Am 22. März 2002 reichte Nationalrätin Rosmarie Dormann eine parlamentarische Initiative (02.417) ein, welche verlangt, dass die Arbeit auf Abruf gesetzlich zu regeln sei, damit der Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert werde. Gemäss Initiativtext ist insbesondere gesetzlich zu regeln, dass die Zeit, während der sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer auf Abruf bereithalten muss, bezahlt wird. Ebenfalls vorzusehen ist, dass die Arbeitseinsätze frühzeitig angekündigt und dass grundsätzlich Mindestpensen garantiert werden. Am 23. September 2003 gab der Nationalrat mit 87 zu 76 Stimmen der Initiative Folge. Die somit von ihrem Rat mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragte Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) beschloss an ihrer Sitzung vom 26. Januar 2004, eine Subkommission zu bilden. Diese von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer präsidierte Subkommission hat der Kommission in der heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf unterbreitet. Mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission entschieden, dem Rat keinen Entwurf zu unterbreiten und folglich dieAbschreibung der Initiative zu beantragen.
Nach Ansicht der Mehrheit kann die Arbeit auf Abruf zwar manchmal zu Missbräuchen führen. Sie ist aber auch eine Arbeitsform, auf die Unternehmen in Sektoren mit ausgeprägten Nachfrageschwankungen (z.B. die Hotellerie) unbedingt angewiesen sind. Die Mehrheit stellt auch fest, dass die Arbeit auf Abruf für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls Vorteile hat: Mehr als drei Viertel der Arbeitskräfte auf Abruf treten innerhalb eines Jahres in den normalen Arbeitsmarkt ein, d.h. sie üben eine Tätigkeit aus, in welcher feste Arbeitszeiten gewährleistet sind. Die Arbeit auf Abruf, die oft wenig qualifizierte Personen betrifft, spielt somit eine sehr wichtige Rolle beim Übergang zu einem regulären Arbeitsverhältnis. Eine Regelung der Arbeit auf Abruf birgt das Risiko, dass Unternehmen solche Stellen nicht mehr anbieten. Somit könnte der Wille, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen besseren Schutz zu bieten, sich letztlich kontraproduktiv auswirken.
Die Minderheit schlägt vor, die Initiative nicht abzuschreiben und den Auftrag der Kommission, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, aufrechtzuerhalten. Sie hält es für unabdingbar, gesetzliche Mindeststandards für die Arbeit auf Abruf festzulegen, um die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Arbeit auf Abruf bedeute die Überwälzung des Betriebsrisikos auf die Arbeitskräfte und habe für diese oft eine unzumutbare wirtschaftliche Unsicherheit zur Folge. Dies sei umso problematischer, als die Löhne der Betroffenen oft sehr niedrig seien. Nach Auffassung der Minderheit ist es unabdingbar, insbesondere den Grundsatz der Entlöhnung für den Bereitschaftsdienst sowie den entsprechenden Lohnansatz gesetzlich festzuhalten. Sie erinnert daran, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer sich während der Bereitschaftszeit stets für einen Arbeitseinsatz zur Verfügung halten muss und somit keine andere Erwerbstätigkeit ausüben kann. Überdies wird ihr oder ihm keine minimale Beschäftigungszeit garantiert.
Die Kommission hat auch eine parlamentarische Initiative (04.430) von Nationalrat Jean-Philippe Maitre geprüft, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise verlangt. Nach Auffassung des Initianten rechtfertigt sich die durch die Preisbindung bedingte Wettbewerbseinschränkung dadurch, dass das Buch viel mehr ist als ein Konsumobjekt, nämlich ein wichtiger Träger unserer Kultur und Identität. Es ist zu befürchten, dass ohne Einheitspreis die kleinen Verlage und Buchhandlungen, die das eigenständige Schaffen hochhalten, verschwinden werden - wie dies im Büchermarkt der französischen Schweiz bereits geschieht. Dies ist ein Verlust für die kulturelle Vielfalt unseres Landes. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der Preisregulierung gegenwärtig bei der Wettbewerbskommission (Weko) hängig ist. Diese muss auf Grund eines vom Branchenverband beim Bundesgericht eingereichten Rekurses ihre Entscheidung, mit welcher sie die auf dem deutschschweizerischen Büchermarkt bestehenden Preisabsprachen für unzulässig erklärt hat, neu beurteilen. Sollte die Weko ihren ersten Entscheid bestätigen, so können sich die Betroffenen an den Bundesrat wenden. Dieser kann nach Artikel 8 des Kartellgesetzes Preisabsprachen aus überwiegenden öffentlichen Interessen ausnahmsweise zulassen.
Die WAK-N schlägt mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, der Initiative Folge zu geben. Nach Ansicht der Mehrheit müssen die kulturpolitischen Erwägungen des Initianten stärker gewichtet werden als wettbewerbspolitische Überlegungen. Die Mehrheit hält ebenfalls fest, dass der Bundesrat bereits im Rahmen des geltenden Rechts die Möglichkeit hat, eine Lösung zu finden, weshalb gegenwärtig die von der Initiative verlangte Gesetzesänderung unnötig ist. Für die Minderheit stellt eine Regulierung der Bücherpreise hingegen eine Inkohärenz in der eingeschlagenen Wettbewerbspolitik dar. Ihres Erachtens ist nicht einzusehen, weshalb die Bücherbranche bevorzugt werden sollte, während gleichzeitig das revidierte Kartellgesetz auf verschiedenen Ebenen den Wettbewerb verstärkt hat, teilweise selbst zum Nachteil der KMU.
Schliesslich hat die Kommission die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (03.458) behandelt, welche die Aufhebung der Besteuerung nach dem Aufwand verlangt. Diese Form der Besteuerung, die natürlichen Personen gewährt wird, welche in der Schweiz erstmals oder nach einer mindestens zehnjährigen Landesabwesenheit Wohnsitz nehmen, ohne hier eine Erwerbstätigkeit auszuüben, stützt sich auf den Betrag der jährlichen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und nicht auf deren Einkommen und Vermögen. Mit 14 zu 8 Stimmen schlägt die WAK-N vor, der Initiative nicht Folge zu geben. Der Mehrheit erscheint diese Besteuerungsform einerseits vor allem aus praktischen Gründen gerechtfertigt: Da sich das Einkommen und das Vermögen dieser Steuerpflichtigen grossenteils ausserhalb der Schweiz befinden, können sie von der Steuerbehörde tatsächlich nicht festgestellt und überprüft werden, weshalb die Behörde diese Besteuerungsmethode anwenden muss. Zum andern ist die Besteuerung nach dem Aufwand auch ein wichtiges Element einer attraktiven Fiskalpolitik. Nach Ansicht der Minderheit widerspricht die Besteuerung nach dem Aufwand dem Prinzip der Steuergerechtigkeit, da sie dem Grundsatz der Besteuerung nach der Beitragskraft zuwiderläuft.
Die Kommission tagte am 13. September 2004 in Bern unter der Leitung von Fulvio Pelli (FDP/TI) und z.T. im Beisein des Bundesrats Merz.
Bern, 14.09.2004 Parlamentsdienste