Die Gerichtskommission hat ihr Vorgehen zur Vorbereitung der Wahlen an das Bundesverwaltungsgericht festgelegt. Durch den Einsatz verschiedener Subkommissionen sollen die Arbeiten effizient gestaltet werden, so dass die Wahl der Richterinnen und Richter durch die Vereinigte Bundesversammlung in der Herbstsession 2005 stattfinden kann. Zudem hat sich die Kommission für eine Aufteilung des neuen Gerichts in fünf Abteilungen ausgesprochen.

Mit der Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts und der Auflösung von 35 eidgenössischen Rekurskommissionen und departementalen Beschwerdediensten steht nicht nur für die heute bei diesen Instanzen tätigen Personen sondern auch für das Parlament ein spezielles Ereignis bevor: Voraussichtlich in der Herbstsession 2005 wird die Vereinigte Bundesversammlung erstmals die Mitglieder des neuen Gerichts zu wählen haben. Gleichzeitig soll die Wahl einer fünfköpfigen provisorischen Gerichtsleitung erfolgen. Die Gerichtskommission, welche für die Vorbereitung dieser Wahlen zuständig ist, hat an ihrer Sitzung vom 17. November ihre Vorgehensweise für die kommenden Monate festgelegt.

Vorab hat sich die Kommission mit der Struktur des neuen Gerichts befasst. Das derzeit noch in den Räten hängige Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts sieht vor, dass die Gerichtskommission für die erstmalige Bestellung der Abteilungen des neuen Gerichts zuständig sein soll. Damit die Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau des Gerichts rechtzeitig und sachgerecht erfolgen können, hat die Kommission bereits heute einen Vorentscheid in dieser Frage getroffen. Sie kam zum Schluss, dass eine Aufteilung des Gerichts in relativ grosse Abteilungen verschiedene Vorteile bietet: Die Geschäftslast kann dadurch besser ausgeglichen werden und für die einzelnen Richter besteht innerhalb der Abteilungen ein breiteres Tätigkeitsfeld. Zudem verringert eine Struktur mir grossen Abteilungen das Risiko, dass sich innerhalb des Gerichts verschiedene Rechtspraxen herausbilden und vereinfacht die betriebliche Führung. Die Gerichtskommission hat sich deshalb einstimmig für eine Aufteilung des Gerichts in fünf Abteilungen entschieden.

Mit der genaueren Ausstattung der einzelnen Abteilungen wird sich in den nächsten zwei Monaten eine neu eingesetzte Subkommission befassen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern der Gerichtskommission und wird sich in Zusammenarbeit mit der Leitung des Projekts Neue Bundesgerichte und dessen Beirat hauptsächlich der Frage widmen, welche Rechtssprechungsgebiete die einzelnen Abteilungen umfassen werden und wie viele Richterinnen und Richter pro Abteilung gewählt werden sollen.

Für die Vorselektion und die Anhörungen der Bewerberinnen und Bewerber will sich die Kommission im Wesentlichen an das Verfahren halten, welches sie im Jahr 2003 für die Vorbereitung der Wahlen an das Bundesstrafgericht gewählt hat. Die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht sollen im Januar 2005 öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kommission legt grosses Gewicht darauf, dass bei den Rekurskommissionen und Beschwerdediensten vorhandenes Know-how erhalten bleibt und hofft deshalb auf zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kreis der heute bei diesen Instanzen tätigen Richterinnen und Richter.

Für die Vorevaluation der Bewerbungen wird eine Subkommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen, eingesetzt. Sie wird sich mit der Beurteilung der eingegangenen Dossiers befassen und Kandidatinnen und Kandidaten zu Anhörungen einladen. Diese werden voraussichtlich in den Monaten April und Mai 2005 stattfinden und sollen auf mehrere Subkommissionen verteilt werden, da die zu erwartende zeitliche Belastung für ein einziges Anhörungsgremium zu gross wäre. Ende Juni 2005 wird die Kommission eine Plenarsitzung zur Auswertung der Anhörungen abhalten und erste Wahlempfehlungen zuhanden der Fraktionen der Bundesversammlung verabschieden. Ihren definitiven Wahlvorschlag will die Kommission nach den Rückmeldungen aus den Fraktionen verabschieden.

Den Wahltermin sieht die Kommission in der Herbstsession 2005 vor. Somit bleibt der provisorischen Gerichtsleitung des Bundesverwaltungsgerichts ein gutes Jahr Zeit für die notwendigen Aufbauarbeiten und die Anstellung des übrigen Gerichtspersonals. Das neue Gericht nimmt seine Tätigkeit am 1. Januar 2007 in einem Provisorium im Raum Bern auf.

Die Kommission tagte am 17. November unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) in Bern.

Bern, 18.11.2004    Parlamentsdienste