Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beauftragt den Bundesrat, für die 12. AHV-Revision ebenfalls Vorschläge für ein flexibles Rentenalter zu machen, will die Schaffung einer nationalen Plattform für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, beantragt einen weiteren Anlauf für die Ratifizierung der europäischen Sozialcharta und beharrt auf der Aufnahme von Geburtshäusern ins KVG.

Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 2004 zu ihrer Vorlage für ein Bundesgesetz für Familienzulagen [Pa. Iv. Leistungen für die Familie (Fankhauser) (91.411 n) beraten und dabei zwei kleinere Modifikationsvorschläge mit grossem Mehr bei einigen Enthaltungen gutgeheissen. Die Kommission hält allerdings im Gegensatz zum Bundesrat an der Festlegung von Untergrenzen für die Familienzulagen auf Bundesebene fest. Das Geschäft ist nun bereit für den Nationalrat.

Mit 13 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission der von Nationalrat Stéphane Rossini am 19. Dezember 2003 eingereichten parlamentarischen Initiative. AHV. Flexibles Rentenalter (04.467 n) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass ein Anspruch auf eine Altersrente beispielsweise nach 40 Beitragsjahren entsteht. Gleichzeitig beschloss sie mit 14 zu 5 Stimmen eine Motion (04.3623), die den Bundesrat beauftragt, bei der nächsten AHV-Revision eine Bestimmung zur Flexibilisierung des Rentenalters vorzulegen, die insbesondere die Beitragsjahre auf Grund von Erwerbsarbeit einschliesslich von Betreuungs- und Erziehungsgutschriften berücksichtigt.

Die SGK-N hat die von Nationalrätin Bea Heim am 5. Mai 2004 eingereichte parlamentarische Initiative „Gesundheitsversorgung. Patientensicherheit und Qualitätssicherung" (04.433 n), vorgeprüft. Die Initiative will die Qualitätssicherung und Patientensicherheit als Bundesaufgabe im KVG verankern. Der Bund soll mit der Schaffung einer nationalen Plattform gemeinsam mit den Kantonen, Leistungserbringern, Krankenversicherungen und Patientenorganisationen für den notwendigen Rahmen und die zu treffenden Massnahmen zur Realisierung der Qualitätssicherung sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich sorgen. Weiter werden standardisierte Sicherheitssysteme zugunsten der Patientensicherheit gefordert. Nationalrätin Bea Heim zog ihre Initiative zurück, nachdem die Kommission mit 18 zu 2 Stimmen eine Kommissionsmotion (04.3624) beschloss, deren Inhalt weitgehend mit dem Initiativtext übereinstimmt. Damit gab SGK-N gleichzeitig der Überzeugung Ausdruck, dass es sich bei diesem komplexen Thema, in das eine Vielzahl von Akteuren involviert ist, um ein Anliegen mit hoher Priorität handle, das beispielsweise in engem Zusammenhang mit der KVG-Vorlage über Managed Care (04.062 s) stehe.

Bei einem schon älteren Geschäft, der parlamentarischen Initiative. Genehmigung der Europäischen Sozialcharta (Fraktion S) (91.419 n),musste die Kommission entscheiden, ob sie dem Nationalrat eine weitere Fristverlängerung oder die Abschreibung beantragen will. Nach einer längeren Vorgeschichte hatte der Nationalrat 1996 das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen, dies mit der Auflage, eine neue Vorlage vorzulegen, wenn die Schweiz in der Lage sei, entweder den Artikel zum Streikrecht oder zum Recht der Wanderarbeiter vorbehaltlos zuzustimmen. Seit 1996 gibt es eine revidierte Sozialcharta und die Frage stellt sich, ob nicht diese ratifiziert werden müsste, wenn schon ratifiziert wird. Eine Mehrheit der Kommission befand, dass man sich noch einmal auf neuen Grundlagen mit den seit 1996 gelaufenen Entwicklungen und der revidierten Charta auseinandersetzen müsse und dass deshalb die Frist verlängert werden solle. Eine Minderheit setzte sich für die Abschreibung der Initiative ein. Nach einer kontroversen Diskussion stimmte die Kommission schliesslich mit 13 zu 11 Stimmen dem Antrag auf Fristverlängerung zu.

Einstimmig unterstützte die SGK-N die Motion „Frühzeitige Invaliditätsvorbeugung" (04.3201 s)die der Ständerat am 2. Juni 2004 angenommen hatte. Die Motion will die Vorsorgeeinrichtungen ermächtigen, sich aktiv an den Massnahmen zur frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung zu beteiligen sowie die Koordination zwischen der Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge, der Arbeitslosenversicherung, der Krankentaggeldversicherung, der Unfallversicherung und der Sozialhilfe im Interesse einer frühzeitigen Invaliditätsvorbeugung sicher zu stellen. Die Motion liegt damit auf der Linie der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten 5. IV-Revision.

In einer zweiten Runde beantragt die Kommmission ihrem Rat der von Nationalrätin Liliane Maury Pasquier am 19. März 2004 eingereichte parlamentarische Initiative Anerkennung der Geburtshäuser (04.418 n) mit 13 zu 8 bei 2 Enthaltungen Folge zu geben. Die Initiative will, dass die Geburtshäuser ins KVG aufgenommen und damit alle Kosten bei einer Geburt in einem Geburtshaus von den Krankenversicherern übernommen werden. Nachdem die Kommission der Initiative am 10. September 2004 mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben hat, lehnte die SGK des Ständerates am 18. Oktober 2004 mit 6 zu 2 Stimmen die Initiative ab. Deshalb muss sich nun der Nationalrat mit der Vorprüfung befassen.

Mit 11 zu 8 Stimmen gab die Kommission einer Petition der Fachstelle Assistenz „FürIntegration und Autonomie von Menschen mit Behinderung" (04.2002 s) Folge, in dem sie gleichzeitig mit einem Kommissionspostulat (04.3625) einen Bericht verlangt, der unter anderem aufzeigen soll, wie die Sozialversicherungen und das Netz der sozialen Sicherheit auf Integration und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden können.

Die SGK-N befasste sich weiter mit der Expertise von Prof. Dr. Heinz Schmid zur Frage der Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge und den dazu gehörigen Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission. Einerseits konstatierte sie mit Befriedigung, dass einige der zentralen Probleme im Zusammenhang mit den bei Versicherungsgesellschaften angeschlossenen Sammelstiftungen mit der 1. BVG-Revision rechtlich gelöst werden konnten. Andererseits müssten die weitere konkrete Umsetzung insbesondere der neuen Transparenzbestimmungen und der Verteilung der Überschüsse nun genau verfolgt werden. Die Einsetzung einer entsprechenden Spezialkommission durch die GPK wurde deshalb begrüsst.

Die Sitzung fand am 25./26. November 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Goll (SP, ZH) und zum Teil in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.

Bern, 29.11.2004    Parlamentsdienste