Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat die Beratung der Bilateralen Abkommen II zwischen der Schweiz und der EU aufgenommen. In einer eingehenden Würdigung der neuen Vereinbarungen mit der EU hat sie sich mehrheitlich hinter das Vertragswerk gestellt. Ferner hat sie das Zinsbesteuerungs- und das Betrugsbekämpfungsabkommen genehmigt.

Zunächst hat die APK-N die Bilateralen Abkommen II (04.063) einer umfassenden politischen Wertung unterzogen und dabei die wichtigsten Fragenkomplexe identifiziert, welche die Auseinandersetzung im Rahmen der Beratung der einzelnen Abkommen prägen werden. Die allgemeine Aussprache hat stark entgegengesetzte Ansichten zu Tage gebracht, ob unter dem Strich die Schweiz mehr zu gewinnen oder zu verlieren hat.

Die überwiegende Mehrheit der Kommission begrüsst den Abschluss der Bilateralen II in der Überzeugung, dass durch diese Intensivierung der Zusammenarbeit mit der EU wesentliche volkswirtschaftliche Interessen der Schweiz gewahrt werden können. Das Gesamtergebnis der Verhandlungen mit der EU betrachtet sie als ausgewogen und stellt einen für die Schweiz vorteilhaften Kompromiss dar. Dank einer klugen Verhandlungsführung ist es der Schweiz gelungen, zentrale Anliegen namentlich in Bezug auf die Absicherung des Bankgeheimnisses, die Teilnahme an der grenzüberschreitenden Sicherheits- und Asylzusammenarbeit im Rahmen von Schengen/Dublin und den Export von verarbeiteten Landwirschaftsprodukten sehr erfolgreich durchzusetzen. Neben dem grossen volkswirtschaftlichen Nutzen wurden die Gewinne auf dem Gebiet der Sicherheit durch die Assoziierung an Schengen hervorgehoben. In dieser Hinsicht stellt das gesamte Vertragswerk inhaltlich eine Einheit dar, die als einen wesentlichen Schritt auf dem bilateralen Weg in den Beziehungen mit der EU zu betrachten ist.

Was das Bankgeheimnis angeht, so erachtet die Kommission grossmehrheitlich die mit der EU abgeschlossenen Verträge als eine optimale Lösung. Diese positive Einschätzung wurde auch von den Vertretern der Bankiervereinigung sowie von Economiesuisse, welche sich im Rahmen einer Anhörung vor der Kommission aussprachen, bestätigt. Weiter findet die Kommissionsmehrheit, dass die Schweiz durch das Mitspracherecht und die Möglichkeit eines "opting-out" bei Schengen, zwei wirksame Instrumente hat, um die Weiterentwicklung des Schengener Acquis im Sinne ihrer Interessen mitzubestimmen. Beim Betrugsbekämpfungsabkommen schätzt die Kommissionsmehrheit die Tatsache, dass dadurch der Missbrauch der Schweiz als Drehscheibe für illegale Aktivitäten im Zollbereich (z.B. Zigarettenschmuggel) bekämpft werden kann, was dem Ansehen des Landes förderlich ist. Weiter ist sie davon überzeugt, dass es der Schweiz gelungen ist, im Abkommen die nötigen Schranken einzubauen, damit die Rechtshilfe begrenzt auf die indirekten Steuer anwendbar ist.

In der Kommission gab es allerdings Stimmen, die diese positive Einschätzung nicht teilen. Es wird befürchtet, dass die Bilateralen Abkommen ein Souveränitätsverlust mit sich bringen und dass die Steuerhoheit der Schweiz in Frage gestellt wird. Bedenken wurden darüber geäussert, ob das Bankgeheimnis durch diese Abkommen nicht eine Abschwächung erfahren hat. Schliesslich wurden auch Probleme im Zusammenhang mit der direkten Demokratie aufgegriffen.

Bei der Beratung des Zinsbesteuerungsabkommen hat die Kommission zuerst einen Antrag auf Nichteintreten mit 15 zu 7 Stimmen verworfen. In der Folge hat sie das Abkommen stillschweigend genehmigt, da kein expliziter Gegenantrag gestellt worden ist. Die APK-N hatte lediglich das Abkommen zu beraten. Das neue Bundesgesetz, durch welches das Abkommen ins inländische Recht umgesetzt werden soll, wird durch die WAK-N behandelt. Die APK-N wurde über die bisherigen Arbeiten der WAK-N in Kenntnis gesetzt. Was das Betrugsbekämpfungsabkommen anbelangt, hat die Kommission Eintreten und Genehmigung oppositionslos beschlossen.

Bei beiden Abkommen hat die Kommission den Antrag des Bundesrates, sie dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen, diskussionslos angenommen.

Die Kommission hat eine Reihe von Anhörungen durchgeführt, um sich aus erster Hand über die Meinung verschiedener interessierten Kreisen betreffend die Bilateralen II zu informieren. Folgende Institutionen wurden angehört: die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Economiesuisse, den Schweizerischen Gewerbeverband, die Bankiervereinigung, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, den Schweizer Schiesssportverband, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, den Schweizer Tourismus Verband sowie die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie. Sämtliche Teilnehmer haben das äusserst positive Ergebnis der Verhandlungen mit der EU explizit begrüsst.

An ihrer nächsten Sitzung vom 8./9. November wird die Kommission die verbleibenden sechs Abkommen beraten, darunter Schengen/Dublin.

Die Kommission hat am 25./26. Oktober 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) sowie vom Vizepräsidenten Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein von Bundespräsident Deiss, Bundesrätin Calmy-Rey und Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.

Bern, 27.10.2004    Parlamentsdienste