Bei der Beratung des Rahmenkredits über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (04.020) ist die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit 17 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 7 Enthaltungen dem Ständerat gefolgt. Anstelle eines neuen vierten Rahmenkredits im Umfang von 800 Millionen Franken für eine Mindestdauer von vier Jahren, wie ursprünglich vom Bundesrat beantragt, soll der gegenwärtige dritte Rahmenkredit bis Ende 2006 verlängert und um 400 Millionen Franken aufgestockt werden. Vorgängig hat die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat verworfen.
Mit diesem Entscheid möchte die Kommission die Kontinuität der Ostzusammenarbeit in einer Übergangsphase sichern, in der der Bundesrat das komplexe Verhältnis zwischen Ostzusammenarbeit und Leistungen zur Kohäsion der erweiterten EU vertiefen soll. Danach sollte es möglich sein, eine längerfristige und zukunftsorientierte Regelung der Finanzierung der Ostzusammenarbeit zu finden. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass die Ostzusammenarbeit sowohl unter dem Gesichtspunkt der Solidarität als auch jenem des nationalen Interesses einen wesentlichen Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik darstellt. Ein erfolgreicher Transitionsprozess der Ostländer hin zu Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Marktwirtschaft hat aus ihrer Sicht positive ökonomische und sicherheitspolitische Auswirkungen auf die Schweiz. Demgegenüber hegt die Kommissionsminderheit Bedenken in Bezug auf die Wirksamkeit und die Opportunität der Ostzusammenarbeit.
Die APK-N unterstützt die rioritäten, die der Bundesrat für die schweizerische Delegation an die am kommenden 14. September beginnende 59. UNO-Generalversammlun festgelegt hat. Während der Diskussion wurden die UNO-Reformen, die Erreichung der Milleniumsziele, die Menschenrechte, die soziale Dimension der Globalisierung, die Abrüstung und die Migrationsproblematik als bedeutsame Tätigkeitsfelder für die Schweiz hervorgehoben. In diesem Zusammenhang wurden die Sicherheit der internationalen Organisationen in Genf sowie die mögliche Eingliederung der WTO in die UNO thematisiert.
Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, einer Petition Folge zu geben, welche die verstärkte Weiterführung des Einsatzes der Schweiz in der afrikanischen Region der Grossen Seen fordert. Angesprochen sind namentlich der Wiederaufbau der Zivilgesellschaft und der Infrastruktur, die längerfristige Entwicklungszusammenarbeit, die Friedens- und Demokratieförderung sowie die Vorbeugung der illegalen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen.
Zudem hat sich die Kommission mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Genfer Konventionen ihre ursprüngliche Zielsetzung - den höchstmöglichen Schutz der Zivilbevölkerung bei kriegerischen Auseinandersetzungen - vor dem Hintergrund der neuen, asymmetrischen Kriegsformen noch erfüllen können und ob sie nicht zu reformieren wären. Angesichts der Komplexität dieser Problematik hat die Kommission beschlossen, das Thema im Rahmen eines Seminars zu vertiefen.
Schliesslich hat sich die Kommission durch die zuständigen Bundesratsmitglieder über aktuelle Themen orientieren lassen. Im Vordergrund standen die Situation in Darfur und im Westsahara sowie die UNO-Resolution zur israelischen Sperranlage und dem Mandat an die Schweiz, Konsultationen zur Einhaltung der vierten Genfer Konvention in den besetzten Gebieten aufzunehmen. Auf dem Gebiet der Aussenwirtschaft hat die Kommission darüber diskutiert, wie die Ergebnisse der Sitzung des WTO-Generalrates vom 31. Juli / 1. August 2004 zu bewerten ist. Informiert hat sich die Kommission auch über die Ausdehnung des Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen.
Die Kommission hat am 30./31. August 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) und im Beisein von Bundespräsident Deiss sowie von Bundesrätin Calmy-Rey in Bern getagt.
Bern, 31.08.2004 Parlamentsdienste