Die Subkommission neuer Lohnausweis" der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat am 17. Februar 2005 die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) aufgefordert, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein Jahr zu verschieben. In ihrem Schreiben an die SSK hat die Subkommission anerkannt, dass das Formular und die Wegleitung für den neuen Lohnausweis seit dem ersten Entwurf im Jahr 2003 wesentlich verbessert worden sind und die inhaltlichen Kritikpunkte der Subkommission somit weitgehend ausgeräumt werden konnten. Gleichzeitig hat die Subkommission aber darauf hingewiesen, dass die vorgesehene dreimonatige Testphase nicht ausreichen kann, um allfällige Mängel des neuen Lohnausweises aufzuzeigen und um zu testen, wie gross der administrative Aufwand für das Ausfüllen des neuen Formulars ist. Im Weiteren hält sie die Zeit zwischen der Evaluation des Pilotprojekts (frühestens im September 2005) und dem Jahresbeginn 2006, wenn der Lohnausweis definitiv eingeführt werden soll, für zu kurz, um allfällige Änderungen am neuen Lohnausweis sämtlichen Schweizer Unternehmen zu kommunizieren und die EDV-Systeme zur Erfassung der Lohnbuchhaltung rechtzeitig anzupassen.
Die SSK hat das Begehren der Subkommission in einem Schreiben vom 17. März 2005 abgelehnt und erklärt, dass sie am vorgesehen Zeitplan festhalten wird.
Die Subkommission akzeptiert die Antwort der SSK nicht. Sie bedauert, dass die SSK nicht für eine einvernehmliche Lösung Hand geboten hat, nachdem die inhaltlichen Differenzen ausgeräumt worden waren. Sie ist überzeugt, dass eine Verschiebung der Einführung des neuen Lohnausweises unerlässlich ist, um eine sorgfältige Durchführung des Pilotprojekts sicherzustellen und letztlich einen reibungslosen Übergang zum neuen Lohnausweis zu garantieren.
Die Subkommission hat deshalb einstimmig entschieden, der WAK-N eine Motion auf Verschiebung des neuen Lohnausweises um ein Jahr zu unterbreiten. Die WAK-N wird sich an ihrer Sitzung vom 11./12. April 2005 mit dem Geschäft auseinandersetzen und wird dann entscheiden, ob sie eine entsprechende Kommissionsmotion im Nationalrat eingereichen wird.
Die Subkommission hat am 18. März 2005 unter der Leitung von Nationalrat Josef Leu (CVP, LU) getagt.
Bern,
18.03.2005 Parlamentsdienste