Die APK-S befürwortet den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Durch die Ratifikation dieser Konvention des Europarates bekräftigt die Schweiz im europäischen Kontext die grosse Bedeutung, die sie dem Föderalismus und der Gemeindeautonomie beimisst.  Weiter hat die Kommission den Bericht des Bundesrates über die Beziehungen der Schweiz mit der UNO beraten. Schliesslich wurden u. a. die Situation in Darfur, das Mandat der UNO-Generalversammlung an die Schweiz im Zusammenhang mit der Einhaltung der Genfer Konventionen in Palästina und die Fortsetzung der WTO-Verandlungen erörtert.

Als Einführung in die Beratungen der Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (03.079) hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen und des Gemeindeverbandes angehört. Dadurch hat sie sich über die Meinung der Hauptbetroffenen und über den Prozess informieren können, der zur Akzeptanz der Charta bei den Kantonen geführt hat.

In der Folge hat die Kommission mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen die hart genehmigt. Für die Kommissionsmehrheit sprechen sowohl aussen- als auch innenpolitischen Überlegungen für eine Ratifizierung der Charta. Aussenpolitisch sendet die Schweiz dadurch ein wichtiges Signal namentlich an die Adresse von Staaten Osteuropas aus, indem sie die Wichtigkeit der Gemeindeautonomie unterstreicht. Innenpolitisch sieht die Mehrheit in der Charta unter anderem eine Bekräftigung des föderalistischen Aufbaus der Schweiz, zu dem die Gemeindeautonomie als wesentlicher Pfeiler gehört. Ausschlaggebend für eine Ratifizierung war für die Mehrheit die positive Haltung der Kantone, die ihre langjährigen Vorbehalte gegenüber der Charta im Rahmen einer mit dem Bund erarbeiteten Kompromisslösung ausräumen konnten. Einige Kommissionsmitglieder bekundeten erhebliche Bedenken gegenüber der Charta, insbesondere weil ihrer Meinung nach ein Beitritt der Schweiz einen Souveränitätsverlust der Kantone mit sich bringen würde.

Um den genannten Kompromiss nicht zu gefährden hat die Kommission in der Detailberatung verschiedene Anträge abgelehnt, die auf eine Ausdehnung der für die Schweiz verbindlichen Bestimmungen der Charta und somit der Gemeindeautonomie abzielten. Schliesslich ist die Kommission dem Bundesrat gefolgt und hat entgegen dem Entscheid des Nationalrates mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Genehmigung der Charta dem fakultativen Staatsvertragsreferendum nicht zu unterstellen.

Im Weiteren hat die Kommission den Bericht über die Beziehungen der Schweiz mit der UNO und den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (04.037) beraten. Darin schildert der Bundesrat die Aktivitäten der Schweiz im Rahmen der Vereinten Nationen für die Periode März 2003 - März 2004. Die Kommission hat die Qualität des Berichtes hervorgehoben und ihn mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Kritische Fragen wurden zur Kostenneutralität der Vollmitgliedschaft zur UNO im Verhältnis zur Zeit vor dem UNO-Beitritt, zum steigenden Einfluss der NGOs, zur UNO-Menschenrechtskommission und zum Sonderbeauftragen der UNO für das Recht auf Nahrung gestellt.

Die Kommission hat sich mit verschiedenen aktuellen Themen befasst. Im Bereich der Aussenpolitik standen die Beziehungen der Schweiz zur EU sowie die Situation und der Einsatz der Schweiz in Darfur im Vordergrund. Weiter wurde die UNO-Resolution thematisiert, in welcher der Schweiz das Mandat übertragen wird, Konsultationen zur Einhaltung der Genfer Konventionen in den besetzen Gebieten in Palästina durchzuführen. Auf dem Gebiet der Aussenwirtschaft sind die Weiterführung der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde sowie die Ministertagungen der EFTA und der OECD zur Sprache gekommen.

Schliesslich hat sich die Kommission über die Aktivitäten der parlamentarischen Delegationen bei der EFTA und der OSZE informieren lassen.

Die Kommission hat am 19. August 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Briner (FDP/SH) und im Beisein von Bundespräsident Deiss und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

Bern, 20.08.2004    Parlamentsdienste