Die letzten Bereinigungen für ein neues Radio- und Fernsehgesetz werden erst im neuen Jahr erfolgen - Mit 6 zu 5 Stimmen hat die Kommission zudem Nichteintreten auf den Sammererlass zur Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK beschlossen

Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beriet seit dem Frühjahr dieses Jahres intensiv und gründlich die Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) (02.093). Sie konnte ihre Diskussionen an der heutigen Sitzung beinahe abschliessen, es stehen jedoch noch Rückkommensanträge sowie die systematische Bereinigung der Vorlage aus.

Die Kommission fasste heute einen Entscheid zur Nutzungsforschung und für eine Unabhängige Beschwerdeinstanz über Radio- und Fernsehen.

Die Nutzungsforschung (Art. 85a) soll nicht, wie vom Nationalrat vorgeschlagen, einer Stiftung übertragen werden. Die Kommission sprach sich mit 4 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen für eine Branchenlösung mit einer paritätischen Beteiligung der SRG und der privaten Veranstalter aus. Dem Bundesrat bleibt jedoch das Recht vorbehalten, falls keine solche Vereinbarung zustande kommt, eine entsprechende Einrichtung zu organisieren.

Einstimmig entschied sich die KVF für den Status Quo betreffend Unabhängiger Beschwerdeinstanz (UBI) (Art. 86). D.h. die Aufsicht über Werbung und Sponsoring wird vom BAKOM von Amtes wegen ausgeübt. Die Programmaufsicht wird auf Beschwerde hin von der UBI durchgeführt, neu wäre diese auch für die Beurteilung von Streitigkeiten um den Programmzugang zuständig.

Eingehend hat sich die Kommission mit dem Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK (03.065) befasst. Neben der Botschaft standen ihr dabei zwei Zusatzberichte des Departements zur Verfügung. Die Kommission begrüsste die Absicht des UVEK, die Erhebung von Gebühren in allen Bereichen des Departements auf eine eindeutige und aktuelle Gesetzesgrundlage zu stellen. Hingegen bemängelte sie die vermehrte Einführung von Aufsichtsabgaben als rechtlich problematisch und als zu wenig transparent. In der Folge lehnte sie ein Eintreten mit 6 zu 5 Stimmen ab.

Die eintägige Sitzung fand in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Escher (VS/CVP) und in teilweisem Beisein von Bundesrat Leuenberger statt.

Bern, 23.11.2004    Parlamentsdienste