Die Finanzkommission hat sich in grundsätzlicher Art mit den zukünftigen Arbeiten am Budget und am Finanzplan auseinandergesetzt. Sie will ihre entsprechenden Arbeiten in Zukunft intensivieren. 

Weisungen für den Voranschlag 2006

Die Finanzkommission hat die Erfahrungen aus dem Budgetprozess für das Jahr 2005 ausgewertet und sich anschliessend in einem intensiven Gespräch mit dem Vorsteher des Finanzdepartementes mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Handlungsfreiheit des Parlamentes bei der Erstellung des Budgets vergrössert werden könnte.

Eine direkte Einflussnahme auf die vom Bundesrat demnächst zu verabschiedenden Budgetweisungen lehnte sie ab, weil damit die von der Verfassung klar vorgegebene Zuständigkeitsordnung verletzt würde. Die Kommission nahm auch davon Abstand, dem Bundesrat mit einer Motion der beiden Finanzkommissionen zu Beginn der Budgetarbeiten eine finanzielle Globalvorgabe zu machen, um im Vergleich mit den Anforderungen der Schuldenbremse unter Berücksichtigung des vorgegebenen Abbaupfades zu einem besseren Ergebnis im Voranschlag 2006 zu kommen. Entscheidend war hier die Feststellung, dass gemäss Auffassung des Bundesrates der Bereinigungsbedarf für ein schuldenbremskonformes Budget 2006 gegenüber den bisherigen Annahmen spürbar gestiegen ist und dass die Umsetzung der laufenden Sanierungsprojekte bereits eine genügend grosse Herausforderung darstellt. Auf ein positives Echo stiess in diesem Zusammenhang die Äusserung des Vorstehers des Finanzdepartementes, bei den erst noch bevorstehenden tief gehenden Aufgabenüberprüfungen durch den Bundesrat einen engen Dialog mit der Finanzkommission zu führen.

Um sich in Zukunft noch gründlicher mit dem Voranschlag auseinandersetzen zu können, will die Finanzkommission die Vorbereitungsarbeiten in den Subkommissionen intensivieren und dafür mehr Zeit einsetzen. Auch soll der mittelfristigen Entwicklung der Bundesfinanzen und damit dem Finanzplan in Zukunft mehr Bedeutung zukommen. Breite Unterstützung fand die Idee, den Finanzkommissionen die Budgetbotschaft und den Finanzplanbericht ab dem Jahr 2006 mehrere Wochen früher als bisher zur Behandlung zuzustellen.

Berichterstattung der Neat-Aufsichtsdelegation

Die Kommission hat sich durch ihre Vertreter in der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) über die letzten Arbeiten sowie die Kostenentwicklung der Neuen Alpentransversale (NEAT) orientieren lassen (siehe hierzu die Pressemitteilung der NAD vom 10. Februar 2005).

Der Umstand, dass periodisch über Mehrkosten orientiert werden muss, löst in der Öffentlichkeit Unsicherheiten über die zuverlässige finanzielle Führung des Grossprojektes aus und kann zu einem abnehmenden Vertrauen führen. Nach Auffassung der Kommission ist eine Information, welche die komplexen finanziellen Führungsmechanismen allgemein verständlich darlegt und die Gesamtzusammenhänge aufzeigt, von grosser Bedeutung. Diese wichtige Aufgabe ist in erster Linie durch die Projektverantwortlichen, Bundesamt für Verkehr und Bundesrat, wahrzunehmen. Die NAD unterstützt im Rahmen ihrer Oberaufsicht diese Arbeiten.

Finanzierung des Regionalverkehrs

Ferner hat sich die Kommission durch den Direktor des BAV über die Finanzierung des regionalen Verkehrs für die nächsten Jahre informieren lassen. Der Bund hat seine Mittel in den vergangenen Jahren tendenziell abgebaut, die Kantone hingegen aufgestockt. Die gesamten Abgeltungen von Bund und Kantonen für den Regionalverkehr lagen seit 1996 relativ stabil zwischen 1,7 und 1,8 Milliarden Franken, obwohl das Angebot an Leistungen zugenommen hat. Dieser Umstand ist auf eine Produktivitätssteigerung zurückzuführen. Der Beitrag des Bundes an die SBB-Infrastruktur, welche neben dem Fern- und Güterverkehr auch dem Regionalverkehr dient, beläuft sich jährlich auf rund 1,5 Milliarden Franken.

Im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) soll der Bundesanteil an den Abgeltungen reduziert werden. Dadurch spart der Bund jährlich rund 240 Millionen Franken zu Lasten der Kantone. Diese Ersparnisse werden jedoch in der Globalbilanz der NFA für den finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen berücksichtigt.

Tätigkeitsbericht der Finanzkommissionen 2004

Im Übrigen hat die Kommission den Bericht der Finanzkommissionen 2004 an die Räte verabschiedet. Es handelt sich hierbei um ein Novum, welches in Erfüllung des in Art. 55 Parlamentsgesetz verankerten Auftrages der jährlichen Berichterstattung durch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen erarbeitet wurde.

Die Finanzkommission tagte am 10. Februar 2005 unter der Leitung von Herrn Ständerat Hans Lauri (SVP/BE) in Bern. An der Sitzung nahmen der Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements sowie Repräsentanten der Eidgenössischen Finanzverwaltung teil. Anwesend waren auch der Direktor und Mitarbeitende des Bundesamtes für Verkehr.

Bern, 11.02.2005    Parlamentsdienste