Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats beschliesst Eintreten auf das Stromversorgungsgesetz, befürwortet das Abkommen mit Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse und ist für erleichterte Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone.

Die Energiekommission hat Anhörungen zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG). Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) (04.083) durchgeführt und die ETRANS in Laufenburg besucht. Die ETRANS ist internationale und schweizerische Netzkoordinatorin der sechs bedeutenden Aktionäre Atel, BKW, CKW, EGL, EOS, NOK (und bald EWZ), welche sich um die gemeinsamen Aufgaben von Einkauf, Verkauf und Durchleitung des Stroms kümmert.

Bei der Anhörung kamen Vertreter von städtischen Elektrizitätswerken, von städtischen und kantonalen Exekutiven, der Konsumentinnen und Konsumenten, sowie der österreichische Regulator Energie-Control, die Organisation der Schweizerischen Stromverbundunternehmen und jene der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen zu Wort.

Eintreten blieb unbestritten. Die Energiekommission lehnte mit 19 gegen 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Rückweisungsantrag ab. Dieser hätte vom Bundesrat verlangt:

  • eine schrittweise, vorerst auf 100 MWh beschränkte Marktöffnung;
  • im Entwurf wieder klare und zwingende Bestimmungen über Energieeinsparungen und Energieeffizienz einzuführen;
  • zwingende Massnahmen für erneuerbare Energien einzuführen (die nicht durch grosse Wasserkraftwerke erzeugt werden);
  • die Selbständigkeit der schweizerischen Übertragungsnetzbetreiber besser zu gewährleisten, unter Verleihung des öffentlichrechtlichen Statuts;
  • die Zusammensetzung der Elektrizitätskommission (ElCom) klar zu regeln und dabei auf die verschiedenen Partner auszudehnen.

Die Energiekommission wird am 14., 15. und 16. Februar 2005 die Detailberatung in Angriff nehmen und zuerst das Stromversorgungsgesetz beraten, um anschliessend das Elektrizitätsgesetz zu behandeln. Bis dan sollte die Wettbewerbskomission ihren Entscheid bezüglich SWISSGRID getroffen haben. Auf den Jahresbeginn 2005 hätte die SWISSGRID als nationale Netzgesellschaft starten und Teile der ETRANS übernehmen sollen. Am 23. Dezember 2004 hat die Wettbewerbskommission jedoch beschlossen, eine vertiefte Prüfung zum Zusammenschluss der sechs Überlandwerke zur SWISSGRID durchzuführen. Sie soll klären, ob eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. Diese Prüfung verschiebt die Arbeitsaufnahme der SWISSGRID um etwa vier Monate.

Mit 21 zu 0 Stimmen verabschiedete die Umweltkommission den Bundesbeschluss zum Abkommen mit der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (04.045). Das Abkommen regelt detailgenau die Nutzbarmachung der Wasserkraft des Inn und seiner grenznahen Zuflüsse für ein Grenzkraftwerk der Engadiner Kraftwerke AG. Der Staatsvertrag muss von beiden Räten angenommen werden und untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.

Mit der parlamentarischen Initiative Darbellay. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (04.472) behandelte die UREK einen neuerlichen Vorstoss aus dem thematischen Umfeld der Raumnutzung für die Tierhaltung. Die initiative strebt eine Lockerung oder Aufhebung der Bestimmungen an, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone einschränken oder verhindern, und ist damit dem Anliegen der parlamentarischen Initiative Kleintierzucht und -haltung in der Landwirtschaftszone (Joder, 03.431) verwandt. Mit 15 zu 3 Stimmen und 1 Enthaltung entschied die Kommission dem Vorstoss Folge zu geben und diesen der Subkommission Raumplanung zur Ausarbeitung einer Vorlage zu übertragen, falls die UREK-S ebenfalls Folge geben beschliesst.

Die Kommission tagte am 10. und 11. Januar 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (C/LU) und in Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern

Bern, 12.01.2005    Parlamentsdienste