die Kommission dem Bundesrat und weicht vom Ständerat ab.

Neben der Differenz bezüglich der Zulassung der Studierenden, hat die Kommission eine zweite gewichtige Differenz bei der Akkreditierung und Qualitätssicherung formuliert. Mit einer ersten Neufassung von Artikel 17a hatte sie bereits in der Aprilsitzung eine Differenz geschaffen. Auf Grund von zusätzlich verlangten internationalen Vergleichen kam die Kommission noch einmal auf ihren Entscheid zurück: Sie entschied sich nun für eine Fassung, welche ermöglicht, die Prüfung der Akkreditierungsgesuche und auf Gesuch hin in begründeten fällen auch die Akkreditierung einzelner Studiengänge an dritte zu übertragen. Zu denken ist dabei namentlich an Fälle, in denen das Departement nicht über die Mittel verfügt, die Akkreditierung selbst vorzunehmen. Nach dem ursprünglichen Entscheid wäre nur möglich gewesen, die Prüfung der Akkreditierung an Dritte zu übertragen. Zweitens muss das Departement keine Vereinbarung mit den Kantonen treffen, wenn es die Akkreditierung oder deren Prüfung an Dritte überträgt. In der Kommission wurde diese Differenz zu Bundesrat und Ständerat damit begründet, dass das Verfahren unnötig belastet wird, wenn zusätzlich in dieser Sache mit allen Trägerkantonen eine Vereinbarung getroffen werden muss.

Einstimmig entschied die Kommission an ihrer letzten Sitzung, dass Dienstleistungen nach Art. 10 einen Bezug zu Forschung und Lehre haben müssen und grundsätzlich zu Vollkosten anzubieten sind. Zudem sprach sie sich mit 13 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, dass das Departement bei der wechselseitigen Anerkennung von ausländischen Diplomen gemäss Art. 7. Abs. 5 Buchstabe d insbesondere auch den berufspraktischen Teil in diesen Ausbildungsgängen zu berücksichtigen hat.

Im Rahmen der BFT - Botschaft (02.083) hatte sich die Kommission eingehend mit den Krediten an die KTI (Kommission für Technologie und Innovation) und mit den Aufgaben dieses „wichtigen Instrumentes des Bundes für die Umsetzung seiner Wirtschaftspolitik" auseinandergesetzt. Die KTI fördert F&E-Projekte zwischen Unternehmen (vor allem KMU) und Hochschulen und schlägt auf dies Weise die „Brücke zwischen Labor und Markt". Bei der Firma COMET AG in Flamatt wurde der Kommission anhand verschiedener laufender Projekte dieser Brückenschlag erläutert und aufgezeigt, welch entscheidende Bedeutung der KTI an dieser Schnittstelle der Valorisierung des Wissens zukommt.

Die Kommission tagte am 24./25. Juni 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (CVP/SG) in Flamatt und Bern.

Bern, 28.06.2004    Parlamentsdienste