Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates gibt grünes Licht für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs über die Restwassermengen. Sie lehnte hingegen eine Standesinitiative des Kantons Bern ab, die Kompetenz zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum abschliessend an die Kantone zu delegieren. Schliesslich diskutierte sie die zwei Berichte zum Orkan Lothar.

Die UREK-S arbeitet in der Form der parlamentarischen Initiative Restwassermengen (04.435 UREK-S) einen Erlassentwurf aus, der im Kern eine verbesserte Nutzung der Wasserkraft hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte anstrebt. Die Initiative will eine Flexibilisierung der Ausnahmen für Restwassermengen im Gewässerschutzgesetz (Art. 32), Spezielle Regelungen für die Restwassersanierung bei schützenswerten Kleinwasserkraftwerken (Art. 80), die Schaffung einer Regelung zur verminderten Beeinträchtigung der Gewässer durch Schwall und Sunk, sowie generell Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserkraft. In der Diskussion war die Bedeutung der Wassernutzung unbestritten. Die UREK-N ist mehrheitlich der Ansicht, die Initiative gehe in die richtige Richtung, und überwies den Vorstoss mit 12 Stimmen zu 9, bei 1 Enthaltung. Zwar sei eine Verminderung von Schwall und Sunk nur mit grossen Investitionen zu erreichen, generell aber berücksichtige eine verbesserte Nutzung der Wasserkraft die Anliegen des Klimaschutzes. Zudem käme die gesteigerte Stromproduktion besonders dem wirtschaftlich angeschlagenen Berggebiet zugute. Für die Gegnerinnen und Gegner ist die Initiative ein Wolf im Schafspelz, und sei motiviert durch die aktuell tiefen Strompreise. Zwar werde mit Klimaschutz argumentiert, aber es gehe letztlich um eine Ausreizung der Restwassermengen, und zwar in einem Ausmass, das die Biologie der Gewässer stark gefährde. Den kleinen wirtschaftlichen Nutzen würde man mit einem hohen ökologischen Preis bezahlen. Eine massgebliche Verbesserung der Wassernutzung sei über eine Verbesserung der Turbinenleistung zu erreichen, und nicht über eine gesteigerte Nutzung des Restwassers.

Am 26. Dezember 1999 fegte der Orkan Lothar über die Schweiz hinweg und verursachte enorme Waldschäden. Um die Folgen des Orkans insbesondere in den Bereichen der Walderhaltung, des Schutzes vor Naturgefahren und des Holzmarktes zu bewältigen, wurden Massnahmen im Umfang von knapp 400 Mio. Franken durch den Bund unterstützt. Diese Massnahmen sind in einem Rechenschaftsbericht zu Lothar sowie einem Synthesebericht zu Lothar durch das BUWAL dokumentiert, und in Anwesenheit je eines Vertreters des Waldwirtschaftsverbandes und der Kantonsoberförster der Kommission vorgestellt und diskutiert worden.

Die kantonalen Forstbehörden kritisierten die politische Botschaft der Berichte: Die wirtschaftlichen Folgen von Lothar würden geradezu bagatellisiert. Die Borkenkäfer gefährdeten die Fichten im Bergwald nach wie vor, und es stünden zu wenig Mittel für die Wiederherstellung des Waldes zur Verfügung. Der Waldwirtschaftsverband zeigte sich in vielen Punkten mit den Berichten einverstanden. Er kritisiert jedoch die Rollenteilung zwischen Parlament, Bund und Kantonen, welche ein rasches Handeln zur Bewältigung des Ereignisses erschwerten. Zudem hätten die vergleichsweise hohen finanziellen Beiträge das Marktverhalten nicht nur positiv beeinflusst. In Zukunft gelte es deshalb, die ökonomischen Marktgesetze besser zu beachten. Ziel der Forstpolitik müsse es sein, dass die Branche auf eigenen Füssen stehen könne. Auch gelte es, die föderalistische Bewältigung von Katastrophen internationalen Ausmasses zu hinterfragen. In der Diskussion wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Räumung geworfenen Holzes in öffentlichen Wäldern gegenüber Privatwäldern bevorzugt abgegolten worden sei. Viele Privatwaldbesitzer hätten auf eigene Kosten das geworfene Holz räumen müssen. Das Aufrüsten und die entsprechende finanzielle Unterstützung wurde von den Kantonen angeordnet, gelang jedoch lange nicht allenorten zur Zufriedenheit der Waldbesitzer. Einige der diskutierten Fragen zum Holzvorrat und zur Marktsituation des Holzes wiesen bereits in Richtung der anstehenden Teilrevision des Waldgesetzes hin. Die Lehren aus Lothar seien in die neue Gesetzgebung aufzunehmen.

Mit der Standesinitiative 03.313 Kt. Iv. BE. Raumplanungsgesetz. Neukonzeption. Kam ein weiterer Vorstoss zur Raumnutzung in die UREK. Die Initiative verlangt, dass generell eine Förderstrategie für den ländlichen Raum neu zu konzipieren und dass speziell der Erlass von Rechtsvorschriften zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum in die abschliessende Kompetenz der Kantone zu delegieren sei. Die Kommission anerkannte mehrheitlich Handlungsbedarf bezüglich der Anliegen der Initiative, obschon eine Kantonalisierung der Regelungen einer Flexibilisierung und Öffnung der Raumnutzung gleichkomme, deren Folgen nur schwer abschätzbar seien. Angesichts der hängigen Arbeiten zur Initiative Dupraz und weiteren Vorstössen im Bereich der Raumnutzung gelte es Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die Kommission folgte deshalb einstimmig dem Antrag, der Initiative keine Folge zu geben.

Bern, 24.11.2004    Parlamentsdienste