Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 27. und 28. Januar 2005 die Detailberatung zur Revision des Tierschutzgesetzes (02.092 s) fortgesetzt. Sie hat dabei zwei Grundsatzentscheide zur Deklaration von tierschutzrelevanten Produktionsmethoden und zum Investitionsschutz bei Bauten und Einrichtungen für Nutztiere gefällt.Ferner hat die Kommission mit 13 gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen der Pa. Iv. Gutzwiller. Schuleintritt im 6. Altersjahr (04.428) Folge gegeben.

Mit der Revision des Tierschutzgesetzes (02.092 s) soll das erreichte Niveau beim Tierschutz - insbesondere bei der Nutztierhaltung - gewahrt bleiben. Gegenüber den Verbrauchern wird bis anhin kaum kommuniziert, dass tierische Landwirtschaftsprodukte in der Schweiz in hohem Mass tierschutzkonform erzeugt werden. Seitens des Parlaments wurde daher wiederholt gefordert, entsprechende Kennzeichnungen einzuführen (siehe Mo 01.3399 und pa. Iv. 02.439). Zwar kann der Bundesrat gemäss Art. 18 des Landwirtschaftsgesetzes bereits Kennzeichnungen für Produkte einführen, die mittels Methoden produziert wurden, die in der Schweiz verboten sind - dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass internationale Verpflichtungen nicht verletzt werden. Der Bundesrat tat sich jedoch bisher schwer, die Forderung aus Landwirtschafts- und aus Konsumentenschutzkreisen nach einer Kennzeichnung zu erfüllen. Er befürchtet, die Kennzeichnungen könnten als unerlaubte technische Handelshemnisse angesehen werden und somit gegen internationale Verträge verstossen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission an ihrer Sitzung darüber beraten, ob Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft mittels einer besonderen Deklaration tierschutzrelevante Informationen erhalten sollen und ob auf diese Weise ein marktwirtschaftliches Instrument zur Stärkung des Tierschutzes angewendet werden soll. Die Kommission sprach sich mit 15 gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen grundsätzlich für eine Deklarationspflicht aus. Sie entschied sich für eine Deklarationsvorschrift, die den Bundesrat auffordert, die Kennzeichnung von Nahrungsmittel aus tierischer Produktion nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung zu regeln. Allerdings liess sie es noch offen, in welchem Gesetz diese Vorschrift Platz finden soll.

Inwieweit wirtschaftliche Kriterien - entgegen dem Anliegen des Bundesrates - in die Tierschutzgesetzgebung einfliessen sollen, wurde auch im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tragbarkeit von Mindestanforderungen sowie dem Investitionsschutz bei Bauten für die Nutztierhaltung erörtert. Letzterer ist im geltenden Tierschutzgesetz in Artikel 33a festgeschrieben und wurde im Rahmen der Beratung der Agrarpolitik 2007 im Jahre 2003 im Parlament beschlossen. Entwurf und Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes waren vom Bundesrat zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedet und der Parlamentsbeschluss konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden. Einstimmig folgte die Kommission dem Antrag, den geltenden Artikel 33a TschG (Investitionsschutz) in das revidierte Tierschutzgesetz zu übernehmen. Umgekehrt sprach sie sich ebenfalls einstimmig dagegen aus, bei der Festlegung von Mindestanforderungen für die Nutztierhaltung die wirtschaftliche Tragbarkeit zu berücksichtigen, wie dies vom Ständerat in Art. 6 Abs. 2 beschlossen worden war. Die Kommissionsmitglieder waren der Ansicht, dass die geltende Bestimmung präziser formuliert sei als die offen formulierte Fassung, die vom Ständerat gewählt worden war.

Die Beratung des Tierschutzgesetzes ist nun bis zu Artikel 11 des Revisionsentwurfes vorangeschritten. Die Revision ist zusammen mit der Volksinitiative ,Tierschutz Ja!' (04.039 s) am 17./18. Februar traktandiert. Sollte die Kommission die beiden Vorlagen an dieser Sitzung fertig beraten, könnten sie in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden.

Zum Beginn der Sitzung hatte die Kommission die Pa. Iv. Gutzwiller. Schuleintritt im 6. Altersjahr (04.428) vorzuprüfen. Mit seinem Anliegen, eine landesweit verbindliche Obergrenze für die Einschulung festzusetzen, will der Initiant die bereits laufenden Bestrebungen von Seiten der EDK und der Kantone unterstützen; sein Anliegen fand in der WBK denn auch eine gute Aufnahme. Die Kommission hat die Diskussion nicht ausschliesslich auf die Frage des Regelungsbedarfes beschränkt, sondern bereits mögliche Wege zur Umsetzung diskutiert. So soll nach Ansicht der WBK beispielsweise kein eigener Erlass ausgearbeitet werden, sondern das Anliegen der Initiative im Rahmen des Bildungsrahmenartikels (97.419) umgesetzt werden. Von Seiten der EDK wurde dargelegt, dass bereits Versuche mit „Basisstufe" (2 Jahre Kindergarten und 2 Jahre 1./2. Klasse in 3 bis 5 Jahren) durchgeführt werden, die ohnehin eine „Einschulung" zu Beginn des Kindergartenalters bedingen würden. Die Umsetzung des Anliegens im Rahmen des Bildungsrahmenartikels wird auch hier begrüsst. Von verschiedenen Seiten wurde betont, dass Schule und Kindergarten nicht gegeneinander ausgespielt und auch nicht scharf von einander getrennt werden sollten. Ein solches System wird für zukunftsfähig und den sozialen Gegebenheiten unseres Landes für angepasst gehalten.

Die Kommission hat der Initiative Gutzwiller mit 13 gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. In einem nächsten Schritt wird nun die ständerätliche Kommission um ihre Zustimmung zu diesem Anliegen ersucht werden.

Ebenfalls Zustimmung gefunden haben die beiden Standesinitiativen aus den Kantonen Solothurn und Bern (03.302s und 04.304s), welche - analog der bereits von den Räten behandelten Standesinitiative Basel-Land (02.302n) - eine Koordination der kantonalen Bildungssysteme verlangen. Auch die Anliegen dieser zwei Standesinitiativen sollen im Rahmen der weiteren Arbeiten am Bildungsrahmenartikel (97.419n) berücksichtigt werden, die in den kommenden Wochen von der Subkommission fortgeführt werden.

Die Kommission tagte am 27./28. Januar 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) in Bern.

Bern, 31.01.2005    Parlamentsdienste