Die drei Varianten im Detail:
- Infrastrukturfonds / Randregionen: Diese Variante umfasst einen Infrastrukturfonds, welcher Bundesbeiträge an den Agglomerationsverkehr (Strasse und Schiene) sowie Investitionen für die Fertigstellung und Sicherstellung der Netzfunktionalität, d.h. eine gezielte Beseitigung von Kapazitätsengpässen, bei den Nationalstrassen finanziert. Der Fonds wird aus den Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr und einem Teil der Erträge aus den zweckgebundenen Strassengeldern (Mineralölsteuer, Autobahngebühr) geäufnet. Ausserhalb des Fonds wird eine Erhöhung der Bundesunterstützung für Hauptstrassen in Randregionen und Berggebieten zu Lasten der Agglomerationen vorgeschlagen. Die Variante schafft eine Lösung für die Probleme beim Agglomerationsverkehr und verhindert weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Für die Randregionen stehen mehr Mittel zur Substanzerhaltung der Hauptstrassen - dem wichtigsten Verkehrsträger für den Individual- und den öffentlichen Verkehr - zur Verfügung.
- Agglomerationsverkehrsfonds / Randregionen: Diese Variante sieht die Schaffung eines Fonds für den Agglomerationsverkehr vor. Der Fonds wird aus den Reserven bei der Spezialfinanzierung und evtl. mit einem Teil der Erträge aus den zweckgebundenen Strassengeldern geäufnet. Weil dieser Fonds nur den Agglomerationsverkehr finanziert, werden wesentlich weniger Mittel benötigt. Der Nationalstrassenbau erfolgt im Rahmen der heutigen Instrumente. Wie die vorherige umfasst die Variante eine Erhöhung der Bundesbeiträge für die Hauptstrassen in den Randregionen und Berggebieten.
- Härtefallfonds: Die dritte Variante sieht die Schaffung eines in Bezug auf Zeit und Mittel begrenzten Härtefallfonds zur Finanzierung von dringenden und Verkehrsvorhaben vor. Im Vordergrund stehen Infrastrukturen für den Agglomerationsverkehr, schwerfinanzierbare Hauptstrassen sowie als Ausgleich zum Entlastungsprogramm gegebenenfalls Nationalstrasseninvestitionen. Der Fonds wird mit einem Übertrag von Reserven aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (Stand 2004: 3.6 Milliarden Franken) alimentiert und konkurrenziert andere Verkehrsvorhaben nicht. Der Härtefallfonds ist keine dauerhafte Lösung, verschafft aber Zeitgewinn. Er kann ausserdem eine Ausgleichsfunktion gegenüber den Entlastungsprogrammen wahrnehmen. Angesichts der beschränkten Mittel ist natürlich eine strenge Prioritätenordnung unumgänglich.
Die Vorschläge des UVEK richten sich nach den Vorgaben des Bundesrates. Dieser hat vor den Sommerferien beschlossen, dass er dem Parlament nach dem Scheitern des Avanti-Gegenvorschlags eine neue Vorlage unterbreiten will.
Beilage: Überblick über die drei Varianten zu dopo Avanti / Überblick über die drei vorgeschlagenen Fondslösungen
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Bern,
26.08.2004 Parlamentsdienste