Die ständerätliche Fernmeldekommission unterstützt grundsätzlich das vorgesehene Splitting-Konzept, den Grossteil der Gebühreneinnahmen für die SRG zu reservieren und gleichzeitig die Werbebestimmungen für die privaten Veranstalter zu liberalisieren. Entsprechend ist sie einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates eingetreten.
In der Detailberatung hat sich die Kommission in einigen Punkten eher an den Entwurf des Bundesrates gehalten als an die Vorschläge des erstberatenden Nationalrates. So hält die KVF zwar mehrheitlich - mit 8 zu 4 Stimmen - an der Möglichkeit der Alkoholwerbung (für Bier und Wein) durch Private fest, will aber gleichzeitig religiöse Werbung für alle Veranstalter grundsätzlich verbieten. Der Möglichkeit für politische Anliegen zu werben steht Kommission ebenfalls ablehnend gegenüber; vor einem definitiven Entscheid hat sie aber die Verwaltung mit weiteren Abklärungen zu den allfälligen Ausführungsbestimmungen beauftragt.
Der Bundesrat soll nach Meinung der Kommission bei der SRG Werbung und Sponsoring in den Fernsehprogrammen für bestimmte Bereiche, namentlich den Alkohol, einschränken können, so wie es der Nationalrat vorgeschlagen hat. Für die Radioprogramme der SRG soll weiterhin ein Werbeverbot gelten; das Sponsoring dagegen soll nach dem mit 7 zu 5 Stimmen gefassten Entscheid der Kommission auch für die SRG-Radios zulässig sein, ebenso wie die Eigenwerbung. Restriktiver als der Nationalrat zeigte sich die Kommission bei der Behandlung der SRG-Regionaljournals: Solche regionalen Fenster sollen nur im Radio, nicht aber im Fernsehen erlaubt sein.
Im Gegensatz zum Erstrat beantragt die KVF des Ständerates, die für die SRG geltenden restriktiveren Werbebestimmungen nicht auf die Schweizer Werbefenster ausländischer Veranstalter anzuwenden, da dies mit grösster Wahrscheinlichkeit gegen internationale Verträge verstossen würde.
Zu verschiedenen Bereichen, namentlich finanziellen Aspekten und Begriffsklärungen, hat die KVF von der Verwaltung weitere Abklärungen verlangt. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung am 7. September 2004 fortsetzen.
Die KVF hat sich ferner mit einem Sammelerlass zur Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK (s 03.065) befasst. Sie hat den Entscheid über den Entwurf des Bundesrates ausgesetzt und von der Verwaltung weitere Unterlagen und Auskünfte verlangt. Sie wird sich an einer nächsten Sitzung erneut mit der Vorlage befassen.
Die zweitägige Sitzung fand unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Escher und im teilweisen Beisein von Bundesrat Leuenberger in Bern statt.
Bern,
23.08.2004 Parlamentsdienste