Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates unterstützt die Ratifikation des UNO-Übereinkommens, welche für den Beitritt zum Schengener Abkommen nötig ist. Die Militärversicherung soll an die SUVA übertragen und Invalidenleistungen der obligatorischen Unfallversicherung sollen besser mit der 2. Säule koordiniert werden.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragt mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Bundesrat zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen von 1988 (Unerlaubter Verkehr mit Betäubungsmitteln. Übereinkommen, 95.085 n) zu ermächtigen und auch die vorgeschlagenen Vorbehalte zu Artikel 3 Absätze 2,6,7 und 8 anzubringen. Die Beratung dieses Geschäfts wurde 1996 von beiden Räten sistiert, um das Ergebnis der Volksabstimmung über die so genannte Droleg-Initiative abzuwarten, und dann noch einmal bis zum Abschluss der Beratungen über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (01.024 n), auf die der Nationalrat am 14. Juni 2004 auch im zweiten Anlauf nicht eingetreten ist. Die Ratifizierung des Übereinkommens ist eine Voraussetzung für den Beitritt zum Schengener Übereinkommen, welches auf die entsprechende UNO-Konvention explizit verweist.

Die SGK-N hat das Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der Militärversicherung an die SUVA (04.025 s)einstimmig angenommen. Dem Bundesrat werden damit die Kompetenzen gegeben, die Führung der Militärversicherung an die SUVA zu übertragen und das Bundesamt für Militärversicherung aufzuheben, da mit Armee XXI und Bevölkerungsschutz XXI die Versicherungsfälle bei der MV abnehmen werden. Die MV soll aber weiterhin als eigene Sozialversicherung geführt und die Versicherungsleistungen und die Verwaltungskosten vom Bund getragen werden. Das Personal des BAMV wird dabei von der SUVA übernommen.

Mit 15 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die Kommission die von Ständerat This Jenny am 11. Dezember 2003 eingereichte und vom Ständerat am 17. März 2004 überwiesene Motion „Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Revision"(03.3601 s) abzulehnen. Die Motion verlangt, dass der bisher lebenslange Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung ab dem Zeitpunkt des Einsetzens der AHV-Rente durch eine UVG-Altersrente ersetzt wird, die nur noch die Differenz deckt, die zwischen der ohne Unfall erzielten AHV- und BVG im obligatorischen Bereich und der Rente nach UVG entsteht. Stattdessen beschloss die einstimmige Kommission eine Motion, die vom Bundesrat verlangt, Vorschläge zur verbesserten Koordination der Invalidenleistungen der obligatorischen Unfallversicherung mit den Leistungen der 2. Säule zu erarbeiten, welche verhindern sollen, dass wegen eines UVG-versicherten Unfalls invalid gewordene Personen im AHV-Alter weder besser noch schlechter gestellt sind als nicht verunfallte Personen.

Bei der von Nationalrat Stéphane Rossini am 19. Dezember 2003 eingereichten parlamentarischen Initiative „AHV. Verfassungskonformes Rentenniveau" (03.466 n) beantragt die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Änderung des AHV-Gesetzes, um das verfassungsmässige Ziel existenzsichernder Renten zu verwirklichen. Dazu soll der Unterschied zwischen Minimal- und Maximalrente von heute 50 auf 25 Prozent halbiert und die Minimalrenten gleichzeitig um 50 Prozent erhöht werden. Gegen die Forderung der Initiative wurde insbesondere die unsichere finanzielle Situation bei der AHV ins Feld geführt, die keinen Ausbau der AHV zulasse. Auch könnte mit Ergänzungsleistungen gezielter auf die Bedürfnisse der Bedürftigen eingegangen werden. Für eine Minderheit müssten dagegen die tieferen Renten ebenfalls existenzsichernd werden. Damit würde ein grosser Teil der Ergänzungsleistungen überflüssig.

Weiter hat die Kommission die von Nationalrat Alexander J. Baumann am 19. März 2004 eingereichten parlamentarische Initiative „Unfallversicherung von öffentlichen Verwaltungen. UVG erschwert öffentliche Beschaffungen" (04.419 n) vorgeprüft und beantragt, ihr mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge zu geben. Die Initiative kritisiert, dass aufgrund der geltenden Bestimmungen des UVG öffentliche Körperschaften kein richtiges Wahlrecht bei der Wahl des Versicherers haben. Das UVG soll deshalb derart geändert werden, dass künftig auch in diesem Bereich öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden können. Die Kommission war der Auffassung, dass in der Konsequenz ein umfassender Systemwechsel nötig würde, dies - analog der Krankenversicherung im obligatorischen Bereich - mit Kontrahierungszwang für alle Versicherer und einem Risikoausgleich. Ein solcher Wechsel sei nicht anzustreben.

Ferner hat die Kommission den Bericht über das Übereinkommen (Nr. 185) über Ausweise für Seeleute (Neufassung), 2003 (91. Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz) (04.059 n) zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Sitzung fand am 28./29. Oktober 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Goll (SP, ZH) und zum Teil in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.

Bern, 01.11.2004    Parlamentsdienste